Die Abrechnung des Langzeit-EKGs nach GOÄ-Ziffer 659 birgt Fallstricke bei Mindestdauer und Kombinationen. Erfahren Sie, wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 659
Elektrokardiographische Untersuchung über mindestens 18 Stunden (Langzeit-EKG) – gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger Registrierung von Puls und Atmung –, mit Auswertung
Die GOÄ-Ziffer 659 beschreibt die klassische Langzeit-EKG-Untersuchung über einen Zeitraum von mindestens 18 Stunden. Diese Leistung umfasst alle Schritte von der Vorbereitung bis zur finalen Befundung. Dazu gehören das fachgerechte Anlegen der Elektroden unter Sichtkontrolle, der Anschluss des Rekorders sowie die ausführliche Einweisung der Patienten.
Nach Beendigung der Aufzeichnung sind auch die Abnahme des Geräts, die computergestützte Analyse der Daten und die patientenbezogene Befundbeurteilung durch den Arzt in der Gebühr enthalten. Eine bloße Überwachung mittels Monitor-EKG erfüllt diese Kriterien nicht und kann nicht über diese Ziffer abgerechnet werden.
GOÄ 659 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Mindestdauer
Die häufigste Indikation für ein Langzeit-EKG ist die Abklärung von Herzrhythmusstörungen, ungeklärten Synkopen oder die Therapiekontrolle bei bekannter Arrhythmie. Für eine erfolgreiche Abrechnung der GOÄ 659 ist die Mindestdauer von 18 Stunden zwingend einzuhalten. Technische Ausfälle, wie beispielsweise eine vorzeitige Elektrodenablösung, dürfen diese Grenze nicht unterschreiten.
Achtung: Beträgt die tatsächliche, auswertbare Registrierungsdauer weniger als 18 Stunden, darf die GOÄ 659 nicht abgerechnet werden. In diesem Fall muss auf die GOÄ-Ziffer 650 (Basis-EKG) ausgewichen werden, um Honorarverluste zumindest teilweise zu kompensieren.
Es ist für die Abrechnung unerheblich, ob die Aufzeichnung kontinuierlich oder diskontinuierlich erfolgt. Entscheidend ist einzig, dass sich der verwertbare Untersuchungszeitraum über mindestens 18 Stunden erstreckt. Dies ermöglicht auch den Einsatz modernen Event-Recorder, sofern diese die zeitlichen Kriterien erfüllen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 659
Fallbeispiel 1: Abklärung von intermittierendem Vorhofflimmern
Ein Patient stellt sich mit rezidivierendem Herzrasen vor. Es wird ein 24-Stunden-EKG angelegt, welches nach 22 Stunden fehlerfreier Aufzeichnung abgenommen wird. Die Auswertung zeigt Phasen von intermittierendem Vorhofflimmern. Da die Mindestdauer von 18 Stunden überschritten wurde, erfolgt die Abrechnung der GOÄ 659 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Vorzeitiger Abbruch durch Elektrodenverlust
Bei einer Patientin wird ein Langzeit-EKG zur Synkopenabklärung initiiert. Nach 14 Stunden löst sich der Stecker des Aufzeichnungsgeräts unbemerkt, weshalb keine weiteren Daten gespeichert werden. Da die 18-Stunden-Grenze unterschritten wurde, kann die GOÄ 659 nicht berechnet werden. Stattdessen wird die GOÄ-Ziffer 650 in Ansatz gebracht.
Fallbeispiel 3: Kontinuierliche Glukosemessung (CGM)
Zur Optimierung der Insulintherapie bei einem instabilen Diabetes mellitus wird eine kontinuierliche Glukosemessung über 24 Stunden durchgeführt. Da es sich um ein anerkanntes Analogverfahren handelt, erfolgt die Abrechnung analog zur GOÄ-Ziffer 659 analog. Dies ist durch die entsprechende Empfehlung der Bundesärztekammer rechtlich abgesichert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 659: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Doppelabrechnung bei externer Auswertung. Führt eine Praxis die Registrierung durch, lässt die Daten jedoch durch einen externen Dienstleister auswerten, darf die GOÄ 659 dennoch nur einmalig vom abrechnenden Arzt angesetzt werden. Die Vergütung des Dienstleisters muss intern geregelt werden und ist mit der Ziffer abgegolten.
Tipp: Die GOÄ 659 darf nicht für EKG-Registrierungen im Rahmen einer cardiorespiratorischen Polygraphie oder Polysomnographie im Schlaflabor genutzt werden. Für diese speziellen Untersuchungen ist die GOÄ-Ziffer 653 analog heranzuziehen.
Zudem existiert ein strikter Ausschluss neben der GOÄ-Ziffer 435 (Spirographen-Untersuchung). Werden beide Untersuchungen am selben Tag durchgeführt, muss genau geprüft werden, welche Leistung den höheren therapeutischen oder diagnostischen Stellenwert besitzt, da nur eine von beiden abgerechnet werden kann.
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Dokumentation der GOÄ 659: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. In der Patientenakte müssen der genaue Start- und Endzeitpunkt der Registrierung minutengenau festgehalten werden. Nur so lässt sich die Einhaltung der 18-Stunden-Frist im Zweifelsfall zweifelsfrei nachweisen.
Zusätzlich sollten die medizinische Indikation, die durchgeführte computergestützte Analyse sowie die wesentlichen Befundergebnisse dokumentiert werden. Auch eventuelle technische Besonderheiten oder Artefakte gehören in den Bericht.
Dokumentationsbeispiel:
Anlage LZ-EKG am 14.10. um 09:00 Uhr unter Sichtkontrolle. Ausführliche Patienteninstruktion erfolgt. Abnahme am 15.10. um 09:15 Uhr. Gesamtlaufzeit: 24 Std. 15 Min. Auswertbare Registrierzeit: 23 Std. 45 Min. Computergestützte Auswertung zeigt normofrequenten Sinusrhythmus, keine höhergradigen HRST. Schriftlicher Befundbericht erstellt.
GOÄ 659: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ 659 liegt beim 1,8-fachen Satz. Ein Überschreiten dieses Faktors bis zum 2,5-fachen Satz ist bei erhöhtem zeitlichem oder technischem Aufwand möglich. Ein klassischer Begründungsgrund ist die Durchführung einer aufwendigen ST-Strecken-Analyse bei Verdacht auf Ischämien, da hierfür keine separate Analogziffer berechnet werden darf.
Auch eine extrem hohe Anzahl an Artefakten, die eine zeitintensive manuelle Nachbearbeitung der automatisierten Analyse erfordern, rechtfertigt eine Faktorerhöhung mit entsprechender Begründung in der Rechnung.
Typische Ziffernkombinationen
Sehr häufig wird neben dem Langzeit-EKG eine eigenständige Frequenzvariabilitätsanalyse notwendig. Diese kann gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ analog über die GOÄ-Ziffer 636 analog zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Auch die Kombination mit einer signalgemittelten Hochfrequenz-Elektrokardiographie zur Spätpotentialanalyse ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Ziffer 659 in der neuen GOÄ
Das Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden einschließlich Auswertung (heute beim 2,3-fachen Satz: 41,96 €) wird im Entwurf nach Aufzeichnungsdauer aufgeteilt:
- 2905 Langzeit-EKG, Dauer 18 bis 36 Stunden, mit individueller kontinuierlicher mindestens zweikanaliger Ereigniskontrolle am Monitor und echtzeitanaloger Dokumentation, einschließlich Auswertung, ggf. einschließlich ST-Streckenanalyse, Atmungsaufzeichnung und Herzfrequenzvariabilitätsanalyse (50,00 €)
- 2905 + 2906 Langzeit-EKG über 36 Stunden: Basis (50,00 €) plus Zuschlag für Aufzeichnungsdauer über 36 Stunden (8,37 €)
ST-Streckenanalyse, Atmungsaufzeichnung und Herzfrequenzvariabilität sind in 2905 als fakultative Bestandteile enthalten — sie dürfen nicht mehr separat abgerechnet werden. Die Aufzeichnungsdauer entscheidet über den Zuschlag 2906.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 659
Was hat nicht gestimmt?