Die Phonokardiographie nach GOÄ 660 ist ein wichtiges Instrument zur grafischen Erfassung von Herztönen. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 660
Phonokardiographische Untersuchung mit mindestens zwei verschiedenen Ableitpunkten in mehreren Frequenzbereichen – einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung sowie gegebenenfalls mit Karotispulskurve und/oder apexkardiographischer Untersuchung –
Die Phonokardiographie ist ein diagnostisches Verfahren zur akustischen und grafischen Darstellung von Herzschallereignissen. Durch die Aufzeichnung an mindestens zwei unterschiedlichen Ableitpunkten lassen sich Herztöne und pathologische Herzgeräusche präzise lokalisieren. Die Untersuchung erfolgt in verschiedenen Frequenzbereichen, um sowohl tieffrequente als auch hochfrequente Schallanteile optimal zu erfassen.
Ein integraler Bestandteil dieser Leistung ist die simultane elektrokardiographische Kontrollableitung. Diese dient der zeitlichen Zuordnung der Schallereignisse zum Herzzyklus (Systole und Diastole). Fakultativ können zudem eine Karotispulskurve oder eine apexkardiographische Untersuchung durchgeführt werden, ohne dass dies eine gesonderte Berechnung rechtfertigt.
GOÄ 660 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Obwohl die Echokardiographie die Phonokardiographie im klinischen Alltag weitgehend verdrängt hat, besitzt das Verfahren bei speziellen Fragestellungen weiterhin Relevanz. Die objektive Dokumentation von Herzgeräuschen ist insbesondere bei der Begutachtung oder zur Verlaufskontrolle von Herzklappenfehlern wertvoll. Auch zur präzisen zeitlichen Einordnung von Zusatztönen wie dem 3. oder 4. Herzton wird die Methode genutzt.
Typische Indikationen für die Durchführung einer Untersuchung nach GOÄ 660 sind der Verdacht auf ein kombiniertes Aortenvitium oder die Überwachung von mechanischen Herzklappenprothesen. Die grafische Darstellung ermöglicht es, Veränderungen der Klick-Geräusche frühzeitig zu erkennen. Die Abrechnung setzt voraus, dass die apparative Ausstattung eine mehrkanalige Registrierung erlaubt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 660
Fallbeispiel 1: Abklärung eines systolischen Herzgeräusches
Ein Patient stellt sich mit einem neu aufgetretenen, lauten Systolikum vor. Zur genaueren Differenzierung und Dokumentation erfolgt eine Phonokardiographie über dem Erbschen Punkt und der Herzspitze. Die simultane EKG-Kontrollableitung sichert die zeitliche Zuordnung des Geräusches. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 660 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei Mitralklappenprothese
Bei einer Patientin mit künstlichem Klappenersatz soll die Funktion der Prothese überprüft werden. Es wird eine Phonokardiographie durchgeführt, um das Schließungsgeräusch grafisch darzustellen. Zur besseren zeitlichen Zuordnung wird zusätzlich eine Karotispulskurve aufgezeichnet. Da diese mechanokardiographische Untersuchung fakultativer Bestandteil der GOÄ 660 ist, erfolgt die Abrechnung ausschließlich über die Ziffer 660.
Fallbeispiel 3: Diagnostik eines kombinierten Klappenfehlers
Bei einem älteren Patienten besteht der Verdacht auf eine kombinierte Aortenstenose und -insuffizienz. Die Untersuchung erfordert eine detaillierte Frequenzanalyse an drei Ableitpunkten. Aufgrund des erhöhten Aufwands bei der Auswertung der verschiedenen Frequenzbereiche wird die GOÄ-Ziffer 660 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 660: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung eines Standard-EKGs neben der GOÄ 660. Die für die zeitliche Zuordnung notwendige elektrokardiographische Kontrollableitung ist bereits in der Ziffer 660 enthalten. Eine separate Abrechnung des EKGs (z. B. nach GOÄ 651) wird von privaten Krankenversicherungen regelmäßig gestrichen, es sei denn, es lag eine eigenständige kardiologische Fragestellung vor.
Ein weiterer Streitpunkt betrifft die mechanokardiographischen Zusatzuntersuchungen. Wird beispielsweise nur eine Karotispulskurve ohne gleichzeitige Phonokardiographie aufgezeichnet, darf nicht die GOÄ 660 herangezogen werden. In diesem Fall ist die GOÄ-Ziffer 638 die korrekte Wahl. Die Fehlbelegung führt bei Prüfungen unweigerlich zu Honorarkürzungen.
Achtung: Achten Sie streng darauf, dass bei der gleichzeitigen Abrechnung eines vollwertigen Diagnostik-EKGs neben der GOÄ 660 die medizinische Notwendigkeit des separaten EKGs detailliert und nachvollziehbar in der Patientenakte begründet wird.
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Dokumentation der GOÄ 660: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger oder Beihilfestellen. In der Patientenakte müssen die gewählten Ableitpunkte (z. B. Erbscher Punkt, Apex) sowie die genutzten Frequenzbereiche explizit genannt werden. Auch das Vorhandensein der EKG-Kontrollspur muss dokumentiert sein.
Der schriftliche Befund sollte eine detaillierte Beschreibung der Herztöne, eventueller Spaltungen sowie die Charakteristik und zeitliche Lage von Herzgeräuschen enthalten. Die grafischen Aufzeichnungen, das sogenannte Phonokardiogramm, müssen dauerhaft und unveränderbar im Archivsystem des Arztes hinterlegt werden.
Dokumentation: Phonokardiographie an Apex und Erb-Punkt in drei Frequenzbereichen durchgeführt. Simultane EKG-Kontrollableitung zur zeitlichen Zuordnung. Befund: Erster Herzton normal, lautes, spindelförmiges Systolikum mit Maximum über dem Erb-Punkt, Zweiter Herzton unauffällig. PKG-Ausdruck archiviert.
Tipp: Nutzen Sie in Ihrer Praxissoftware standardisierte Dokumentationsvorlagen für die Phonokardiographie, um sicherzustellen, dass alle abrechnungsrelevanten Kriterien der GOÄ 660 automatisch erfasst werden.
GOÄ 660: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erbringung der Leistung nach GOÄ 660 kann durch verschiedene Faktoren erschwert werden, was eine Anhebung des Schwellenwerts rechtfertigt. Ein typischer Begründungsgrund ist eine ausgeprägte Adipositas des Patienten, welche die Schallleitung stark dämpft und eine zeitaufwendige Nachbearbeitung der Filterkurven erfordert. Auch starke Nebengeräusche, beispielsweise bei ausgeprägter Dyspnoe, oder eine mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten können als Steigerungsgründe herangezogen werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 660 wird häufig im Rahmen einer umfassenden kardiologischen Basisdiagnostik eingesetzt. Sie ist gut kombinierbar mit den Beratungsgebühren nach GOÄ 1 oder 3 sowie der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5. Zu beachten ist jedoch der strikte Ausschluss der GOÄ 435 (Polysomnographie), deren zeitgleiche Abrechnung explizit ausgeschlossen ist.
Ziffer 660 in der neuen GOÄ
Die phonokardiographische Untersuchung mit mindestens zwei Ableitpunkten einschließlich EKG-Kontrollableitung, ggf. mit Karotispulskurve und Apexkardiographie (heute beim 2,3-fachen Satz: 31,79 €), ist im Entwurf ohne Nachfolgeleistung. Die Phonokardiographie ist klinisch weitgehend obsolet; im neuen kardiologischen Leistungsabschnitt ist keine entsprechende Gebührennummer vorgesehen.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 660
Was hat nicht gestimmt?