GOÄ 636: Volumenpulsschreibung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 636
Photoelektrische Volumenpulsschreibung mit Kontrolle des reaktiven Verhaltens peripherer Arterien nach Belastung (z. B. mit Temperaturreizen)
Punktzahl 379  
Einfachsatz 22,09 € 1,0x
Regelhöchstsatz 39,76 € 1,8x
Höchstsatz 55,23 € 2,5x
Ausschlüsse

Die GOÄ-Ziffer 636 bietet wertvolle Abrechnungsoptionen für Gefäßdiagnostik und HRV-Analysen. Erfahren Sie, wie Sie typische Fehler vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 636

Photoelektrische Volumenpulsschreibung mit Kontrolle des reaktiven Verhaltens peripherer Arterien nach Belastung (z. B. mit Temperaturreizen)

Die photoelektrische Volumenpulsschreibung nach GOÄ-Ziffer 636 ist ein nicht-invasives, diagnostisches Verfahren zur Beurteilung der arteriellen Durchblutungssituation. Die Messung erfasst die pulssynchronen Volumenschwankungen in den peripheren Gefäßen, meist an den Fingern oder Zehen. Durch den gezielten Einsatz von Belastungsreizen wird das reaktive Verhalten der Gefäße provoziert und dokumentiert.

Im Gegensatz zu statischen Messungen erlaubt diese Methode eine dynamische Funktionsprüfung des arteriellen Systems. Die Belastung erfolgt in der Praxis häufig durch thermische Reize wie Kälte- oder Wärmebäder. Auch standardisierte Bewegungsübungen oder ischämische Reize kommen als Provokationstests in Betracht.

GOÄ 636 in der Praxis: Indikationen und Analogabrechnung

Die primäre Indikation für die GOÄ 636 liegt in der Abklärung funktioneller und organischer Durchblutungsstörungen. Typische Krankheitsbilder sind das Raynaud-Syndrom sowie die periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) in frühen Stadien. Durch den Vorher-Nachher-Vergleich lässt sich der Vasospasmus oder die kompensatorische Dilatationsfähigkeit der Gefäße präzise darstellen.

Ein hochrelevantes Einsatzgebiet in der modernen Praxis ist zudem die Herzfrequenzvariabilitätsanalyse (HRV). Die wissenschaftliche Anerkennung der HRV als Messgröße der autonomen kardialen Regulation ermöglicht eine analoge Abrechnung über die Ziffer 636. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine eigenständige ärztliche Leistung mit klinischer Indikation handelt und nicht um eine rein automatisierte Gerätefunktion.

Tipp: Bei der Analogabrechnung der HRV-Analyse sollte auf der Liquidation der klare Hinweis „GOÄ-Ziffer 636 analog – Herzfrequenzvariabilitätsanalyse“ vermerkt werden, um Rückfragen von Kostenträgern vorzubeugen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 636

Fallbeispiel 1: Verdacht auf primäres Raynaud-Syndrom

Eine Patientin stellt sich mit anfallsartig erblassenden Fingern bei Kälte vor. Zur Differenzierung wird eine photoelektrische Volumenpulsschreibung an den betroffenen Akren durchgeführt. Nach einer Ausgangsmessung erfolgt eine Kälteprovokation im Wasserbad mit anschließender Verlaufskontrolle des reaktiven Gefäßverhaltens. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 636 zum Regelsatz (1,8×).

Fallbeispiel 2: Früherkennung einer pAVK unter Belastung

Bei einem Patienten mit Claudicatio-Beschwerden wird eine Volumenpulsschreibung vor und nach einer definierten Gehbelastung durchgeführt. Die Dokumentation zeigt eine verzögerte Erholung der Pulskurven als Zeichen einer peripheren Durchblutungsstörung. Neben der klinischen Untersuchung wird die GOÄ 636 erfolgreich liquidiert.

Fallbeispiel 3: HRV-Analyse bei koronarer Herzkrankheit (KHK)

Zur Beurteilung des vegetativen Nervensystems bei einem KHK-Patienten erfolgt eine eigenständige Herzfrequenzvariabilitätsanalyse. Die Auswertung der R-R-Intervalle wird ärztlich interpretiert und dokumentiert. Da keine technische Standardleistung vorliegt, erfolgt die Abrechnung analog über die GOÄ-Ziffer 636 analog.

Häufige Fehler bei der GOÄ 636: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Ansetzung der GOÄ-Ziffer 635. Die Ziffer 635 beschreibt die Volumenpulsschreibung ohne Belastung und ist neben der höher bewerteten Ziffer 636 am selben Behandlungstag strikt ausgeschlossen. Die Belastungsuntersuchung schließt die Ruheuntersuchung inhärent ein.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 435 (periphere Arterien- oder Venendruckmessung). Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen elektronisch und kürzen die Rechnungen bei Verstößen konsequent.

Achtung: Bei der analogen Abrechnung der HRV-Analyse darf die Leistung nicht aus einem Standard-Langzeit-EKG herausgerechnet werden, wenn das EKG-Gerät die HRV lediglich als automatischen Software-Ausdruck liefert. Es muss eine eigenständige medizinische Indikation und eine differenzierte ärztliche Befundung vorliegen.

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Dokumentation der GOÄ 636: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Für die reguläre Volumenpulsschreibung müssen die Ausgangswerte, die Art des angewendeten Belastungsreizes (z. B. Temperatur, Dauer) sowie die Messergebnisse nach der Belastung dokumentiert werden. Auch die grafischen Kurvenverläufe gehören in die Patientenakte.

Für die analoge HRV-Abrechnung müssen die Indikation (z. B. diabetische Neuropathie, KHK) und die detaillierte Interpretation der Parameter wie SDNN oder RMSSD schriftlich festgehalten werden. Ein bloßer Verweis auf ein durchgeführtes EKG reicht nicht aus.

Dokumentationsbeispiel: Photoelektrische Volumenpulsschreibung an Dig. II und III beidseits. Ausgangsbefund: regelrechte Pulskurven. Belastung: Kälteprovokation (Wasserbad 10 °C für 2 Min.). Post-Belastung: Deutliche Amplitudenreduktion mit verzögerter Erholungszeit (> 5 Min.), passend zu vasospastischer Reaktion.

GOÄ 636: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert für die GOÄ 636 liegt als technische Leistung im Abschnitt F bei 1,8×. Ein Überschreiten dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 2,5× erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung. Typische Begründungen sind ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand bei mangelnder Kooperationsfähigkeit des Patienten oder eine stark verzögerte Befunderholung, die eine verlängerte Messreihe notwendig macht.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 636 lässt sich hervorragend mit beratenden und untersuchenden Leistungen kombinieren. So sind die Ziffer 1 (Beratung) und die Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung) bei entsprechender Indikation problemlos neben der 636 abrechenbar. Auch die Kombination mit elektrokardiografischen Leistungen (z. B. GOÄ 651) ist zulässig, sofern die Ausschlusskriterien beachtet werden.

Tipp: Nutzen Sie bei der Begründung von Schwellenwertüberschreitungen konkrete Zeitangaben oder patientenspezifische Erschwernisse wie ausgeprägte Tremor-Symptomatik, um die Steigerungsfähigkeit plausibel darzulegen.

Ziffer 636 in der neuen GOÄ

Die photoelektrische Volumenpulsschreibung mit Kontrolle des reaktiven Verhaltens peripherer Arterien nach Belastung (z. B. Temperaturreize; heute beim 2,3-fachen Satz: 39,76 €) wird im Entwurf durch eine Kombination aus Basis- und Zuschlagsleistung abgebildet:

  • 2816 Photoplethysmographische Untersuchung der peripheren Arterien an mindestens zwei Gefäßabschnitten oder arterielle photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Punkten, je Sitzung (36,03 €)
  • 2817 Zuschlag zu Nr. 2816 bei Anwendung von Provokationsmanövern (z. B. medikamentöse Vasodilatation, definierte Erwärmung oder Kühlung), je Sitzung (25,53 €)

Die neue Legende nennt definierte Erwärmung oder Kühlung ausdrücklich als Provokationsbeispiel — das entspricht den Temperaturreizen der alten Ziffer. Zusammen: 61,56 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 636

Ja, die Herzfrequenzvariabilitätsanalyse (HRV) kann analog nach der GOÄ-Ziffer 636 berechnet werden. Voraussetzung hierfür ist eine eigenständige ärztliche Leistung mit entsprechender Indikation und Dokumentation. Eine rein gerätegestützte Automatikleistung im Rahmen eines Standard-EKGs ist hingegen nicht analog abrechenbar.
Neben der GOÄ-Ziffer 636 dürfen die Ziffern 435 und 635 am selben Behandlungstag nicht abgerechnet werden. Die Ziffer 635 beschreibt die Volumenpulsschreibung ohne Belastung, welche in der höher bewerteten Ziffer 636 bereits enthalten ist. Auch die periphere Druckmessung nach Ziffer 435 ist am gleichen Tag ausgeschlossen.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Durchführung einer Belastung. Während die GOÄ 635 eine reine Ruheuntersuchung beschreibt, erfordert die GOÄ 636 die Kontrolle des reaktiven Verhaltens nach einem Belastungsreiz wie beispielsweise Kälte oder Bewegung. Daher ist die GOÄ 636 mit 379 Punkten auch deutlich höher bewertet als die GOÄ 635 mit 227 Punkten.
Als physikalisch-medizinische Leistung des Abschnitts F liegt der Regelhöchstsatz der GOÄ 636 bei 1,8×. Unter Angabe einer patientenbezogenen, medizinischen Begründung kann die Gebühr bis zum Höchstsatz von 2,5× gesteigert werden. Typische Gründe für eine Steigerung sind ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand oder schwierige Untersuchungsbedingungen.
Die Dokumentation muss den Ausgangsbefund, die Art des Belastungsreizes sowie die Messergebnisse nach der Belastung umfassen. Bei einer analogen Abrechnung der HRV-Analyse müssen zudem die medizinische Indikation und die detaillierte Interpretation der Parameter in der Patientenakte festgehalten werden. Grafische Kurvenverläufe sollten ebenfalls archiviert werden.
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