Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4173
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Phenobarbital
Die GOÄ-Ziffer 4173 beschreibt eine quantitative Laboruntersuchung zur Bestimmung des Antiepileptikums Phenobarbital im Blutserum oder Plasma. Diese Analyse erfolgt mittels eines Ligandenassays, einer hochspezifischen immunologischen Methode zur Konzentrationsbestimmung.
Die Leistungsbeschreibung stellt klar, dass eventuell notwendige Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Eine separate Abrechnung dieser Teilschritte ist somit ausgeschlossen.
GOÄ 4173 in der Praxis: Indikationen und therapeutisches Drug Monitoring
Die Bestimmung von Phenobarbital ist ein klassisches Beispiel für das therapeutische Drug Monitoring (TDM) in der Neurologie und Pädiatrie. Da Phenobarbital eine geringe therapeutische Breite aufweist, ist eine regelmäßige Überwachung des Serumspiegels medizinisch notwendig.
Typische Indikationen für die Abrechnung der GOÄ 4173 sind die Ersteinstellung des Patienten auf das Medikament sowie die regelmäßige Verlaufskontrolle zur Sicherung des therapeutischen Fensters. Auch bei Verdacht auf mangelnde Therapietreue (Compliance) oder bei klinischen Zeichen einer Intoxikation ist die Untersuchung indiziert.
Zudem erfordern potenzielle Wechselwirkungen mit anderen Antikonvulsiva oder Begleitmedikamenten eine engmaschige Kontrolle des Wirkspiegels. Die Ziffer ist somit ein essenzieller Bestandteil der laborchemischen Überwachung bei chronischen Epilepsiepatienten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4173
Fallbeispiel 1: Ersteinstellung bei fokaler Epilepsie
Ein Patient mit neu diagnostizierter fokaler Epilepsie wird auf Phenobarbital eingestellt. Nach Erreichen des Steady-State wird Blut entnommen, um den Talspiegel im Serum zu bestimmen.
Die Bestimmung dient der Überprüfung, ob sich der Wirkstoffspiegel im therapeutischen Bereich befindet. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4173 zum Regelsatz (1,15-fach) mit 16,76 €.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Phenobarbital-Intoxikation
Ein langjährig behandelter Patient stellt sich mit Symptomen wie Nystagmus, Ataxie und ausgeprägter Schläfrigkeit in der Praxis vor. Es besteht der dringende Verdacht auf eine Überdosierung oder veränderte Pharmakokinetik.
Die sofortige quantitative Bestimmung des Phenobarbital-Spiegels ist zur Abwendung akuter Gefahren zwingend erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4173, gegebenenfalls mit erhöhtem Steigerungssatz bei akutem Notfall-Labor außerhalb der regulären Zeiten.
Fallbeispiel 3: Compliance-Überprüfung bei Therapieversagen
Bei einem pädiatrischen Patienten kommt es trotz vermeintlich adäquater Phenobarbital-Dosierung zu einem erneuten Krampfanfall. Zur Abklärung eines Non-Compliance-Verhaltens oder eines beschleunigten Abbaus wird der Serumspiegel bestimmt.
Die Analyse zeigt einen Spiegel weit unterhalb des therapeutischen Bereichs, was den Verdacht erhärtet. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4173 ist hierbei vollumfänglich gerechtfertigt und medizinisch begründet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4173: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Anwendung des Steigerungssatzes. Da die GOÄ 4173 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach und der Höchstsatz bei 1,3-fach. Eine Steigerung auf den in der Praxis sonst üblichen 2,3-fachen Satz ist für diese Laborleistung ausgeschlossen.
Achtung: Die Abrechnung von zusätzlichen Gebühren für die Erstellung einer Bezugskurve oder für eine Doppelbestimmung ist unzulässig. Diese Leistungen sind explizit im Leistungstext der GOÄ 4173 enthalten und abgegolten.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die fehlende Angabe des untersuchten Parameters auf der Liquidation. Entsprechend den Abrechnungsbestimmungen muss der konkrete Parameter – in diesem Fall Phenobarbital – namentlich auf der Rechnung aufgeführt werden.
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Dokumentation der GOÄ 4173: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation für das Drug Monitoring sowie der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme im Verhältnis zur letzten Medikamenteneinnahme exakt festgehalten werden.
Auch das Laborergebnis selbst sowie die daraus resultierenden therapeutischen Konsequenzen, wie beispielsweise eine Dosisanpassung, gehören zwingend in die Dokumentation. Dies erleichtert bei Rückfragen der Kostenträger den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.
Dokumentation: Blutentnahme um 08:00 Uhr zur Bestimmung des Phenobarbital-Talspiegels vor der morgendlichen Einnahme bei V. a. Non-Compliance. Laborwert: 12 µg/ml (therapeutischer Bereich: 15-40 µg/ml). Dosisanpassung besprochen.
GOÄ 4173: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15-fach bis zum Höchstsatz von 1,3-fach erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen im Laborbereich sind ein ungewöhnlich hoher Analyseaufwand durch störende Begleitsubstanzen im Serum oder eine medizinisch indizierte Eilbedürftigkeit der Bestimmung außerhalb der Routinezeiten.
Tipp: Nutzen Sie präzise Begründungen wie "Erhöhter Analyseaufwand bei hochgradig lipämischem Serum" für eine erfolgreiche Durchsetzung des 1,3-fachen Satzes.
Typische Ziffernkombinationen
Im Rahmen einer Kontrolluntersuchung wird die GOÄ 4173 häufig mit der GOÄ-Ziffer 250 für die venöse Blutentnahme kombiniert. Daneben sind beratende Leistungen wie die GOÄ-Ziffer 1 oder die GOÄ-Ziffer 3 für das ausführliche Gespräch über die Dosisanpassung nach Erhalt der Laborwerte berechtigt.
Wird gleichzeitig ein weiteres Antiepileptikum bestimmt, kann die entsprechende spezifische Ziffer (z. B. für Valproinsäure oder Carbamazepin) nebeneinander abgerechnet werden, sofern es sich um eigenständige Analyseverfahren handelt.
Ziffer 4173 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 4173 wird zur Nummer 11664 — „Antiepileptika, je Medikament, IA z.B. Carbamazepin, Ethosuximid, Phenobarbital, Phenytoin, Primidon, Valproinsäure; Serum oder Plasma; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit festem Satz von 11,29 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Abrechenbar: 1x je untersuchtem Medikament. Das/Die untersuchte(n) Antiepileptikum(a) ist/sind in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4173
Was hat nicht gestimmt?