Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4180
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Tobramicin
Die GOÄ-Ziffer 4180 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der Therapeutischen Arzneimittelüberwachung (TDM). Konkret handelt es sich um die quantitative Bestimmung des Aminoglykosid-Antibiotikums Tobramycin im Serum oder Plasma. Diese Messung erfolgt mittels eines Ligandenassays, beispielsweise durch einen Enzym-Immunoassay oder ein vergleichbares immunologisches Verfahren.
Die Leistungsbeschreibung stellt klar, dass eventuell erforderliche Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Eine gesonderte Berechnung dieser Teilschritte ist somit ausgeschlossen. Zudem ist zu beachten, dass die untersuchten Parameter zwingend in der Rechnung angegeben werden müssen.
GOÄ 4180 in der Praxis: Indikationen und therapeutisches Drug Monitoring
Die Bestimmung von Tobramycin ist in der klinischen Praxis unerlässlich, da dieses Antibiotikum eine enge therapeutische Breite aufweist. Zu hohe Konzentrationen im Blut können schwere Nebenwirkungen wie Nephrotoxizität oder Ototoxizität verursachen. Zu niedrige Spiegel führen hingegen zu einem Therapieversagen bei schweren bakteriellen Infektionen.
Typische Indikationen für die Abrechnung der GOÄ 4180 sind die Überwachung der Therapie bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion oder bei Langzeittherapien. Auch bei Neugeborenen oder intensivpflichtigen Patienten ist ein engmaschiges Therapeutic Drug Monitoring (TDM) medizinisch geboten. Die Messung erfolgt meist als Talspiegel unmittelbar vor der nächsten Gabe oder als Spitzenspiegel kurz nach der Infusion.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4180
Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei chronischer Pseudomonas-Infektion
Ein Patient mit Mukoviszidose erhält aufgrund einer pulmonalen Pseudomonas-Infektion eine intravenöse Therapie mit Tobramycin. Zur Vermeidung von kumulativen Toxizitäten wird am dritten Behandlungstag der Talspiegel im Serum bestimmt. Die Blutentnahme erfolgt unmittelbar vor der nächsten Infusion. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4180 zum Regelsatz (1,15-fach) mit 16,76 €.
Fallbeispiel 2: Dosisanpassung bei akutem Nierenversagen
Bei einer intensivmedizinisch behandelten Patientin mit Sepsis und akutem Nierenversagen muss die Tobramycin-Dosis exakt angepasst werden. Es erfolgt eine Bestimmung des Spitzen- und Talspiegels an zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Da die Patientin eine instabile Nierenfunktion zeigt, ist die engmaschige Kontrolle medizinisch begründet. Pro Untersuchungstag wird die GOÄ 4180 einmalig in Rechnung gestellt.
Fallbeispiel 3: Verdacht auf Ototoxizität unter laufender Therapie
Ein älterer Patient klagt während einer Tobramycin-Therapie über neu aufgetretenen Schwindel und Tinnitus. Zum Ausschluss einer ototoxischen Überdosierung veranlasst der behandelnde Arzt eine sofortige Bestimmung des Serumspiegels. Die Analyse mittels Ligandenassay bestätigt einen erhöhten Spiegel, weshalb die Dosis angepasst wird. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 4180.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4180: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4180 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Liquidation. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass der untersuchte Parameter (in diesem Fall Tobramycin) namentlich auf der Rechnung aufgeführt werden muss. Fehlt diese Angabe, kann die private Krankenversicherung die Erstattung rechtmäßig verweigern.
Achtung: Die GOÄ 4180 darf nicht mehrfach für dieselbe Probe berechnet werden, selbst wenn eine Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung durchgeführt wurde. Diese ist mit der Ziffer bereits abgegolten.
Zudem müssen die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) beachtet werden. Insbesondere ist die Nebeneinanderberechnung von ähnlichen Bestimmungen aus derselben Probe genau zu prüfen. Werden am selben Tag andere Ligandenassays durchgeführt, müssen diese auf unterschiedliche Analyten abzielen und getrennt begründet werden, um Abrechnungskonflikte mit Prüfstellen zu vermeiden.
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Dokumentation der GOÄ 4180: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche und rechtssichere Abrechnung. In der Patientenakte muss nicht nur das Laborergebnis selbst, sondern auch der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme im Verhältnis zur Medikamentenapplikation festgehalten werden. Nur so lässt sich im Nachhinein nachvollziehen, ob es sich um einen Spitzen- oder Talspiegel handelt.
Zusätzlich sollte die medizinische Indikation für das Monitoring, wie beispielsweise eine eingeschränkte Nierenfunktion oder klinische Symptome einer Toxizität, klar dokumentiert sein. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger erheblich.
Dokumentationsbeispiel: Blutentnahme zur Tobramycin-Talspiegelbestimmung um 07:45 Uhr (unmittelbar vor geplanter Infusion um 08:00 Uhr). Indikation: V. a. eingeschränkte renale Clearance bei ansteigendem Kreatininwert. Laborergebnis: Tobramycin-Spiegel im Serum mittels Ligandenassay bestimmt (Wert: 1,2 µg/ml).
GOÄ 4180: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ 4180 um eine Leistung des Abschnitts M III (Speziallabor) handelt, liegt der Regelhöchstsatz beim 1,15-fachen Satz. Ein Überschreiten dieses Schwellenwertes bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung zulässig. Typische Begründungen sind ein außergewöhnlicher Aufwand bei der Probenvorbereitung oder eine extreme Dringlichkeit bei akutem Organversagen.
Tipp: Nutzen Sie für die Steigerung auf den 1,3-fachen Satz präzise klinische Begründungen wie: "Erhöhter Zeitaufwand bei der Probenaufbereitung aufgrund stark lipämischen Serums" oder "Sofortige Notfallanalyse bei akutem Nierenversagen zur Vermeidung ototoxischer Schäden".
Typische Ziffernkombinationen
Im Rahmen einer Tobramycin-Therapie ist die Bestimmung des Serumspiegels selten eine isolierte Maßnahme. Sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig ist die Kombination mit der Blutentnahme nach GOÄ 250. Da Tobramycin nephrotoxisch wirken kann, wird die GOÄ 4180 zudem häufig zusammen mit der Bestimmung von Retentionsparametern wie Kreatinin oder Harnstoff abgerechnet.
Ziffer 4180 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 4180 wird zur Nummer 11661 — „Aminoglykoside(-Antibiotika), je Medikament, IA z.B. Amikacin, Gentamicin, Netilmicin, Tobramycin; Serum oder Plasma; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit festem Satz von 19,25 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Abrechenbar: 1x je untersuchtem Medikament. Das/Die untersuchte(n) Aminoglykosid(e) ist/sind in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4180
Was hat nicht gestimmt?