GOÄ 4179: Theophyllin-Bestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4179
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Theophyllin
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4179

Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Theophyllin

Die GOÄ-Ziffer 4179 beschreibt eine spezialisierte Laboruntersuchung zur quantitativen Bestimmung von Theophyllin mittels eines Ligandenassays. Diese Methode umfasst moderne immunologische Nachweisverfahren wie ELISA oder EMIT, die eine präzise Konzentrationsbestimmung im Serum ermöglichen. Die Leistung beinhaltet bereits eventuelle Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve zur Kalibrierung.

Gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) ist die Angabe des konkreten Parameters auf der Liquidation zwingend erforderlich. Eine Abrechnung ohne diese Angabe kann zur Beanstandung führen. Die Ziffer ist dem Speziallabor zugeordnet und erfordert entsprechende Qualitätsstandards.

GOÄ 4179 in der Praxis: Therapeutisches Drug Monitoring von Theophyllin

Theophyllin besitzt eine sehr enge therapeutische Breite, weshalb eine regelmäßige Überwachung der Serumkonzentration medizinisch notwendig ist. Zu niedrige Spiegel führen zu Therapieversagen, während zu hohe Konzentrationen schwere toxische Nebenwirkungen auslösen können. Das therapeutische Drug Monitoring (TDM) sichert somit den Therapieerfolg und die Patientensicherheit.

Typische Indikationen für die Bestimmung nach GOÄ 4179 sind die Neueinstellung des Patienten, Dosisanpassungen oder der Verdacht auf eine Theophyllin-Intoxikation. Auch bei mangelnder Compliance oder veränderter Pharmakokinetik, beispielsweise durch Interaktionen mit anderen Medikamenten, ist die Untersuchung indiziert. Die Blutentnahme sollte idealerweise im Talspiegel, also unmittelbar vor der nächsten Dosisgabe, erfolgen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4179

Fallbeispiel 1: Routine-Monitoring bei stabiler Asthma-Therapie

Ein Patient mit chronischem Asthma bronchiale stellt sich zur halbjährlichen Routinekontrolle vor. Zur Überprüfung der therapeutischen Serumkonzentration wird Blut entnommen und der Theophyllin-Spiegel bestimmt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4179 zum Regelsatz (1,15-fach) sowie der Ziffer 250 für die Blutentnahme.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Theophyllin-Intoxikation

Eine Patientin unter laufender Theophyllin-Therapie klagt über akute Übelkeit, Herzrasen und Tremor. Es besteht der dringende Verdacht auf eine Überdosierung, weshalb eine sofortige Bestimmung des Wirkstoffspiegels veranlasst wird. Neben der klinischen Notfallbehandlung wird die GOÄ-Ziffer 4179 mit erhöhtem Faktor abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Dosisanpassung bei Neueinstellung

Bei einem Patienten mit COPD wird eine orale Dauertherapie mit Theophyllin initiiert. Nach Erreichen des Steady-State am vierten Tag erfolgt die Bestimmung des Spiegels zur Dosisoptimierung. Die Analyse wird korrekt über die GOÄ-Ziffer 4179 liquidiert, um die Dosis präzise anzupassen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4179: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation ist das Versäumnis, den untersuchten Parameter explizit auf der Rechnung zu nennen. Der Text muss zwingend den Begriff Theophyllin enthalten, um die Transparenz für den Kostenträger zu gewährleisten. Fehlt dieser Zusatz, droht eine sofortige Rechnungskürzung durch private Krankenversicherungen.

Achtung: Die separate Berechnung von Kalibrierungen, Kontrollen oder Doppelbestimmungen neben der GOÄ 4179 ist unzulässig. Diese Teilschritte sind mit der Gebühr für die Hauptleistung bereits vollständig abgegolten.

Zudem ist darauf zu achten, dass für Laborleistungen des Abschnitts M ein reduzierter Gebührenrahmen gilt. Der maximale Steigerungssatz liegt hier bei 1,3, weshalb eine Steigerung auf den sonst üblichen 2,3-fachen Satz einen schweren Abrechnungsfehler darstellt.

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Dokumentation der GOÄ 4179: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung und wehrt unberechtigte Regressansprüche ab. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation sowie der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme dokumentiert werden. Auch der zeitliche Abstand zur letzten Medikamenteneinnahme ist für die Interpretation des Laborwerts essenziell.

Dokumentation: Indikation: V. a. Theophyllin-Intoxikation bei Übelkeit und Tachyarrhythmie. Blutentnahme um 08:15 Uhr (Talspiegel vor morgendlicher Einnahme). Laborergebnis: Theophyllin-Spiegel im Serum bestimmt nach GOÄ 4179.

Nach Erhalt des Laborbefundes sollte auch die daraus resultierende therapeutische Konsequenz, wie beispielsweise eine Dosisreduktion oder die Beibehaltung der Medikation, kurz schriftlich festgehalten werden. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme zweifelsfrei.

GOÄ 4179: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 4179 kann im Rahmen des Labor-Gebührenrahmens vom Einfachsatz (1,0-fach) bis zum Höchstsatz (1,3-fach) gesteigert werden. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung, wie etwa einen außergewöhnlich hohen Analyseaufwand oder schwierige Probenverhältnisse.

Tipp: Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind stark lipämische oder hämolytische Blutproben, die eine aufwendige Vorbereitung im Labor erfordern.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Bestimmung des Theophyllin-Spiegels mit anderen labormedizinischen Basisuntersuchungen kombiniert. Erlaubt ist die Nebeneinanderberechnung von Nierenwerten (z. B. Kreatinin nach GOÄ 3584) oder Leberenzymen, da diese Organfunktionen den Abbau von Theophyllin maßgeblich beeinflussen. Auch die Blutentnahme nach GOÄ 250 ist am selben Tag problemlos neben der Laborziffer abrechenbar.

Ziffer 4179 in der neuen GOÄ

Ziffer 4179 (Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Theophyllin, bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €) wird in der neuen GOÄ je nach Indikation und Methode unterschiedlichen Leistungen zugeordnet:

  • 11685 „Bronchospasmolytika, je Untersuchung (Chromatogramm), HPLC z.B. Coffein, Theophyllin“ (23,97 €) — bei: HPLC
  • 11668 „Theophyllin, IA Serum oder Plasma“ (15,32 €, 1x je Untersuchung)

Je nach Konstellation sind 15,32 € bis 23,97 € abrechenbar — die genaue Indikation und Dokumentation entscheiden.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4179

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4179 ist bei der Durchführung eines therapeutischen Drug Monitorings von Theophyllin medizinisch begründet. Dies ist besonders bei der Neueinstellung von Patienten, bei Dosisanpassungen oder bei Verdacht auf eine Intoxikation der Fall. Die regelmäßige Kontrolle sichert die Einhaltung des engen therapeutischen Fensters.
Für die GOÄ-Ziffer 4179 gilt ein maximaler Steigerungssatz von 1,3. Da es sich um eine Leistung des Speziallabors aus dem Abschnitt M handelt, ist der Gebührenrahmen im Vergleich zu klinischen Leistungen gedeckelt. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15.
Nein, eine separate Berechnung von Doppelbestimmungen ist neben der GOÄ-Ziffer 4179 nicht zulässig. Diese Leistungskomponente ist laut dem offiziellen Leistungstext bereits vollständig in der Ziffer enthalten. Auch die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve darf nicht extra liquidiert werden.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter, in diesem Fall Theophyllin, explizit angegeben werden. Ohne diese Bezeichnung ist die Rechnung nicht transparent und kann von privaten Krankenversicherungen beanstandet werden. Die bloße Nennung der Ziffer 4179 reicht nicht aus.
Ja, die Blutentnahme kann mit der GOÄ-Ziffer 250 am selben Behandlungstag zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die labormedizinische Analyse im Labor schließt die vorangehende kapilläre oder venöse Blutentnahme in der Praxis nicht aus. Beide Leistungen sind nebeneinander berechnungsfähig.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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