Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4198: Erfahren Sie alles über Indikationen, Fallbeispiele und wie Sie typische Fehler bei der Atomabsorption vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4198
Untersuchung mittels Atomabsorption, flammenlos-Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand
Die Gebührenordnungsziffer 4198 beschreibt eine hochspezialisierte physikalisch-chemische Analysemethode aus dem Bereich der Laboratoriumsmedizin. Im Fokus steht hierbei die flammenlose Atomabsorptionsspektrometrie, welche sich durch eine extrem hohe Empfindlichkeit auszeichnet. Mit diesem Verfahren lassen sich selbst geringste Spuren von Metallen und Halbmetallen in biologischen Proben präzise quantifizieren.
Diese Methode erfordert eine aufwendige Probenvorbereitung sowie eine präzise Kalibrierung des Spektrometers. Die Abrechnung nach dieser Ziffer umfasst alle Teilschritte von der Probenaufbereitung bis zur abschließenden medizinischen Validierung des Messergebnisses.
GOÄ 4198 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
Die Anwendung der flammenlosen Atomabsorption ist primär in der Umweltmedizin, Toxikologie und Arbeitsmedizin etabliert. Ein typisches Einsatzgebiet ist der Nachweis von Schwermetallbelastungen durch Blei, Cadmium oder Quecksilber im menschlichen Organismus. Auch die Überwachung von essenziellen Spurenelementen wie Selen bei chronisch kranken Patienten fällt unter dieses Spektrum.
Klinisch relevant ist die Untersuchung insbesondere bei Verdacht auf chronische Intoxikationen oder zur Verlaufskontrolle bei beruflicher Exposition. Die hohe Sensitivität der flammenlosen Methode ist hierbei zwingend erforderlich, da herkömmliche Verfahren oft keine ausreichend niedrigen Nachweisgrenzen bieten.
Tipp: Bei der Untersuchung mehrerer verschiedener Metalle aus derselben Probe kann die Ziffer 4198 für jedes analysierte Element separat abgerechnet werden, sofern dies medizinisch begründet ist.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4198
Fallbeispiel 1: Verdacht auf chronische Bleibelastung
Ein Patient stellt sich mit unspezifischen neurologischen Beschwerden und einer beruflichen Exposition gegenüber Altbauten vor. Zur Abklärung wird eine Bestimmung von Blei im Vollblut veranlasst. Die Analyse erfolgt mittels flammenloser Atomabsorptionsspektrometrie, um auch geringe Konzentrationen sicher zu erfassen. Abgerechnet wird die Ziffer 4198 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Monitoring der Selenkonzentration
Bei einer Patientin unter langfristiger parenteraler Ernährung soll der Status der essenziellen Spurenelemente überprüft werden. Die quantitative Bestimmung von Selen im Serum wird mittels Graphitrohr-AAS durchgeführt. Die Indikation zur engmaschigen Kontrolle rechtfertigt die Abrechnung der Speziallaborleistung nach GOÄ 4198.
Fallbeispiel 3: Abklärung einer Quecksilberintoxikation
Nach dem Bruch eines älteren Fieberthermometers klagt ein Patient über akute Atemwegsbeschwerden. Zur toxikologischen Abklärung wird der Quecksilbergehalt im Urin bestimmt. Die hochsensitive Analyse sichert den Ausschluss einer systemischen Aufnahme und erlaubt die korrekte Abrechnung der chemischen Untersuchung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4198: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Doppelabrechnung desselben Analyten aus einer einzigen Probe. Private Krankenversicherungen prüfen zudem genau, ob für einfache Elektrolyte fälschlicherweise die aufwendige Ziffer 4198 herangezogen wurde. Für Standardparameter wie Natrium oder Kalium existieren eigene, deutlich niedrigere Gebührenpositionen.
Zudem müssen die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M beachtet werden. Die Ziffer 4198 darf nicht neben anderen Verfahren berechnet werden, die denselben diagnostischen Zweck mit einfacheren Mitteln erfüllen. Eine sorgfältige Abgrenzung der angewandten Analysentechnik ist daher unerlässlich.
Achtung: Eine Abrechnung der Ziffer 4198 für einfache Elektrolyte wie Natrium oder Kalium ist unzulässig, da hierfür spezifische, niedrigere Ziffern im GOÄ-Abschnitt M existieren.
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Dokumentation der GOÄ 4198: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die konkrete klinische Fragestellung und die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung detailliert festgehalten werden. Auch die Angabe des spezifisch untersuchten Zielparameters ist zwingend erforderlich.
Zusätzlich sollte das angewandte Messverfahren, in diesem Fall die flammenlose Atomabsorption, explizit im Laborbefund ausgewiesen werden. Dies erleichtert im Zweifelsfall den Nachweis des hohen methodischen Aufwands gegenüber den Kostenträgern.
Dokumentation: Verdacht auf chronische Bleiintoxikation bei beruflicher Exposition. Bestimmung von Blei im Vollblut mittels flammenloser Atomabsorptionsspektrometrie (AAS). Befund: 150 µg/l (Referenzbereich < 100 µg/l). Ärztliche Validierung erfolgt.
GOÄ 4198: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der Ziffer 4198 um eine Leistung des Speziallabors handelt, ist der Gebührenrahmen auf das 1,3-fache begrenzt. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes von 1,15 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig. Typische Begründungen sind eine extrem schwierige Probenmatrix oder eine dringend erforderliche Notfallanalytik außerhalb der regulären Arbeitszeiten.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Ziffer 4198 zusammen mit der Ziffer für die Blutentnahme oder der Beratung des Patienten kombiniert. Die eigentliche Laborleistung steht dabei selbstständig neben den klinischen Gebührenpositionen. Eine Kombination mit anderen aufwendigen spektrometrischen Verfahren am selben Untersuchungstag ist genau auf eventuelle Überschneidungen zu prüfen.
Ziffer 4198 in der neuen GOÄ
Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 4198 (2,3-facher Satz: 27,48 €) in spezifische Einzelleistungen auf:
- 12843 „Kobalt Abklärung berufliche Exposition (z.B. Glas-, Keramik-, Zementindustrie, Hartmetallherstellung)“ (23,22 €) — bei: Kobalt
- 12847 „Nickel Abklärung berufliche Exposition (Nickelstäube, -salze)“ (23,22 €) — bei: Nickel
Für Fälle ohne passende spezifische Ziffer sieht der Entwurf keinen generischen Auffangtatbestand vor; der konkrete Analyt bzw. die Methode muss aus der Dokumentation hervorgehen.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4198
Was hat nicht gestimmt?