GOÄ 4200: Antiepileptika-Bestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4200
Untersuchung mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie, je Untersuchung-Antiepileptika (Ethosuximid und/oder Phenobarbital und/oder Phenytoin und/oder Primidon)
Punktzahl 360  
Einfachsatz 20,98 € 1,0x
Regelhöchstsatz 24,13 € 1,1x
Höchstsatz 27,28 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4200

Untersuchung mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie, je Untersuchung - Antiepileptika (Ethosuximid und/oder Phenobarbital und/oder Phenytoin und/oder Primidon) -

Die GOÄ-Ziffer 4200 beschreibt eine hochspezifische labormedizinische Analyse aus dem Bereich der Speziallaborleistungen. Diese Methode der Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC) dient der präzisen Quantifizierung von klassischen Antikonvulsiva im Blutserum oder Plasma. Die Ziffer ist explizit auf die Wirkstoffe Ethosuximid, Phenobarbital, Phenytoin und Primidon beschränkt.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Leistungsbeschreibung ist die Vorgabe, dass die tatsächlich untersuchten Parameter zwingend auf der Liquidation anzugeben sind. Die chromatographische Trennung ermöglicht eine exakte Differenzierung, selbst bei geringen Konzentrationen oder komplexen Wirkstoffkombinationen. Dies stellt eine unverzichtbare Grundlage für die Therapiesicherheit dar.

GOÄ 4200 in der Praxis: Therapeutisches Drug Monitoring bei Epilepsie

Die Bestimmung der Antiepileptika-Konzentration ist ein klassisches Instrument des therapeutischen Drug Monitorings (TDM). Da Wirkstoffe wie Phenytoin oder Phenobarbital eine enge therapeutische Breite aufweisen, ist eine regelmäßige Kontrolle der Serumkonzentration medizinisch geboten. Dies gilt besonders bei der Neueinstellung von Patienten oder bei Verdacht auf mangelnde Compliance.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Abklärung von Intoxikationserscheinungen oder unerwarteten Therapieversagen. Auch physiologische Veränderungen, wie sie beispielsweise während einer Schwangerschaft oder bei eingeschränkter Nieren- und Leberfunktion auftreten, machen die präzise Analytik mittels HPLC erforderlich. Die GOÄ 4200 bietet hierfür die adäquate Abrechnungsgrundlage.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Verordnung und Abrechnung der GOÄ 4200 der konkrete Wirkstoffname dokumentiert wird, um Rückfragen von Kostenträgern von vornherein zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4200

Fallbeispiel 1: Therapiekontrolle bei Phenytoin-Einstellung

Ein Patient mit fokaler Epilepsie wird neu auf den Wirkstoff Phenytoin eingestellt. Zur Überprüfung des Erreichens des therapeutischen Fensters und zur Vermeidung von Dosis-abhängigen Nebenwirkungen erfolgt eine Blutentnahme. Die quantitative Bestimmung im Labor wird mittels HPLC durchgeführt.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4200 mit dem Zusatz "Phenytoin" auf der Rechnung. Da es sich um eine Standarduntersuchung ohne Komplikationen handelt, wird der Regelhöchstsatz von 1,15-fach (24,13 €) angesetzt.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Intoxikation bei Kombinationstherapie

Eine Patientin unter einer Kombinationstherapie aus Phenobarbital und Primidon zeigt Symptome einer ausgeprägten Schläfrigkeit und Ataxie. Es besteht der dringende Verdacht auf eine Überdosierung oder veränderte Metabolisierung. Das Labor bestimmt beide Wirkstoffe getrennt mittels HPLC.

Da beide Parameter medizinisch indiziert und getrennt analysiert wurden, kann die GOÄ-Ziffer 4200 zweimal nebeneinander abgerechnet werden. Auf der Rechnung müssen die Parameter "Phenobarbital" und "Primidon" explizit ausgewiesen werden.

Fallbeispiel 3: Compliance-Überprüfung bei Ethosuximid-Therapie

Bei einem Kind mit Absence-Epilepsie kommt es trotz theoretisch ausreichender Dosierung von Ethosuximid erneut zu Anfällen. Zur Überprüfung der regelmäßigen Medikamenteneinnahme (Compliance) wird der Serumspiegel bestimmt. Die Analyse erfolgt hochpräzise via HPLC.

Die Abrechnung erfolgt einfach über die GOÄ 4200 mit der Angabe des Parameters "Ethosuximid". Die Dokumentation in der Patientenakte belegt die medizinische Notwendigkeit aufgrund des Therapieversagens.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4200: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4200 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen regelmäßig, wenn der untersuchte Wirkstoff nicht explizit genannt wird. Die bloße Nennung der Ziffernziffer reicht hier nicht aus.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu anderen chromatographischen oder immunologischen Verfahren. Wird beispielsweise ein anderes Antiepileptikum wie Valproinsäure bestimmt, darf nicht die GOÄ 4200 herangezogen werden. Für Valproinsäure ist stattdessen eine andere spezifische Ziffer zu wählen.

Achtung: Die parallele Abrechnung von einfacheren Suchtests für denselben Wirkstoff neben der HPLC-Bestimmung ist unzulässig und führt bei Prüfungen unweigerlich zur Streichung.

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Dokumentation der GOÄ 4200: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation sowie der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme im Verhältnis zur letzten Medikamenteneinnahme festgehalten werden.

Zusätzlich sollte das Laborprotokoll die chromatographischen Rohdaten sowie die Kalibrierungskurven archivieren. Für die Abrechnung ist die Übertragung des exakten quantitativen Ergebnisses in den Befundbericht essenziell. Dies sichert die Nachvollziehbarkeit der erbrachten Leistung für medizinische Gutachter.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: Verdacht auf Phenytoin-Intoxikation bei Ataxie. Blutentnahme erfolgt im Talspiegel. HPLC-Analyse Phenytoin: Ergebnis 25 µg/ml (therapeutischer Bereich 10-20 µg/ml). Befundbericht erstellt und archiviert.

GOÄ 4200: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (1,15-fach) bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist bei Laborleistungen des Speziallabors nur in begründeten Einzelfällen möglich. Ein erhöhter Aufwand kann beispielsweise durch schwierige Probenvorbereitungen bei stark lipämischen oder hämolytischen Blutproben begründet werden. Auch das Vorliegen seltener Kreuzreaktionen, die eine zusätzliche manuelle Überprüfung erfordern, rechtfertigt eine Steigerung.

Die Begründung muss auf der Rechnung patientenbezogen, verständlich und medizinisch plausibel formuliert sein. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen den Kostenträgern meist nicht aus.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 4200 zusammen mit der Blutentnahme (GOÄ 250) und den entsprechenden Versandkosten abgerechnet, sofern die Probe an ein externes Labor geschickt wird. Im Rahmen einer umfassenden neurologischen Abklärung kann auch die Kombination mit Ziffern für neurologische Untersuchungen oder ein EEG sinnvoll sein.

Nicht zulässig ist hingegen die Nebeneinanderberechnung von Ziffern für identische Analyten mittels unterschiedlicher Methoden am selben Untersuchungstag, es sei denn, es liegt eine besondere medizinische Begründung vor.

Ziffer 4200 in der neuen GOÄ

Die Leistung wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11680 — „Antiepileptika, je Untersuchung (Chromatogramm), HPLC z.B. Carbamazepin, Ethosuximid, Felbamat, Lamotrigen, Oxcarbazepin, Phenobarbital, Phenytoin, Primidon, Sultiam, Topiramat, Valproinsäure, Vigabatrin“. Festpreis: 22,44 € (aktueller 2,3-facher Satz: 24,13 € — etwas weniger als heute). Das/Die untersuchte(n) Antiepileptikum(a) ist/sind in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4200

Die Gebühr für die GOÄ-Ziffer 4200 beträgt im Einfachsatz (1,0-fach) 20,98 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 24,13 €. Der Höchstsatz (1,3-fach) liegt bei 27,28 €. Höhere Sätze erfordern eine medizinische Begründung.
Über die GOÄ 4200 wird die quantitative Bestimmung von Ethosuximid, Phenobarbital, Phenytoin und Primidon mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC) abgerechnet. Andere Antiepileptika wie Valproinsäure oder Carbamazepin fallen unter andere Ziffern. Die untersuchten Parameter müssen auf der Rechnung angegeben werden.
Die GOÄ-Ziffer 4200 ist je Untersuchung berechnungsfähig. Werden verschiedene der genannten Antiepileptika nebeneinander bestimmt, kann die Ziffer für jeden Wirkstoff separat angesetzt werden, sofern dies medizinisch notwendig ist. Die Dokumentation muss die getrennten Analysen klar belegen.
Für die GOÄ 4200 gelten die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen). Insbesondere sind physikalisch-chemische Untersuchungen derselben Probe mit einfacheren Methoden nicht nebeneinander berechnungsfähig. Zudem dürfen ähnliche chromatographische Verfahren für denselben Analyten nicht doppelt abgerechnet werden.
Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15-fach hinaus bis zum 1,3-fachen Satz erfordert eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe sind ein ungewöhnlich hoher analytischer Aufwand durch störende Begleitsubstanzen oder komplexe Probenmatrizes. Die Begründung muss auf der Rechnung nachvollziehbar dargelegt werden.
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