Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4204 (HPLC-Antimykotika): Erfahren Sie alles über Indikationen, Fallbeispiele und wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4204
Untersuchung mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie, je Untersuchung-Antimykotika
Die GOÄ-Ziffer 4204 beschreibt eine hochspezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Laboratoriumsuntersuchungen (Abschnitt M der Gebührenordnung). Konkret umfasst diese Ziffer die quantitative Bestimmung von Antimykotika im Blut oder anderen Körperflüssigkeiten mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC). Diese Methode zeichnet sich durch eine extrem hohe Sensitivität und Spezifität aus.
Im Rahmen der Analytik werden die Wirkstoffe präzise von anderen Probenbestandteilen getrennt und quantifiziert. Die Leistung beinhaltet alle vorbereitenden Schritte im Labor, die Durchführung der chromatographischen Trennung sowie die anschließende Auswertung und Befunderstellung. Vorbemerkungen des Abschnitts M sind hierbei zwingend zu beachten, insbesondere bezüglich der Erbringung im eigenen Labor oder im Wege der Überweisung.
GOÄ 4204 in der Praxis: Therapeutisches Drug Monitoring (TDM)
In der klinischen Praxis findet die GOÄ-Ziffer 4204 ihre Hauptanwendung im Rahmen des therapeutischen Drug Monitorings (TDM). Viele moderne Antimykotika weisen eine ausgeprägte interindividuelle pharmakokinetische Variabilität auf. Eine regelmäßige Überwachung der Wirkstoffkonzentration im Serum ist daher für den Therapieerfolg entscheidend.
Typische Indikationen für diese Untersuchung sind der Verdacht auf unzureichende Resorption, drohende Toxizität oder potenzielle Arzneimittelinteraktionen bei schwerkranken Patienten. Besonders bei der Behandlung invasiver Mykosen mit Substanzen wie Voriconazol, Posaconazol oder Itraconazol ist die präzise Steuerung der Dosis essenziell. Auch bei der Gabe von Flucytosin wird die HPLC eingesetzt, um schwerwiegende Knochenmarksschädigungen durch zu hohe Spiegel zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4204
Fallbeispiel 1: TDM bei Voriconazol-Therapie
Ein Patient mit einer nachgewiesenen invasiven Aspergillose erhält eine systemische Therapie mit Voriconazol. Aufgrund der unvorhersehbaren Pharmakokinetik des Wirkstoffs wird am fünften Tag der Behandlung eine Blutentnahme zur Bestimmung des Talspiegels durchgeführt. Die quantitative Analyse erfolgt im Labor mittels HPLC. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4204 zum Regelhöchstsatz (1,15-fach).
Fallbeispiel 2: Dosisanpassung bei Posaconazol-Prophylaxe
Bei einer Patientin unter immunsuppressiver Therapie nach einer Stammzelltransplantation erfolgt eine Prophylaxe mit Posaconazol. Da der Verdacht auf eine Resorptionsstörung im Magen-Darm-Trakt besteht, veranlasst der behandelnde Arzt eine Spiegelbestimmung. Die Analyse mittels HPLC sichert die therapeutische Wirksamkeit ab. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer 4204.
Fallbeispiel 3: Toxizitätsvermeidung unter Flucytosin
Ein Patient mit Kryptokokken-Meningitis wird mit einer Kombinationstherapie behandelt, die Flucytosin beinhaltet. Zur Vermeidung einer dosisabhängigen Myelotoxizität wird der Serumspiegel engmaschig untersucht. Die Bestimmung erfolgt präzise mittels HPLC. Neben der klinischen Überwachung wird die GOÄ 4204 für jede einzelne Bestimmung liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4204: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4204 ist die fehlerhafte Anwendung des Steigerungssatzes. Da es sich um eine Leistung des Speziallabors handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach und der Höchstsatz bei 1,3-fach. Die fälschliche Anwendung des sonst üblichen ärztlichen Gebührenrahmens von bis zu 2,3-fach führt regelmäßig zu Rechnungskürzungen durch private Krankenversicherungen.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die mehrfache Abrechnung am selben Tag ohne ausreichende medizinische Begründung. Wenn mehrere Proben desselben Patienten am selben Tag analysiert werden, muss die klinische Notwendigkeit (z. B. Erstellung eines Kinetikprofils) transparent dargelegt werden. Einfache Routinekontrollen rechtfertigen keine Mehrfachabrechnung.
Achtung: Die GOÄ-Ziffer 4204 darf nicht neben anderen quantitativen Bestimmungen desselben Wirkstoffs mittels einfacherer Methoden (z. B. Immunoassays) am selben Tag abgerechnet werden. Wählen Sie stets das präzisere und tatsächlich durchgeführte Verfahren aus.
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Dokumentation der GOÄ 4204: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Fundament, um Honorarverluste und Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden. In der Patientenakte muss die medizinische Indikation für das Drug Monitoring klar ersichtlich sein. Dazu gehören Angaben zur aktuellen antimykotischen Medikation, der Dosierung und dem klinischen Zustand des Patienten.
Besonders wichtig ist die Dokumentation des genauen Entnahmezeitpunkts der Blutprobe im Verhältnis zur letzten Medikamenteneinnahme. Nur so lässt sich beurteilen, ob es sich um einen Tal- oder Peakspiegel handelt. Auch das chromatographische Messergebnis sowie die daraus abgeleitete therapeutische Konsequenz (z. B. Dosisanpassung) müssen archiviert werden.
Dokumentation: Indikation: Verdacht auf subtherapeutischen Spiegel bei Voriconazol-Therapie. Blutentnahme am 12.10. um 08:00 Uhr (Talspiegel, unmittelbar vor nächster Gabe). Analyse mittels HPLC (GOÄ 4204): Ergebnis 1,2 µg/ml. Konsequenz: Beibehaltung der aktuellen Dosierung.
Tipp: Hinterlegen Sie in Ihrer Praxissoftware eine Standard-Dokumentationsvorlage für das therapeutische Drug Monitoring, um alle abrechnungsrelevanten Parameter schnell und vollständig zu erfassen.
GOÄ 4204: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes von 1,15-fach bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist bei der GOÄ-Ziffer 4204 möglich. Dies erfordert jedoch eine patientenbezogene, medizinische Begründung auf der Liquidation. Typische Begründungen sind ein erhöhter Analyseaufwand durch störende Begleitmedikation oder extrem schwierige Probenmatrizes, die zusätzliche Reinigungsschritte erfordern.
Typische Ziffernkombinationen
Die Bestimmung von Antimykotikaspiegeln erfolgt selten isoliert. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250 sowie die Bestimmung von Retentionsparametern (z. B. Kreatinin nach GOÄ 3584) oder Leberwerten (z. B. ALT nach GOÄ 3595). Da viele Antimykotika nephro- oder hepatotoxisch sind, ist die gleichzeitige Überwachung der Organfunktionen medizinisch geboten und abrechnungstechnisch vollkommen eigenständig bewertbar.
Ziffer 4204 in der neuen GOÄ
Die Leistung wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11682 — „Antimykotika, je Untersuchung (Chromatogramm), HPLC z.B. Amphotericin B, Flucytosin, Miconazol“. Festpreis: 23,97 € (aktueller 2,3-facher Satz: 30,16 € — weniger als heute). Das/Die untersuchte(n) Antimykotikum(a) ist/sind in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4204
Was hat nicht gestimmt?