Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4206
Untersuchung mittels Gaschromatographie, je Untersuchung-Valproinsäure
Die Gebührenordnungsziffer 4206 beschreibt eine hochspezifische laborchemische Analyse zur quantitativen Bestimmung von Valproinsäure im Serum oder Plasma. Diese Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der GOÄ zugeordnet und erfordert den Einsatz der Gaschromatographie (GC). Die Methode zeichnet sich durch eine hohe Präzision und Selektivität aus, um den therapeutischen Wirkstoffspiegel exakt zu überwachen.
Gemäß den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ ist der untersuchte Parameter zwingend in der Rechnung anzugeben. Da es sich um eine Leistung des Speziallabors handelt, gelten für die Abrechnung besondere Bestimmungen bezüglich der Erbringung im eigenen Labor oder der Weiterleitung an eine Laborgemeinschaft.
GOÄ 4206 in der Praxis: Indikation und therapeutisches Drug Monitoring
Die Bestimmung der Valproinsäurekonzentration ist ein essenzieller Bestandteil des Therapeutischen Drug Monitorings (TDM). Da Valproinsäure eine geringe therapeutische Breite besitzt, ist eine regelmäßige Überwachung des Blutspiegels unerlässlich. Dies gilt insbesondere bei der Neueinstellung von Patienten, bei Dosisanpassungen oder bei Verdacht auf mangelnde Compliance.
Typische klinische Indikationen umfassen die Behandlung von verschiedenen Formen der Epilepsie sowie den Einsatz als Phasenprophylaktikum bei bipolaren Störungen. Auch bei Verdacht auf eine Intoxikation oder bei unzureichender therapeutischer Wirkung liefert die gaschromatographische Bestimmung verlässliche Werte. Die Methode der Gaschromatographie wird häufig dann gewählt, wenn Störfaktoren bei immunologischen Testverfahren ausgeschlossen werden sollen.
Tipp: Die Bestimmung mittels Gaschromatographie (GOÄ 4206) bietet im Vergleich zu einfachen Immunoassays eine höhere Spezifität, was besonders bei Multimedikation des Patienten von Vorteil ist.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4206
Fallbeispiel 1: Routinekontrolle bei stabiler Epilepsietherapie
Ein Patient stellt sich zur halbjährlichen Routinekontrolle unter laufender Medikation mit Valproat vor. Zur Überprüfung des therapeutischen Fensters erfolgt eine Blutentnahme und die anschließende Bestimmung der Valproinsäure mittels Gaschromatographie. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4206 zum Regelsatz (1,15-fach), da keine Besonderheiten vorliegen.
Fallbeispiel 2: Dosisanpassung bei unzureichender Anfallskontrolle
Bei einer Patientin treten trotz bestehender Valproat-Therapie erneut epileptische Anfälle auf. Zur Abklärung einer eventuellen Unterdosierung oder beschleunigten Elimination wird der Wirkstoffspiegel gaschromatographisch bestimmt. Neben der GOÄ-Ziffer 4206 wird die Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250 abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Verdacht auf Valproat-Intoxikation im Notdienst
Ein Patient wird mit Somnolenz und Verdacht auf eine Überdosierung von Valproinsäure in der Praxis vorstellig. Die sofortige quantitative Bestimmung erfolgt mittels Gaschromatographie zur schnellen therapeutischen Intervention. Aufgrund des erhöhten Zeitdrucks und des Notfallcharakters kann eine Steigerung des Faktors begründet werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4206: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4206 ist die Verwechslung mit immunologischen Bestimmungsverfahren. Wird die Valproinsäure nicht mittels Gaschromatographie, sondern über einen Immunoassay bestimmt, ist die GOÄ 4206 nicht ansetzbar. In solchen Fällen müssen die entsprechenden Ziffern aus dem Bereich der Ligandenassays gewählt werden.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Liquidation. Die Angabe "Valproinsäure" ist auf der Rechnung zwingend erforderlich, um den Begründungsanforderungen der GOÄ gerecht zu werden. Ein bloßer Verweis auf die Ziffernummer reicht für eine erfolgreiche Erstattung nicht aus.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 4206 und anderen quantitativen Bestimmungen desselben Wirkstoffs aus derselben Probe ist unzulässig und führt regelmäßig zu Kürzungen.
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Dokumentation der GOÄ 4206: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine rechtssichere Abrechnung. In der Patientenakte müssen sowohl die medizinische Indikation als auch das konkrete Analysenergebnis dokumentiert werden. Auch die angewandte Methode der Gaschromatographie sollte explizit im Laborbuch oder der elektronischen Akte vermerkt sein.
Bei der Abrechnung über dem Regelsatz von 1,15-fach ist eine patientenbezogene Begründung in der Dokumentation vorzuhalten. Dies erleichtert die spätere Argumentation gegenüber Erstattungsstellen erheblich.
Dokumentation: Indikation: V. a. Non-Compliance bei Epilepsie. Blutentnahme um 08:00 Uhr (Talspiegel). Analyse mittels GC (GOÄ 4206): Valproinsäure-Konzentration im Serum bestimmt. Ergebnis: 65 µg/ml (therapeutischer Bereich: 50-100 µg/ml).
GOÄ 4206: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Gebührenrahmen für Laborleistungen des Abschnitts M ist eingeschränkt; der Regelsatz liegt bei 1,15-fach, der Höchstsatz bei 1,3-fach. Eine Steigerung über den Schwellenwert von 1,15-fach hinaus erfordert eine besondere Begründung. Typische Gründe sind ein außergewöhnlicher analytischer Aufwand oder schwierige Probenbedingungen, beispielsweise bei stark lipämischen oder hämolytischen Seren.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4206 wird regelmäßig mit Leistungen der Blutentnahme (z. B. GOÄ 250) kombiniert. Auch die Beratung des Patienten im Zusammenhang mit der Dosisanpassung (z. B. GOÄ 1 oder GOÄ 3) ist eine häufige und zulässige Kombination. Wichtig ist, dass die Laborleistung selbst nur berechnet werden darf, wenn sie im eigenen Labor erbracht oder als Auftragsleistung korrekt deklariert wird.
Ziffer 4206 in der neuen GOÄ
Die Leistung wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11697 — „Arzneimittel, je GC-Untersuchung (Chromatogramm) Serum oder Plasma“. Festpreis: 63,32 € (aktueller 2,3-facher Satz: 27,48 € — mehr als heute). Das/Die untersuchte(n) Arzneimittel, ggf. einschließlich Metabolite, ist/sind in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4206
Was hat nicht gestimmt?