GOÄ 4207: Ethanol-Bestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4207
Untersuchung mittels Gaschromatographie, je Untersuchung-Ethanol
Punktzahl 410  
Einfachsatz 23,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 27,48 € 1,1x
Höchstsatz 31,07 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4207

Untersuchung mittels Gaschromatographie, je Untersuchung-Ethanol - Punktzahl: 410. Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die Leistungsbeschreibung definiert die quantitative Analyse von Ethanol mittels der Methode der Gaschromatographie. Diese hochpräzise physikalische Trennmethode dient im Labor der exakten Bestimmung flüchtiger Substanzen. Die Ziffer ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt M III (Speziallabor) der Gebührenordnung für Ärzte verortet.

Die obligate Angabe der untersuchten Parameter auf der Liquidation stellt eine formale Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit dar. Da es sich um eine spezialisierte Laborleistung handelt, ist die Einhaltung der methodenspezifischen Qualitätsstandards zwingend erforderlich.

GOÄ 4207 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Bestimmung des Blutalkoholgehalts mittels Gaschromatographie stellt den Goldstandard in der forensischen und klinischen Toxikologie dar. Typische klinische Szenarien umfassen die Abklärung einer akuten Alkoholintoxikation bei bewusstseinsgestörten Patienten in der Notaufnahme. Auch die Differenzialdiagnostik bei unklaren neurologischen Defiziten erfordert häufig diesen präzisen Nachweis.

Im Gegensatz zu enzymatischen Schnelltests bietet die Gaschromatographie eine extrem hohe Spezifität und Sensitivität. Dies verhindert falsch-positive Ergebnisse, die beispielsweise durch andere Alkohole wie Isopropanol oder Methanol verursacht werden könnten. Daher ist die Anwendung der GOÄ 4207 insbesondere bei forensischen Fragestellungen oder rechtlich relevanten Gutachten unverzichtbar.

Tipp: Bei rein forensischen Aufträgen außerhalb der Heilbehandlung (z. B. für Behörden) gelten oft gesonderte Tarife oder Vereinbarungen, die vorab schriftlich fixiert werden sollten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4207

Fallbeispiel 1: Notfallmäßige Abklärung bei Somnolenz

Ein Patient wird mit unklarer Bewusstseinstrübung und Verdacht auf Mischintoxikation in die Praxis eingeliefert. Zur schnellen und sicheren Differenzierung wird eine Blutprobe entnommen und die Ethanol-Konzentration mittels Gaschromatographie bestimmt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4207 zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 2: Gutachterliche Untersuchung zur Fahrtauglichkeit

Im Rahmen einer medizinischen Begutachtung der Fahreignung wird eine präzise quantitative Bestimmung des Alkoholkonsums gefordert. Die Analyse erfolgt hochspezifisch über die Gaschromatographie-Methode. Neben der Ziffer 4207 werden die entsprechenden Beratungs- und Untersuchungsgebühren sowie die Probenentnahme liquidiert.

Fallbeispiel 3: Verdacht auf Methanol-Beimengung

Bei Verdacht auf den Konsum von verunreinigtem Alkohol wird eine differenzierte chromatographische Analyse durchgeführt. Da hierbei Ethanol und Methanol getrennt bestimmt werden, ist die Ziffer 4207 für die Ethanol-Bestimmung anzusetzen. Die Bestimmung weiterer Alkohole erfolgt über separate, methodenspezifische Ziffern des Speziallabors.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4207: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung der gaschromatographischen Bestimmung mit einfacheren, enzymatischen Nachweisverfahren. Wird der Ethanolnachweis mittels eines enzymatischen Assays (z. B. ADH-Methode) durchgeführt, darf nicht die GOÄ 4207, sondern es muss die entsprechende Ziffer für enzymatische Bestimmungen gewählt werden. Dies führt bei Prüfungen durch private Krankenversicherungen regelmäßig zu Kürzungen.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass der untersuchte Parameter (in diesem Fall "Ethanol") auf der Liquidation genannt wird. Ein bloßer Verweis auf die Ziffernnummer ohne Textzusatz ist formal fehlerhaft.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 4207 und einfachen Suchtests (z. B. Urinstreifen-Schnelltests) für denselben Analyten aus derselben Entnahme ist nicht zulässig und wird bei Rechnungsprüfungen gestrichen.

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Dokumentation der GOÄ 4207: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme sowie das detaillierte Laborergebnis dokumentiert sein. Auch das verwendete gaschromatographische Verfahren sollte im Laborbuch eindeutig nachvollziehbar hinterlegt sein.

Besonders bei forensischen oder gutachterlichen Anlässen ist die lückenlose Identitätssicherung (Chain of Custody) der Probe zu protokollieren. Dies sichert die Verwertbarkeit des Ergebnisses und stützt die medizinische Notwendigkeit der aufwendigen chromatographischen Methode.

Dokumentation: Indikation: Verdacht auf akute Ethanolintoxikation bei unklarer Somnolenz. Venöse Blutentnahme um 14:30 Uhr. Quantitative Bestimmung mittels Gaschromatographie (GC-FID). Ergebnis: Ethanolkonzentration 1,8 Promille. Befundbericht an den behandelnden Arzt übermittelt.

GOÄ 4207: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4207 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, liegt der normale Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Überschreitung dieses Schwellenwertes bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur bei Vorliegen besonderer, begründeter Umstände zulässig.

Als Begründung für eine Faktorerhöhung auf den 1,3-fachen Satz kommen außergewöhnlich schwierige Probenaufbereitungen in Betracht. Dies kann beispielsweise bei stark lipämischen oder hämolytischen Blutproben der Fall sein, die eine zusätzliche Reinigung oder spezielle Extraktionsschritte vor der gaschromatographischen Trennung erfordern.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Bestimmung von Ethanol mit der Probenentnahme kombiniert. Hierfür ist die Ziffer 250 (Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter) ansetzbar. Im Rahmen einer umfassenden toxikologischen Abklärung kann die GOÄ 4207 zudem neben Ziffern für das Drogenscreening (z. B. mittels Immunoassay oder GC-MS) aufgeführt werden, sofern unterschiedliche Analyten bestimmt werden.

Ziffer 4207 in der neuen GOÄ

Die Leistung wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11727 — „Ethanol, gaschromatographisch Vollblut, Serum oder Plasma, Urin“. Festpreis: 63,32 € (aktueller 2,3-facher Satz: 27,48 € — mehr als heute).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4207

Nein, die GOÄ 4207 darf ausschließlich für Untersuchungen mittels Gaschromatographie herangezogen werden. Für enzymatische Nachweisverfahren (wie die ADH-Methode) existieren eigene, niedrigere Gebührenziffern im GOÄ-Laborabschnitt. Eine Fehlzuordnung führt bei Rechnungsprüfungen regelmäßig zu Beanstandungen.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ 4207 beträgt das 1,15-fache der Gebühr, was einem Betrag von 27,48 € entspricht. Unter Angabe einer schriftlichen Begründung kann der Satz bei erhöhtem Aufwand bis zum 1,3-fachen Höchstsatz (31,07 €) gesteigert werden. Höhere Faktoren als 1,3 sind für Laborleistungen des Abschnitts M ausgeschlossen.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter explizit angegeben werden. Im Fall der GOÄ 4207 muss daher die Bezeichnung "Ethanol" oder "Blutalkohol" auf der Rechnung aufgeführt sein. Das Fehlen dieser Angabe macht die Rechnung formal fehlerhaft.
Ja, die Probenentnahme kann in der Regel separat mit der GOÄ-Ziffer 250 berechnet werden. Dies gilt, sofern die Blutentnahme in der eigenen Praxis oder Klinik durch den Arzt oder delegiertes Personal erfolgt. Die Laboranalyse selbst umfasst diese präanalytische Leistung nicht.
Die GOÄ 4207 ist je Untersuchung berechenbar, was bei medizinischer Notwendigkeit auch mehrfache Bestimmungen am selben Tag einschließen kann. Dies ist beispielsweise bei der Verlaufskontrolle einer schweren Intoxikation der Fall. In der Rechnung sollte die zeitliche Trennung der Probenentnahmen dokumentiert werden.
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