GOÄ 4224: Legionella-Antikörper korrekt abrechnen

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GOÄ 4224
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Legionella pneumophila bis zu fünf Typen, je Typ
Punktzahl 90  
Einfachsatz 5,25 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,03 € 1,1x
Höchstsatz 6,82 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4224

Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination) -Legionella pneumophila bis zu fünf Typen, je Typ

Die Gebührenordnung für Ärzte ordnet die GOÄ-Ziffer 4224 dem Abschnitt der Laboratoriumsuntersuchungen zu. Diese Leistung umfasst den qualitativen Nachweis von spezifischen Antikörpern gegen Legionella pneumophila mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktionen. Die Abrechnung erfolgt je untersuchtem Typ, wobei maximal fünf Typen berechnet werden dürfen.

Die Ziffer deckt alle labortechnischen Schritte von der Probenvorbereitung bis zur Auswertung ab. Eine gesonderte Berechnung von Verbrauchsmaterialien ist in der Regel nicht zulässig. Die Vorgaben des Abschnitts M der GOÄ sind hierbei strikt zu beachten.

GOÄ 4224 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

Die Bestimmung von Antikörpern gegen Legionella pneumophila ist ein wichtiger Baustein in der Diagnostik der Legionärskrankheit sowie des Pontiac-Fiebers. Typische klinische Indikationen sind schwere, atypische Pneumonien mit unklarem Erregerhintergrund. Auch bei epidemiologischen Fragestellungen kommt dieses Verfahren regelmäßig zum Einsatz.

Da die Antikörperbildung erst einige Tage nach Infektionsbeginn einsetzt, dient das Verfahren primär der Verlaufskontrolle oder der retrospektiven Diagnosesicherung. Für die Akutdiagnostik werden häufig Antigen-Schnelltests im Urin bevorzugt. Dennoch bleibt der serologische Nachweis mittels Latex-Agglutination ein etabliertes Werkzeug in der laborärztlichen Praxis.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4224

Fallbeispiel 1: Verdacht auf atypische Pneumonie

Ein Patient stellt sich mit hohem Fieber und trockenem Husten vor. Zum Ausschluss einer Legionellose veranlasst der Arzt eine serologische Untersuchung auf drei verschiedene Legionella-Serotypen mittels Latex-Agglutination. Die Abrechnung erfolgt dreifach über die GOÄ-Ziffer 4224 unter Angabe der jeweiligen Serotypen.

Fallbeispiel 2: Retrospektive Diagnosesicherung

Bei einer abgeklungenen Lungenentzündung soll der ursächliche Erreger nachträglich identifiziert werden. Es erfolgt der qualitative Antikörpernachweis für zwei spezifische Legionella-Subtypen. Die Liquidation weist die GOÄ-Ziffer 4224 zweifach mit den entsprechenden Parameterbezeichnungen aus.

Fallbeispiel 3: Umgebungsuntersuchung bei Ausbruchsverdacht

Nach mehreren Infektionsfällen in einer Einrichtung wird bei einer Kontaktperson ein Screening auf fünf verschiedene Legionella-Typen durchgeführt. Die Laboruntersuchung erfolgt mittels Hämagglutinationstest. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4224 im Höchstmaß von fünf Ansätzen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4224: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Überschreitung der maximal zulässigen Anzahl von fünf Typen pro Untersuchungsgang. Werden mehr als fünf Typen getestet, dürfen dennoch nur maximal fünf Ansätze der GOÄ-Ziffer 4224 liquidiert werden. Weitere Typen müssen über andere, passende Ziffern oder gar nicht berechnet werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnungen auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter anzugeben sind. Ohne diese Detailangabe ist die Rechnung formal fehlerhaft.

Achtung: Die parallele Abrechnung von qualitativen und quantitativen Nachweisen desselben Erregers aus derselben Probe ist unzulässig. Prüfstellen achten streng auf die Einhaltung dieser Ausschlusskriterien.

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Dokumentation der GOÄ 4224: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, das Entnahmedatum der Probe sowie die angewandte Untersuchungsmethode präzise festgehalten werden. Auch die spezifischen Testergebnisse je Serotyp gehören in den Befundbericht.

Der Befundbericht sollte direkt mit der Abrechnungssoftware verknüpft werden, um Übertragungsfehler zu vermeiden. Die Dokumentation muss für eventuelle Rückfragen der privaten Krankenversicherungen jederzeit abrufbar sein.

Dokumentation: Qualitativer Nachweis von Legionella pneumophila Antikörpern (Typ 1 bis 3) mittels Latex-Agglutination bei V. a. atypische Pneumonie. Ergebnisse: Typ 1 positiv, Typ 2 und 3 negativ.

GOÄ 4224: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Speziallabors unterliegt die Ziffer 4224 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, was einem Betrag von 6,03 € entspricht. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (6,82 €) erfordert eine fundierte, patientenspezifische Begründung, wie etwa einen extrem hohen Viskositätsgrad der Probe.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer wird häufig zusammen mit der Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250 und dem Transport von Untersuchungsmaterial nach Ziffer 4010 abgerechnet. Auch die Kombination mit anderen serologischen Erregernachweisen aus dem Abschnitt M ist bei entsprechender Indikation zulässig.

Tipp: Bei der Kombination mehrerer Laborziffern ist stets darauf zu achten, dass die Höchstgrenzen für Laborleistungen im selben Behandlungsfall nicht überschritten werden.

Ziffer 4224 in der neuen GOÄ

Die Leistung wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11284 — „Legionella, AT qualitativ Antikörpernachweis“. Festpreis: 11,83 € (aktueller 2,3-facher Satz: 6,04 € — mehr als heute).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4224

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4224 beträgt 5,25 Euro. Bei Anwendung des medizinisch üblichen Regelhöchstsatzes von 1,15 erhöht sich der Betrag auf 6,03 Euro. Der maximale Höchstsatz von 1,3 liegt bei 6,82 Euro.
Die GOÄ-Ziffer 4224 darf pro Untersuchungsgang bis zu fünfmal abgerechnet werden, sofern unterschiedliche Serotypen untersucht werden. Jeder untersuchte Typ muss einzeln auf der Rechnung aufgeführt werden. Eine Überschreitung dieser Höchstgrenze von pfünf Typen ist nicht zulässig.
Die Ziffer setzt einen qualitativen Antikörpernachweis mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion voraus. Typische Beispiele hierfür sind die Hämagglutination oder die Latex-Agglutination. Andere Nachweisverfahren wie ELISA oder PCR fallen unter andere GOÄ-Ziffern.
Auf der Rechnung müssen die konkret untersuchten Parameter beziehungsweise Serotypen zwingend angegeben werden. Diese Pflicht ergibt sich direkt aus der Leistungsbeschreibung der GOÄ. Fehlt diese Angabe, kann dies zum Verlust des Erstattungsanspruchs führen.
Eine Steigerung über den Regelsatz von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig. Dies muss auf der Liquidation patientenbezogen begründet werden, beispielsweise durch eine schwierige Probenbeschaffenheit. Allgemeine Begründungen werden von den Kostenträgern meist abgelehnt.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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