GOÄ 4270: FTA-ABS-Test korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4270
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Treponema pallidum (IgG und IgM) (FTA-ABS-Test)
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4270

Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Treponema pallidum (IgG und IgM) (FTA-ABS-Test) -

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4270 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der Speziallabor-Untersuchungen. Sie dient dem Nachweis von spezifischen Antikörpern gegen den Erreger der Syphilis (Treponema pallidum) mittels der Indirekten Immunfluoreszenz-Methode (FTA-ABS-Test).

Diese Methode ermöglicht es, sowohl Immunglobulin G (IgG) als auch Immunglobulin M (IgM) quantitativ zu bestimmen. Die Ziffer deckt den gesamten labortechnischen Prozess inklusive der Probenvorbereitung, der Absorption unspezifischer Antikörper und der fluoreszenzmikroskopischen Auswertung ab.

GOÄ 4270 in der Praxis: Spezifische Syphilis-Bestätigungsdiagnostik

In der medizinischen Praxis wird die GOÄ 4270 selten als primärer Suchtest eingesetzt. Stattdessen dient der FTA-ABS-Test als klassischer Bestätigungstest, wenn ein vorangegangener Suchtest (wie der TPPA- oder TPHA-Test) ein reaktives oder unklares Ergebnis geliefert hat.

Die klinische Indikation umfasst den dringenden Verdacht auf eine aktive oder abgelaufene Lues-Infektion sowie die Abklärung unklarer serologischer Befunde. Auch im Rahmen der Schwangerenvorsorge kann bei auffälligen Screening-Ergebnissen diese differenzierte Diagnostik notwendig werden.

Durch die quantitative Bestimmung lässt sich zudem der Verlauf einer Infektion oder der Therapieerfolg besser beurteilen. Die Unterscheidung zwischen IgG- und IgM-Antikörpern liefert hierbei wertvolle Hinweise auf das Stadium der Erkrankung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4270

Fallbeispiel 1: Bestätigung eines positiven Suchtests

Ein Patient stellt sich mit einem positiven TPPA-Suchtestergebnis vor. Zur Bestätigung und weiteren Differenzierung wird ein FTA-ABS-Test durchgeführt.

Die Durchführung des quantitativen FTA-ABS-Tests sichert die Diagnose einer Treponema-pallidum-Infektion ab. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4270 zum Regelsatz.

Abrechnung: GOÄ 4270 (1,15-fach) = 34,19 €.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle unter Therapie

Bei einer Patientin mit bekannter, behandelter Syphilis soll der Therapieerfolg kontrolliert werden. Hierzu wird die Dynamik der Antikörpertiter bestimmt.

Die quantitative Bestimmung der Antikörper erlaubt Rückschlüsse auf die Aktivität der Infektion. Da es sich um eine Verlaufskontrolle handelt, ist die Indikation für die quantitative Bestimmung gegeben.

Abrechnung: GOÄ 4270 (1,15-fach) = 34,19 €.

Fallbeispiel 3: Abklärung bei Neugeborenen

Ein Neugeborenes einer Mutter mit anamnestisch bekannter Syphilis zeigt klinische Auffälligkeiten. Es erfolgt eine differenzierte Antikörperbestimmung zur Abklärung einer konnatalen Infektion.

Aufgrund der schwierigen Probenaufbereitung und der medizinischen Dringlichkeit wird die Untersuchung durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4270 unter Ausschöpfung des Gebührenrahmens.

Abrechnung: GOÄ 4270 (1,3-fach mit Begründung) = 38,64 €.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4270: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die parallele Abrechnung von Suchtests und Bestätigungstests ohne medizinische Notwendigkeit. Private Krankenversicherungen prüfen genau, ob die Stufendiagnostik eingehalten wurde.

Zudem darf die GOÄ 4270 nicht mehrfach für IgG und IgM getrennt am selben Tag berechnet werden. Der Leistungstext nennt explizit beide Immunglobulinklassen in einer Ziffer, was eine Doppelabrechnung ausschließt.

Achtung: Die Angabe der untersuchten Parameter auf der Liquidation ist zwingend erforderlich. Fehlt der Zusatz "FTA-ABS-Test" oder "Treponema pallidum IgG/IgM", kann die Erstattung durch die Beihilfe oder PKV verweigert werden.

Ein weiterer Fallstrick ist die Verwechslung mit einfachen qualitativen Schnelltests. Diese sind nach anderen, niedriger bewerteten Ziffern des Abschnitts M abzurechnen und rechtfertigen nicht den Ansatz der GOÄ 4270.

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Dokumentation der GOÄ 4270: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen sowohl die Indikation als auch die Testergebnisse detailliert festgehalten werden.

Insbesondere bei der Anwendung von Steigerungssätzen muss die Begründung direkt aus der Dokumentation hervorgehen. Dazu gehören Angaben über schwierige Probenverhältnisse oder zeitaufwendige Differenzierungen.

Dokumentation: Reaktiver TPPA-Suchtest vom [Datum]. Indikation zur Bestätigungsdiagnostik mittels FTA-ABS-Test (GOÄ 4270). Ergebnis: IgG quantitativ positiv (Titer 1:x), IgM negativ. Befundbesprechung erfolgt.

Die Aufbewahrungsfristen für Laborbefunde und Qualitätskontrollprotokolle müssen zwingend beachtet werden. Dies schützt die Praxis bei eventuellen Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

GOÄ 4270: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4270 dem Abschnitt M angehört, ist der Gebührenrahmen auf den 1,3-fachen Satz begrenzt. Eine Steigerung über den Regelsatz von 1,15 hinaus erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.

Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung sind ein ungewöhnlich hoher Aufwand bei der Probenvorbereitung oder störende Begleitfaktoren wie Kreuzreaktivitäten, die eine wiederholte Durchführung des Tests notwendig machen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4270 wird häufig in Kombination mit anderen serologischen Parametern abgerechnet. Erlaubt ist die Nebeneinanderberechnung mit unspezifischen Suchtests wie dem VDRL-Test (Cardiolipin-Antigen) zur Aktivitätsbeurteilung.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit anderen hochspezifischen Bestätigungstests für denselben Erreger aus derselben Probe, es sei denn, es liegt eine besondere medizinische Fragestellung vor.

Tipp: Kombinieren Sie den FTA-ABS-Test bei Verdacht auf Neurosyphilis mit der Liquor-Diagnostik. Achten Sie hierbei auf die getrennte Ausweisung der Probenherkunft (Serum vs. Liquor).

Ziffer 4270 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 4270 (2,3-facher Satz: 34,19 €) in spezifische Einzelleistungen auf:

  • 11356 „Treponema pallidum, IA Antikörpernachweis“ (17,20 €) — bei: Antikörpernachweis gegen Treponema pallidum mittels signal-(tracer-)verstärktem Immunoassay
  • 11321 „Treponema pallidum (FTA-ABS-Test), IFT quantitativ Antikörpernachweis“ (24,44 €)

Die Preisspanne reicht von 17,20 € bis 24,44 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4270

Die GOÄ-Ziffer 4270 wird für die quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen Treponema pallidum mittels Immunfluoreszenz (FTA-ABS-Test) abgerechnet. Dies erfolgt typischerweise als Bestätigungstest bei einem positiven Suchtest auf Syphilis.
Da die GOÄ 4270 zum Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) gehört, liegt der Regelhöchstsatz bei dem 1,15-fachen Satz. Ein Überschreiten bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig.
Nein, die Ziffer 4270 umfasst die Bestimmung von IgG und IgM gemeinsam im Rahmen des FTA-ABS-Tests. Eine mehrfache Abrechnung der Ziffer für dieselbe Untersuchung am selben Tag ist daher nicht zulässig.
Gemäß den Abrechnungsbestimmungen müssen die konkret untersuchten Parameter auf der Rechnung angegeben werden. Für die GOÄ 4270 bedeutet dies die explizite Nennung des FTA-ABS-Tests (IgG und/oder IgM).
Die GOÄ 4270 darf nicht neben anderen Ziffern für dieselbe methodische Antikörperbestimmung aus derselben Probe berechnet werden, wenn diese bereits abgegolten ist. Zudem sind die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M zu beachten, die eine Doppelabrechnung ähnlicher Bestätigungstests am selben Untersuchungstag einschränken.
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