Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4271
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Treponema pallidum (IgM) (IgM-FTA-ABS-Test) -
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die Gebührenordnungsziffer 4271 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der Infektionsserologie. Sie dient dem quantitativen Nachweis von Immunglobulin M (IgM) gegen den Erreger der Syphilis, Treponema pallidum. Diese Untersuchung erfolgt klassischerweise über den Fluoreszenz-Treponema-Antikörper-Absorptionstest (FTA-ABS-Test) oder vergleichbare immunologische Verfahren.
Die Bestimmung ist von zentraler Bedeutung, da IgM-Antikörper als Indikatoren für eine akute Infektionsphase oder eine Reinfektion gelten. Im Gegensatz zu IgG-Antikörpern, die oft lebenslang als sogenannte Seronarbe persistieren, sinkt der IgM-Titer nach erfolgreicher Therapie in der Regel ab. Die Ziffer ist somit ein essenzielles Werkzeug zur Beurteilung der Therapiebedürftigkeit.
GOÄ 4271 in der Praxis: Indikationsstellung und klinischer Stellenwert
Die Anwendung der GOÄ 4271 erfolgt im klinischen Alltag meist im Rahmen einer gestuften Syphilis-Diagnostik. Nach einem reaktiven Suchtest (z. B. TPPA oder TPHA) ist die Bestimmung von IgM-Antikörpern der nächste logische Schritt zur Aktivitätsbeurteilung. Ohne diesen Nachweis lässt sich eine floride, behandlungsbedürftige Infektion kaum von einer ausgeheilten Lues abgrenzen.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist der Verdacht auf eine Lues connata bei Neugeborenen. Da mütterliche IgG-Antikörper plazentagängig sind, beweist deren Nachweis beim Kind keine eigene Infektion. Der Nachweis von erregerspezifischen IgM-Antikörpern mittels des IgM-FTA-ABS-Tests hingegen belegt die intrauterine Infektion des Kindes zweifelsfrei.
Tipp: Bei Schwangeren mit unklarem Infektionsstatus sollte die Bestimmung frühzeitig eingeleitet werden, um fetale Schädigungen durch eine rechtzeitige antibiotische Therapie zu verhindern.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4271
Fallbeispiel 1: Abklärung eines positiven Suchtests
Ein Patient stellt sich mit einem reaktiven TPHA-Suchtestergebnis vor, das im Rahmen einer Routineuntersuchung festgestellt wurde. Zur Abklärung, ob eine behandlungsbedürftige, aktive Syphilis vorliegt, veranlasst das Labor die quantitative Bestimmung der IgM-Antikörper. Die Durchführung des IgM-FTA-ABS-Tests bestätigt die Aktivität der Infektion.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4271 mit dem Regelsatz von 1,15. Auf der Liquidation wird der Parameter explizit als Treponema pallidum (IgM) ausgewiesen.
Fallbeispiel 2: Therapiekontrolle nach Penicillin-Behandlung
Bei einer Patientin wurde vor sechs Monaten eine primäre Syphilis mit Penicillin G therapiert. Zur Überprüfung des Therapieerfolgs und zum Ausschluss eines Rezidivs wird eine quantitative Bestimmung der IgM-Antikörper durchgeführt. Ein signifikanter Titerabfall dokumentiert den Therapieerfolg.
Die Leistung wird nach GOÄ 4271 abgerechnet. Da die Auswertung aufgrund störender unspezifischer Begleitproteine einen erhöhten zeitlichen Aufwand erforderte, wird der Steigerungssatz auf 1,3 angehoben und entsprechend begründet.
Fallbeispiel 3: Verdacht auf Lues connata beim Neugeborenen
Bei einem Neugeborenen einer Mutter mit unzureichend behandelter Lues in der Schwangerschaft besteht der dringende Verdacht auf eine konnatale Infektion. Aus dem Nabelschnurblut wird eine quantitative IgM-Bestimmung mittels FTA-ABS-Verfahren durchgeführt. Der Nachweis von IgM-Antikörpern sichert die Diagnose.
Die Abrechnung der labordiagnostischen Leistung erfolgt korrekt über die Ziffer 4271. Die Angabe des untersuchten Parameters ist auch hier zwingender Bestandteil der Rechnungslegung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4271: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4271 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt im Leistungstext explizit vor, dass die untersuchten Parameter anzugeben sind. Fehlt dieser Zusatz (z. B. "Treponema pallidum IgM"), riskieren Praxen eine berechtigte Honorarkürzung durch private Krankenversicherungen.
Zudem darf die Ziffer 4271 nicht mit qualitativen Suchtests für denselben Antikörper-Typ am selben Tag kombiniert werden, wenn dies medizinisch nicht begründbar ist. Die Nebeneinanderberechnung von Suchtest (z. B. GOÄ 4270) und Bestätigungstest (GOÄ 4271) ist nur zulässig, wenn es sich um unterschiedliche Zielparameter (z. B. Gesamt-Antikörper vs. spezifisches IgM) handelt.
Achtung: Die pauschale Abrechnung der GOÄ 4271 als reiner Suchtest ohne vorherigen reaktiven Screening-Befund wird von Prüfstellen häufig als Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot gewertet.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 4271: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. In der Patientenakte muss die medizinische Indikation für die Durchführung des IgM-FTA-ABS-Tests klar ersichtlich sein. Dazu gehören anamnestische Angaben zu Risikokontakten, klinische Symptome wie ein Ulcus durum oder ein vorausgegangener positiver Suchtest.
Darüber hinaus müssen das angewandte Testverfahren, die Rohdaten der Messung sowie das quantitative Endergebnis (Titerstufe oder Indexwert) dokumentiert werden. Auch die therapeutischen Konsequenzen, die sich aus dem Testergebnis ergeben, sollten festgehalten werden, um die medizinische Notwendigkeit zu untermauern.
Dokumentationsbeispiel: Pat. stellt sich mit V. a. Lues II vor (Palmarerythem). Vortest (TPHA) reaktiv. Indikation zur Aktivitätsbestimmung mittels IgM-FTA-ABS-Test (GOÄ 4271). Laborbefund: Treponema pallidum IgM positiv (Titer 1:10). Einleitung der stadiengerechten Therapie dokumentiert.
GOÄ 4271: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Abschnitts M III (Spezielle Laboruntersuchungen) unterliegt die GOÄ 4271 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, während der Höchstsatz auf das 1,3-fache begrenzt ist. Eine Steigerung über den Schwellenwert von 1,15 hinaus erfordert eine einzelfallbezogene Begründung.
Typische Begründungen für das Erreichen des 1,3-fachen Satzes sind schwierige Probenbeschaffenheiten, wie stark lipämisches oder hämolytisches Serum, welche eine aufwendige Probenvorbereitung erfordern. Auch die Notwendigkeit von Mehrfachbestimmungen bei grenzwertigen Ergebnissen zur Absicherung der Diagnose rechtfertigt eine Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
In der Praxis wird die GOÄ 4271 häufig mit anderen serologischen Ziffern kombiniert. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 4270 (qualitativer oder semiquantitativer Nachweis von Treponema-Antikörpern) im Rahmen der Stufendiagnostik. Auch die Bestimmung von IgG-Antikörpern oder Lipoid-Antikörpern (z. B. VDRL-Test) zur Verlaufsbeurteilung ist nebeneinander berechenbar.
Ziffer 4271 in der neuen GOÄ
Aus der bisherigen Ziffer 4271 (2,3-facher Satz: 34,19 €) werden in der neuen GOÄ mehrere Leistungen — Methode und Befund entscheiden, welche Ziffer gilt:
- 11321 „Treponema pallidum (FTA-ABS-Test), IFT quantitativ Antikörpernachweis“ (24,44 €) — bei: IgM-FTA-ABS ohne 19-S/fraktionierten IgM-Test
- 11322 „Treponema pallidum (19 S IgM), IFT quantitativ Antikörpernachweis“ (27,41 €) — bei: 19-S-IgM/fraktionierter IgM-Antikörper-Test
Die Preisspanne reicht von 24,44 € bis 27,41 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4271
Was hat nicht gestimmt?