GOÄ 4362: VZV-Antikörperbestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4362
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Varizella-Zoster Virus
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4362

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4362 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Im Fokus steht die quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen das Varizella-Zoster-Virus (VZV), welches sowohl Windpocken als auch Gürtelrose (Herpes zoster) verursacht. Als methodische Grundlage nennt die Gebührenordnung die Immunfluoreszenz oder vergleichbare, hochsensitive quantitative Verfahren wie den ELISA.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Ziffer ist die Verpflichtung zur genauen Spezifizierung. Die Rechnungslegung erfordert zwingend die Nennung der untersuchten Parameter, um Transparenz für den Kostenträger zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die Differenzierung nach IgG- oder IgM-Antikörpern auf der Liquidation ersichtlich sein muss.

GOÄ 4362 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung von VZV-Antikörpern ist in der täglichen Praxis von hoher Relevanz. Ein primäres Einsatzgebiet ist die Überprüfung des Immunitätsstatus, insbesondere bei Schwangeren ohne bekannte Windpocken-Anamnese oder bei medizinischem Personal vor Arbeitsantritt. Hierbei liefert der quantitative Nachweis von IgG-Antikörpern verlässliche Aussagen über den bestehenden Schutz.

Ein weiteres wichtiges Szenario ist der Verdacht auf eine akute Reaktivierung des Virus in Form eines Herpes zoster. Insbesondere bei atypischen Verläufen oder zur Abgrenzung von anderen dermatologischen Krankheitsbildern sichert die quantitative Bestimmung von IgM- und IgG-Antikörpern die Diagnose. Auch bei immunsupprimierten Patienten ist diese Diagnostik essenziell, um frühzeitig therapeutische Maßnahmen einzuleiten.

Tipp: Bei der Abklärung einer akuten Infektion empfiehlt sich die parallele Bestimmung von IgG und IgM, um die Dynamik der Immunantwort präzise beurteilen zu können. Beide Parameter können unter Beachtung der Kombinationsregeln abgerechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4362

Fallbeispiel 1: Überprüfung des Impfschutzes bei einer Schwangeren

Eine schwangere Patientin stellt sich in der Praxis vor und berichtet von einem unklaren Kontakt zu einem an Windpocken erkrankten Kind. Zur Abklärung des Immunitätsstatus wird eine Blutprobe entnommen und eine quantitative Bestimmung der VZV-IgG-Antikörper veranlasst. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4362 zum Regelhöchstsatz (1,15-fach), da die Analyse im Standardverfahren durchgeführt wird. Auf der Rechnung wird der Parameter explizit als "VZV-IgG-Antikörper" ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Herpes zoster bei atypischem Verlauf

Ein älterer Patient klagt über brennende Schmerzen im dermatomalen Bereich ohne die typische Bläschenbildung. Zum Ausschluss eines Zoster sine herpete wird eine quantitative Bestimmung von VZV-IgG und VZV-IgM durchgeführt. Da es sich um zwei getrennte quantitative Bestimmungen unterschiedlicher Antikörperklassen handelt, wird die GOÄ-Ziffer 4362 zweifach angesetzt. Die Begründung auf der Rechnung verweist auf die getrennte Bestimmung von IgG und IgM.

Fallbeispiel 3: Immunitätsnachweis bei medizinischem Personal

Im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung für eine Pflegekraft auf einer Onkologiestation soll der VZV-Schutzstatus dokumentiert werden. Die quantitative Bestimmung mittels ELISA liefert den exakten Antikörpertiter. Die Abrechnung der Laborleistung erfolgt mit der Ziffer 4362. Da keine Erschwernisse vorliegen, wird der 1,15-fache Satz berechnet, und der Parameter wird korrekt als "VZV-IgG" deklariert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4362: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4362 ist das Versäumnis, die konkreten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen regelmäßig, wenn lediglich die Ziffernnummer ohne den Zusatz "VZV-IgG" oder "VZV-IgM" aufgeführt ist. Die Transparenzvorschrift der GOÄ ist hierbei strikt auszulegen.

Ein weiterer kritischer Punkt ist der Ausschluss der Ziffer 4362 neben der Ziffer 437. Die Ziffer 437 betrifft qualitative oder semiquantitative Untersuchungen, weshalb eine gleichzeitige Abrechnung der quantitativen Bestimmung desselben Erregers unzulässig ist. Prüfstellen erkennen diese Doppelabrechnung sofort und streichen die minderbewertete Leistung.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der automatisierten Laborabrechnung keine Überschneidungen mit qualitativen Schnelltests entstehen. Die quantitative Bestimmung nach Ziffer 4362 schließt einfache qualitative Vortests am selben Untersuchungstag in der Regel aus.

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Dokumentation der GOÄ 4362: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte muss die medizinische Indikation für die Antikörperbestimmung klar hervorgehen. Dies umfasst die Dokumentation von Symptomen, Kontakten zu Infizierten oder den Status der Schwangerschaft bzw. Immunsuppression.

Zudem müssen die Laborergebnisse inklusive der verwendeten Referenzwerte und der angewandten Methode (z. B. ELISA oder LIA) dokumentiert werden. Der schriftliche Laborbefund sollte direkt mit der Patientenakte verknüpft sein, um bei eventuellen Rückfragen von Kostenträgern sofort auskunftsfähig zu sein.

Dokumentationsbeispiel: Pat. stellt sich vor nach Kontakt mit VZV-Infiziertem. Schwangerschaft in der 14. SSW. Indikation zur Bestimmung des Immunitätsstatus. Blutentnahme erfolgt. Laborbefund: VZV-IgG quantitativ (ELISA) positiv (1200 mIU/ml), VZV-IgM negativ. Immunität anzunehmen.

GOÄ 4362: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4362 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, liegt der Regelhöchstsatz beim 1,15-fachen Faktor. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist nur in begründeten Einzelfällen möglich. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein außergewöhnlicher Analyseaufwand aufgrund von Probenverunreinigungen oder die Notwendigkeit von Mehrfachbestimmungen bei grenzwertigen Ergebnissen.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die GOÄ 4362 häufig mit Leistungen der Blutentnahme (z. B. GOÄ-Ziffer 250) kombiniert. Auch die Kombination mit anderen serologischen Ziffern zur Abklärung von Exanthemen (z. B. Masern oder Röteln) ist üblich und zulässig. Wichtig ist, dass jede Ziffer für einen eigenständigen Parameter steht und keine unzulässigen Doppelabrechnungen innerhalb derselben Methodengruppe erfolgen.

Ziffer 4362 in der neuen GOÄ

Der quantitative VZV-Antikörpernachweis mittels Immunfluoreszenz wird in der neuen GOÄ als erregerspezifische IFT-Quantitativziffer weitergeführt: Nummer 11559 „Varicella-Zoster-Virus, IFT quantitativ Antikörpernachweis; Serum oder Plasma; Immunfluoreszenzmikroskopie; Auswertung: quantitativ (Titer)" — Festpreis 41,89 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 34,19 €). Methode und Auswertungsart (Titerbestimmung) bleiben erhalten; der Preis steigt.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4362

Die GOÄ-Ziffer 4362 wird für die quantitative Bestimmung von Varizella-Zoster-Virus-Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Methoden berechnet. Typische Indikationen sind der Nachweis einer Immunität oder der Verdacht auf eine akute Infektion bzw. Reaktivierung (Gürtelrose). Die Abrechnung setzt eine entsprechende medizinische Notwendigkeit voraus.
Die GOÄ-Ziffer 4362 darf laut Gebührenordnung nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Zudem sind allgemeine Bestimmungen zur Nebeneinanderberechnung von Laborleistungen aus dem Abschnitt M zu beachten. Eine sorgfältige Prüfung der Ausschlusskriterien verhindert Honorarverluste.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4362 beträgt 34,19 € bei Anwendung des 1,15-fachen Steigerungsfaktors. Der einfache Gebührensatz liegt bei 29,73 €, während der Höchstsatz mit dem 1,3-fachen Faktor bei 38,64 € liegt. Höhere Faktoren erfordern eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Ja, gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ müssen die konkret untersuchten Parameter zwingend auf der Liquidation angegeben werden. Bei der Ziffer 4362 ist daher die Bezeichnung 'Varizella-Zoster-Virus-Antikörper' (ggf. spezifiziert nach IgG oder IgM) explizit aufzuführen. Fehlt diese Angabe, kann dies zur Beanstandung durch Kostenträger führen.
Eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz hinaus bis zum 1,3-fachen Satz ist bei der GOÄ 4362 nur unter Angabe besonderer Erschwernisse zulässig. Typische Begründungen sind ein ungewöhnlich hoher Analyseaufwand oder schwierige Probenverhältnisse. Die Begründung muss für den Kostenträger verständlich und patientenbezogen formuliert sein.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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