Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4415
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Candida albicans
Die offizielle Leistungsbeschreibung der GOÄ 4415 regelt den qualitativen Nachweis von Antikörpern gegen Candida albicans. Diese Untersuchung wird mittels Immunfluoreszenz oder vergleichbaren immunologischen Methoden durchgeführt. Ein wichtiger formaler Aspekt ist, dass die untersuchten Parameter zwingend in der Liquidation aufgeführt werden müssen.
GOÄ 4415 in der Praxis: Diagnostik von Mykosen
In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 4415 vor allem bei dem Verdacht auf eine systemische Candidiasis zum Einsatz. Da oberflächliche Pilzinfektionen meist klinisch oder mikroskopisch diagnostiziert werden, ist der serologische Antikörpernachweis tiefergehenden Mykosen vorbehalten. Besonders bei immungeschwächten Patienten liefert dieses Verfahren schnelle und lebenswichtige diagnostische Hinweise.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4415
Fallbeispiel 1: Verdacht auf invasive Candidiasis
Ein Patient unter laufender Chemotherapie stellt sich mit anhaltendem, therapieresistentem Fieber vor. Zum Ausschluss einer systemischen Pilzinfektion wird ein qualitativer Antikörpernachweis veranlasst. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4415, da der Verdacht auf eine invasive Candidiasis besteht.
Fallbeispiel 2: Chronisch-rezidivierende mukokutane Candidose
Eine Patientin leidet unter wiederkehrenden, schweren Schleimhautinfektionen, die auf Standardtherapien unzureichend ansprechen. Zur weiteren Abklärung wird eine serologische Untersuchung durchgeführt. Der Nachweis von Candida-Antikörpern sichert die Diagnose einer mukokutanen Candidose und rechtfertigt den Ansatz der GOÄ 4415.
Fallbeispiel 3: V.a. viszerale Mykose bei Intensivpatienten
Bei einem intensivmedizinisch betreuten Patienten mit liegendem Zentralvenenkatheter verschlechtern sich die Entzündungswerte ohne bakteriellen Fokus. Es erfolgt die serologische Suche nach Pilzantikörpern. Die schnelle qualitative Bestimmung sichert den Verdacht auf eine viszerale Mykose und wird über die Ziffer 4415 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4415: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Missachtung von Ausschlussziffern. Die GOÄ 4415 darf explizit nicht neben der Ausschlussziffer 437 abgerechnet werden, welche die kulturelle Identifizierung von Hefen beschreibt. Zudem bemängeln Prüfstellen oft das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 4415 und GOÄ 437 am selben Untersuchungsmaterial ist ausgeschlossen. Dies führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
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Dokumentation der GOÄ 4415: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Honorarkürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu vermeiden. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das entnommene Probenmaterial sowie die angewandte Untersuchungsmethode präzise festgehalten werden. Auch das qualitative Testergebnis muss eindeutig dokumentiert sein, um der Dokumentationspflicht Genüge zu tun.
Dokumentation: Verdacht auf systemische Mykose bei Z.n. Chemotherapie. Entnahme von Vollblut, Serumgewinnung. Qualitativer Nachweis von Candida-albicans-Antikörpern mittels indirekter Immunfluoreszenz (IFT). Ergebnis: positiv. Parameter: Candida-albicans-AK (IgG/IgM qualitative Bestimmung).
GOÄ 4415: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Laborleistung des Abschnitts M ist der Steigerungsfaktor für die GOÄ 4415 im Regelfall auf das 1,15-Fache begrenzt. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur bei außergewöhnlich schwierigen oder zeitaufwendigen Analysen zulässig. Solche Besonderheiten müssen auf der Rechnung detailliert begründet werden.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 4415 mit der Ziffer für die Blutentnahme kombiniert. Auch die Kombination mit anderen serologischen Suchtests ist im Rahmen einer erweiterten Mykosediagnostik zulässig. Der Arzt muss jedoch darauf achten, dass keine unzulässigen Ziffernkombinationen mit ausgeschlossenen Leistungen entstehen.
Tipp: Bei der Abrechnung des Höchstsatzes von 1,3-fach sollte die Begründung direkt auf der Rechnung vermerkt werden, um zeitaufwendige Rückfragen der Erstattungsstellen zu vermeiden.
Ziffer 4415 in der neuen GOÄ
Der qualitative Antikörpernachweis von Candida albicans mittels Immunfluoreszenz wird zur neuen Nummer 11484 — „Candida albicans, IFT qualitativ; Immunfluoreszenzmikroskopie; Auswertung: qualitativ". Festpreis: 19,71 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €). Der Preis bleibt nahezu gleich; Methode und Bewertung des Befunds ändern sich nicht.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4415
Was hat nicht gestimmt?