Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4446
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Trypanosoma cruzi-
Die GOÄ-Ziffer 4446 beschreibt eine spezialisierte laboratoriumsmedizinische Untersuchung zum Nachweis von spezifischen Antikörpern gegen den Erreger Trypanosoma cruzi. Dieser Parasit ist der Auslöser der amerikanischen Trypanosomiasis, besser bekannt als Chagas-Krankheit. Die Leistung umfasst die Durchführung des Tests mittels Immunfluoreszenztest (IFT) oder vergleichbar sensitiver qualitativer Methoden.
Gemäß den Abrechnungsbestimmungen ist es zwingend erforderlich, den untersuchten Parameter explizit auf der Liquidation anzugeben. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern zurückgewiesen werden. Vorbemerkungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) sind hierbei stets zu beachten.
GOÄ 4446 in der Praxis: Diagnostik der Chagas-Krankheit
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 4446 ist in der täglichen Praxis vor allem bei Patienten mit entsprechender Reiseanamnese oder Herkunft aus Endemiegebieten in Lateinamerika relevant. Typische klinische Symptome im chronischen Stadium wie Kardiomyopathie oder gastrointestinale Motilitätsstörungen (Megakolon, Megaösophagus) rechtfertigen diese Untersuchung. Auch im Rahmen von Screening-Untersuchungen vor Organtransplantationen oder Blutspenden kann die Ziffer indiziert sein.
Eine Abgrenzung zu quantitativen Verfahren ist wichtig, da die Ziffer 4446 explizit für den qualitativen Nachweis vorgesehen ist. Sollten quantitative Titerbestimmungen durchgeführt werden, sind andere Ziffern des Abschnitts M heranzuziehen. Die Indikationsstellung muss stets sorgfältig in der Patientenakte dokumentiert werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4446
Fallbeispiel 1: Verdacht auf chronische Chagas-Krankheit
Ein Patient stellt sich mit unklaren Herzrhythmusstörungen vor und berichtet von einem mehrjährigen Aufenthalt in ländlichen Gebieten Boliviens. Zum Ausschluss einer chronischen Chagas-Kardiomyopathie veranlasst der Arzt den qualitativen Antikörpernachweis. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4446 zum Regelsatz (1,15-fach), da keine erschwerenden Faktoren vorlagen. Der Parameter Trypanosoma cruzi wird auf der Rechnung ausgewiesen.
Fallbeispiel 2: Screening vor geplanter Immunsuppression
Bei einer Patientin aus El Salvador soll eine immunsuppressive Therapie eingeleitet werden. Aufgrund des Reaktivierungsrisikos einer latenten Infektion erfolgt ein Screening auf Trypanosoma-cruzi-Antikörper. Die Laboruntersuchung verläuft negativ. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4446 neben den erforderlichen Grundleistungen der Blutentnahme.
Fallbeispiel 3: Abklärung nach Nadelstichverletzung
Nach einer beruflichen Exposition mit potenziell infektiösem Material eines Chagas-Patienten wird eine serologische Untersuchung durchgeführt. Die zeitnahe Bestimmung dient dem Ausschluss einer vorbestehenden Infektion. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4446 ist hierbei vollumfänglich begründet und wird liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4446: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4446 ist das Übersehen des expliziten Ausschlusses der Ziffer 437. Die GOÄ-Ziffer 437 (Zuschlag für die Anwendung monoklonaler Antikörper) darf nicht neben der Ziffer 4446 berechnet werden, da diese methodisch bereits abgegolten ist. Ein Verstoß führt regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.
Achtung: Die Angabe des untersuchten Parameters (Trypanosoma cruzi) auf der Liquidation ist zwingend erforderlich. Fehlt dieser Zusatz, gilt die Rechnung als nicht prüffähig, was zu erheblichen Verzögerungen bei der Erstattung führt.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die unbegründete Überschreitung des Regelhöchstsatzes von 1,15. Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, gelten strengere Grenzen für die Steigerung als bei rein klinischen Leistungen. Jede Überschreitung erfordert eine detaillierte, patientenbezogene Begründung.
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Dokumentation der GOÄ 4446: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, wie beispielsweise die Reiseanamnese oder spezifische Symptome, klar festgehalten werden. Auch das verwendete Testverfahren (z. B. IFT oder ELISA) und das qualitative Testergebnis gehören in die Dokumentation.
Dokumentation: Verdacht auf Chagas-Krankheit bei Zustand nach Langzeitaufenthalt in Brasilien. Durchführung des qualitativen Antikörpernachweises auf Trypanosoma cruzi mittels IFT. Ergebnis: Negativ.
Tipp: Archivieren Sie den schriftlichen Laborbefund stets zusammen mit der Patientenakte, um bei eventuellen Rückfragen der Beihilfe oder PKV sofort einen Nachweis erbringen zu können.
GOÄ 4446: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 4446 unterliegt als Laborleistung des Abschnitts MII/MIII dem reduzierten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15 (19,44 €), der maximale Höchstsatz bei 1,30 (21,97 €). Eine Steigerung über den Schwellenwert von 1,15 ist nur bei außergewöhnlichen Umständen zulässig, wie etwa bei schwierigen Probenverhältnissen oder stark störenden Begleitfaktoren im Serum.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Ziffer 4446 im Rahmen einer umfassenden Infektionsdiagnostik mit anderen serologischen Nachweisen kombiniert. Erlaubt ist die Nebeneinanderberechnung mit der Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250 sowie mit Beratungsleistungen wie der GOÄ-Ziffer 1 oder 3. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit der Ziffer 437 für denselben Untersuchungsschritt.
Ziffer 4446 in der neuen GOÄ
Der qualitative Trypanosoma-cruzi-Antikörpernachweis mittels Immunfluoreszenz wird zur neuen Nummer 11440 — „Trypanosoma, IFT qualitativ Antikörpernachweis, Spezies-spezifisch (z. B. T. brucei, T. cruzi); Immunfluoreszenzmikroskopie; Auswertung: qualitativ". Festpreis: 19,14 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €). Die neue Legende nennt T. cruzi ausdrücklich als Beispiel; die untersuchte Spezies ist in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4446
Was hat nicht gestimmt?