GOÄ 4594: Bakterientoxine korrekt abrechnen – Leitfaden

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4594
Untersuchung zum Nachweis von Bakterientoxinen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym-, Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - ,je Untersuchung-Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4594

Untersuchung zum Nachweis von Bakterientoxinen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym-, Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - ,je Untersuchung-Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand. Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Die Gebührenordnungsziffer 4594 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der medizinischen Mikrobiologie. Sie dient dem qualitativen oder quantitativen Nachweis von Toxinen, die von pathogenen Bakterien freigesetzt werden. Die methodische Vorgabe verlangt den Einsatz eines Ligandenassays, wie beispielsweise eines Enzyme-linked Immunosorbent Assays (ELISA) oder eines Radioimmunoassays (RIA).

In der Leistungsbeschreibung ist explizit verankert, dass eine eventuell notwendige Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Diese Teilschritte dürfen daher nicht separat berechnet werden. Zudem gilt die Ziffer "je Untersuchung", was bei der Testung auf unterschiedliche Toxine von Bedeutung ist.

GOÄ 4594 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Der klinische Einsatz der GOÄ 4594 konzentriert sich vor allem auf die schnelle und präzise Diagnostik von toxinbildenden Erregern. Ein klassisches Einsatzgebiet ist der Nachweis von Clostridioides-difficile-Toxinen (Toxin A und B) im Stuhl bei Verdacht auf eine pseudomembranöse Kolitis. Auch der Nachweis von Shiga-Toxinen (Verotoxinen) bei Verdacht auf eine Infektion mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) fällt unter diese Ziffer.

Die rechtzeitige Identifikation dieser Toxine ist für die Einleitung einer gezielten Therapie und für infektionshygienische Maßnahmen von entscheidender Bedeutung. Da Ligandenassays im Vergleich zu kulturellen Verfahren sehr rasche Ergebnisse liefern, ist diese Methode in der Akutdiagnostik unverzichtbar. Die Abrechnung setzt voraus, dass der Nachweis direkt aus dem klinischen Material oder aus einer Kultur mittels der genannten immunologischen Methoden erfolgt.

Tipp: Bei der Anforderung von Clostridioides-difficile-Diagnostik empfiehlt es sich, die Kombination aus Antigen-Nachweis (GDH) und Toxin-Nachweis präzise zu dokumentieren, um Erstattungsprobleme zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4594

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Clostridioides-difficile-assoziierte Diarrhö

Ein Patient stellt sich mit schweren, wässrigen Durchfällen nach einer Antibiotikatherapie vor. Zur Abklärung wird eine Stuhlprobe auf das Vorliegen von Clostridioides-difficile-Toxin A und B mittels ELISA untersucht. Nach positivem Befund wird die GOÄ-Ziffer 4594 abgerechnet, wobei der Keim "Clostridioides difficile" explizit auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf EHEC-Infektion

Eine Patientin leidet unter blutigem Durchfall und krampfartigen Bauchschmerzen. Zum Ausschluss einer EHEC-Infektion wird der Nachweis von Shiga-Toxinen mittels Ligandenassay aus einer Stuhlprobe durchgeführt. Der Befund ist negativ. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4594 mit der Angabe "Shiga-Toxin-Nachweis (EHEC)".

Fallbeispiel 3: Nachweis von Staphylokokken-Enterotoxinen

Bei mehreren Personen tritt nach dem Verzehr von Lebensmitteln akutes Erbrechen auf. Zur Abklärung einer Lebensmittelvergiftung wird das Probenmaterial auf Staphylokokken-Enterotoxine mittels eines Enzymimmunoassays untersucht. Die Durchführung des Assays wird mit der GOÄ-Ziffer 4594 liquidiert. Die Rechnung enthält die Angabe "Staphylococcus aureus Enterotoxin".

Häufige Fehler bei der GOÄ 4594: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4594 ist das Fehlen der obligaten Angabe des untersuchten Keims auf der Liquidation. Die Leistungsbeschreibung fordert unmissverständlich, dass die untersuchten Keime in der Rechnung anzugeben sind. Fehlt diese Angabe, kann die private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle die Erstattung der gesamten Position berechtigt verweigern.

Zudem darf die Ziffer nicht für einfache Schnelltests ohne apparative Auswertung herangezogen werden, wenn diese nicht den methodischen Aufwand eines klassischen Ligandenassays erfüllen. Auch die unzulässige separate Abrechnung von Doppelbestimmungen führt regelmäßig zu Beanstandungen, da diese bereits in der Leistungsbeschreibung enthalten sind.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4594 setzt eine adäquate Laborausstattung oder die Beauftragung eines qualifizierten Labors voraus. Eigenlabor-Abrechnungen ohne entsprechende Geräte- und Qualitätskontrollnachweise werden von Prüfern streng kontrolliert.

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Dokumentation der GOÄ 4594: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressforderungen. In der Patientenakte müssen das genaue Entnahmedatum, die Art des Untersuchungsmaterials sowie die klinische Fragestellung dokumentiert sein. Auch das verwendete Testkit und das konkrete Testergebnis gehören in den Befundbericht.

Für die Rechnungsstellung ist es ratsam, den genauen Namen des Toxins und des assoziierten Erregers festzuhalten. Dies erleichtert die automatisierte Übernahme der Pflichtangaben in das Abrechnungssystem. Die Aufbewahrungsfristen für Laborbefunde nach der Qualitätsrichtlinie der Bundesärztekammer (Rili-BÄK) müssen eingehalten werden.

Dokumentationsbeispiel: "Stuhluntersuchung vom 15.10.2023. Nachweis von Clostridioides-difficile-Toxin A/B mittels ELISA (Ligandenassay). Ergebnis: Positiv. Indikation: Postantibiotische Diarrhö."

GOÄ 4594: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 4594 um eine Leistung des Abschnitts M handelt, liegt der Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Überschreitung dieses Schwellenwertes bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung zulässig.

Gründe für eine Faktorerhöhung können ein außergewöhnlich hoher methodischer Aufwand bei schwierigen Probenmatrizes oder aufwendige Verdünnungsreihen bei extrem hohen Toxinkonzentrationen sein. Die Begründung muss für den medizinischen Laien verständlich auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird der Toxinnachweis nach GOÄ 4594 mit anderen mikrobiologischen Untersuchungen kombiniert. Sinnvoll und zulässig ist beispielsweise die Kombination mit der kulturellen Anzucht von Erregern oder dem Nachweis von bakteriellen Antigenen. Auch die Bestimmung von Entzündungsparametern im Blut ist am selben Behandlungstag möglich, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.

Ziffer 4594 in der neuen GOÄ

Die Auffangziffer für Ligandenassays zum Nachweis von Bakterientoxinen mit ähnlichem methodischen Aufwand wird in der neuen GOÄ nach dem Erreger aufgeteilt:

  • 12458 Clostridium difficile, Toxin-Immunoassay — bei C. difficile, einmal je Untersuchung (29,04 €)
  • 12456 Bacterium-Toxin, je Untersuchung — für alle anderen Erreger (24,30 €); das Bakterium/Toxin ist in der Rechnung anzugeben

Heute bringt die 4594 beim 2,3-fachen Satz 16,76 €. 12458 und 12456 schließen sich gegenseitig aus.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4594

Die GOÄ-Ziffer 4594 darf für den Nachweis von Bakterientoxinen mittels Ligandenassay abgerechnet werden. Typische Indikationen sind der Nachweis von Clostridioides-difficile-Toxin oder Shiga-Toxinen im Stuhl. Die Untersuchung muss mit Methoden wie ELISA oder RIA erfolgen.
Auf der Liquidation müssen die konkret untersuchten Keime namentlich angegeben werden. Ohne diese Angabe ist die Abrechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern zurückgewiesen werden. Ein Beispiel für eine korrekte Angabe ist 'Clostridioides difficile'.
Ja, eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung ist bereits mit der Gebühr der GOÄ-Ziffer 4594 abgegolten. Sie darf nicht als separate Leistung oder über eine andere Ziffer zusätzlich berechnet werden. Auch die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve ist inbegriffen.
Der Regelhöchstsatz der GOÄ-Ziffer 4594 beträgt 16,76 € bei Anwendung des 1,15-fachen Steigerungssatzes. Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, liegt der maximale Steigerungssatz beim 1,3-fachen Satz, was einem Betrag von 18,94 € entspricht.
Ja, die GOÄ-Ziffer 4594 kann bei Vorliegen medizinischer Besonderheiten bis zum 1,3-fachen Satz gesteigert werden. Dies erfordert eine patientenbezogene und verständliche Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe sind ein erhöhter Aufwand durch schwierige Probenbeschaffenheit.
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