Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4593
Die GOÄ-Ziffer 4593 befindet sich im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter der Rubrik der Toxinnachweise. Der offizielle Leistungstext beschreibt die Ziffer wie folgt:
Untersuchung zum Nachweis von Bakterientoxinen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym-, Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - ,je Untersuchung-Vibrionen. Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Diese Ziffer umfasst den hochspezifischen Nachweis von Toxinen, die von Bakterien der Gattung Vibrio (insbesondere Vibrio cholerae) gebildet werden. Die methodische Durchführung basiert auf einem Ligandenassay, wozu moderne Enzym-Immunoassays (EIA/ELISA) oder Radioimmunoassays gehören. Wichtig ist, dass die Ziffer pro Untersuchung berechnet wird, wobei eventuelle Doppelbestimmungen bereits abgegolten sind.
GOÄ 4593 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 4593 konzentriert sich vor allem auf die Diagnostik von schweren, wässrigen Durchfallerkrankungen. Ein begründeter Verdacht besteht insbesondere bei Reiserückkehrern aus Cholera-Endemiegebieten oder nach dem Verzehr von unzureichend erhitzten Meeresfrüchten. Der Nachweis des Choleratoxins direkt aus der Stuhlprobe oder aus Kulturen sichert die Diagnose rasch ab.
Da Infektionen mit toxinbildenden Vibrionen meldepflichtig sind und einen medizinischen Notfall darstellen können, ist eine präzise Labordiagnostik essenziell. Die Abgrenzung zu anderen bakteriellen Enteritiden erfolgt meist parallel durch ein breiteres Erregerscreening. Die Abrechnung der GOÄ 4593 setzt voraus, dass tatsächlich ein spezifischer Ligandenassay für Vibrionen-Toxine durchgeführt wurde.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4593
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Cholera bei Reiserückkehrer
Ein Patient stellt sich mit akutem, massivem, reiswasserartigem Durchfall nach einem Aufenthalt in einem Endemiegebiet vor. Zum schnellen Nachweis des Choleratoxins wird ein Enzym-Immunoassay (ELISA) durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4593 zum Regelsatz (Faktor 1,15), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen. Auf der Rechnung wird der Keim Vibrio cholerae explizit angegeben.
Fallbeispiel 2: Gastroenteritis nach Verzehr von Meeresfrüchten
Nach dem Konsum roher Austern leidet eine Patientin unter schwerer Gastroenteritis mit Dehydratation. Neben der Erregerkultur wird ein Ligandenassay zum Nachweis von Vibrionen-Toxinen veranlasst. Die Untersuchung verläuft positiv auf Nicht-O1/Nicht-O139-Vibrionen-Toxine. Abgerechnet wird die GOÄ 4593 unter Angabe des Keims Vibrio spp. in der Rechnung.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Differenzierung bei Mischinfektion
Bei einem Patienten mit einer nachgewiesenen Mischinfektion gestaltet sich der Nachweis des Vibrionen-Toxins aufgrund störender Begleitflora im Probenmaterial als äußerst schwierig. Der Ligandenassay muss unter erhöhtem Zeitaufwand manuell nachbereitet und bewertet werden. Die GOÄ-Ziffer 4593 wird mit dem Höchstsatz von 1,3 abgerechnet, wobei die schwierige Differenzierung als Begründung angegeben wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4593: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4593 ist das Fehlen der konkreten Keimangabe auf der Liquidation. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die untersuchten Keime auf der Rechnung anzugeben sind. Fehlt dieser Zusatz, wird die Rechnung von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen regelmäßig moniert und gekürzt.
Zudem darf die Ziffer nicht für allgemeine, unspezifische Bakterien-Antigennachweise herangezogen werden, wenn kein Toxin nachgewiesen wurde. Für reine Antigennachweise ohne Toxincharakter existieren andere, spezifische Ziffern im Abschnitt M der GOÄ. Auch die separate Abrechnung einer Doppelbestimmung führt zu Beanstandungen, da diese laut Leistungslegende bereits abgegolten ist.
Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4593 neben anderen Toxinnachweisen (z. B. Clostridioides-difficile-Toxin nach GOÄ 4591) ist nur dann zulässig, wenn es sich um getrennte Untersuchungen für unterschiedliche Fragestellungen handelt. Eine schematische Mehrfachabrechnung ohne klinische Plausibilität wird von Prüfern konsequent gestrichen.
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Dokumentation der GOÄ 4593: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Entnahmedatum der Probe sowie das spezifische Testverfahren dokumentiert sein. Auch das exakte Testergebnis inklusive der quantitativen oder qualitativen Messwerte gehört zwingend in den Befundbericht.
Besonders wichtig ist die Archivierung der Qualitätskontrolldaten, da Ligandenassays strengen Richtlinien der Bundesärztekammer (Rili-BÄK) unterliegen. Die Dokumentation sollte im Ernstfall belegen können, dass die Bezugskurven und Kontrollen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Dies sichert die Abrechnung auch bei nachträglichen Prüfungen ab.
Dokumentation: "Verdacht auf Cholera bei Zustand nach Indien-Reise. Durchführung ELISA zum Nachweis von Vibrio-cholerae-Toxin aus Stuhlprobe. Ergebnis: Positiv. Qualitätskontrolle und Bezugskurve im Normbereich."
GOÄ 4593: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 4593 unterliegt dem Gebührenrahmen für Laborleistungen, der maximal bis zum 1,3-fachen Satz gesteigert werden darf. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (1,15-fach) ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Typische Begründungen sind ein ungewöhnlich hoher Aufwand bei der Probenaufbereitung, extreme Viskosität des Untersuchungsmaterials oder störende Begleitsubstanzen, die eine Wiederholung des Assays erforderlich machten.
Tipp: Formulieren Sie die Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung stets patientenbezogen und medizinisch nachvollziehbar. Pauschale Begründungen wie 'erhöhter Zeitaufwand' ohne nähere Erläuterung werden von den Kostenträgern meist nicht anerkannt.
Typische Ziffernkombinationen
In der Praxis wird die GOÄ 4593 häufig mit anderen mikrobiologischen und labordiagnostischen Leistungen kombiniert. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit Ziffern für die Erregeranzucht (z. B. GOÄ 4715 für die kulturelle Untersuchung) oder mit allgemeinen Stuhluntersuchungen. Auch die Kombination mit Ziffern für die Blutentnahme (GOÄ 250) oder die Beratung des Patienten (GOÄ 1 oder GOÄ 3) im Vorfeld der Probenentnahme ist üblich und erstattungsfähig.
Ziffer 4593 in der neuen GOÄ
Der Ligandenassay zum Nachweis von Vibrio-Toxinen wird zur neuen Nummer 12461 — Vibrio cholerae, Toxin-Immunoassay (Choleratoxin-Nachweis). Festpreis 33,98 € je Untersuchung (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). 12461 ist auf Vibrio cholerae und einmal je Untersuchung beschränkt; neben 12456 nicht berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4593
Was hat nicht gestimmt?