GOÄ 4591: E. coli-Toxinnachweis korrekt abrechnen

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GOÄ 4591
Untersuchung zum Nachweis von Bakterientoxinen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym-, Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - ,je Untersuchung-Enteropathogene Escheria coli-Stämme
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4591

Untersuchung zum Nachweis von Bakterientoxinen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym-, Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - ,je Untersuchung-Enteropathogene Escheria coli-Stämme. Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4591 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der medizinischen Mikrobiologie. Sie dient dem gezielten Nachweis von Toxinen, die von pathogenen Stämmen des Bakteriums Escherichia coli gebildet werden.

Die Leistung umfasst die Durchführung mittels eines Ligandenassays, wie beispielsweise dem ELISA (Enzyme-linked Immunosorbent Assay). Eventuelle Doppelbestimmungen oder das Erstellen einer Bezugskurve sind mit dieser Gebühr bereits abgegolten.

Ein wesentlicher formaler Aspekt ist die Verpflichtung, die untersuchten Keime explizit auf der Liquidation anzugeben. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern zurückgewiesen werden.

GOÄ 4591 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen

Die Bestimmung von Toxinen enteropathogener E. coli-Stämme ist bei klinischem Verdacht auf eine infektiöse Gastroenteritis indiziert. Insbesondere bei schweren, blutigen Durchfällen oder dem Verdacht auf ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) ist der Nachweis essenziell.

Zu den relevanten pathogenen Stämmen gehören unter anderem enterohämorrhagische E. coli (EHEC), die Shiga-Toxine (Stx1 und Stx2) produzieren. Auch enterotoxische E. coli (ETEC), die hitzelabile (LT) oder hitzestabile (ST) Enterotoxine bilden, fallen unter dieses diagnostische Spektrum.

Die Abgrenzung zu reinen Erregernachweisen ohne Toxinbestimmung ist wichtig. Die GOÄ 4591 darf nur herangezogen werden, wenn tatsächlich das Bakterientoxin und nicht das Bakterium selbst mittels Kultur oder PCR nachgewiesen wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4591

Fallbeispiel 1: Verdacht auf EHEC-Infektion bei akutem hämorrhagischem Durchfall

Ein Patient stellt sich mit akutem, blutigem Durchfall und starken Bauchschmerzen in der Praxis vor. Zur Abklärung eines Verdachts auf eine Infektion mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) wird eine Stuhlprobe ins Labor gesandt.

Das Labor führt einen ELISA-Test zum Nachweis von Shiga-Toxinen durch. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4591 mit dem 1,15-fachen Gebührensatz (16,76 €) unter Angabe des untersuchten Keims (z. B. "EHEC Shiga-Toxin").

Fallbeispiel 2: Reisedurchfall nach Auslandsaufenthalt (Verdacht auf ETEC)

Eine Patientin leidet nach einer Fernreise unter wässriger Gastroenteritis. Zum Ausschluss einer Infektion mit enterotoxischen E. coli (ETEC) erfolgt die Toxinbestimmung im Labor.

Der Nachweis der hitzelabilen Enterotoxine erfolgt mittels Ligandenassay. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 4591, wobei auf der Rechnung "ETEC-Toxin" als untersuchter Keim spezifiziert wird.

Fallbeispiel 3: Abklärung im Rahmen eines Ausbruchsgeschehens

Bei mehreren Patienten einer Gemeinschaftseinrichtung treten zeitgleich schwere Magen-Darm-Beschwerden auf. Zur Identifikation der Infektionsquelle wird bei einem betroffenen Privatpatienten eine gezielte Toxindiagnostik veranlasst.

Der Nachweis von E. coli-Toxinen sichert die Diagnose und ermöglicht epidemiologische Maßnahmen. Die erbrachte Laborleistung wird mit der GOÄ-Ziffer 4591 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4591: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4591 ist das Fehlen der konkreten Keimbezeichnung auf der Rechnung. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die untersuchten Keime anzugeben sind, was oft vergessen wird.

Zudem versuchen Labore gelegentlich, den Erregernachweis mittels PCR (z. B. nach GOÄ 4780 oder 4783) fälschlicherweise zusätzlich oder alternativ als Toxin-Ligandenassay abzurechnen. Dies führt bei einer Überprüfung durch private Krankenversicherungen regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4591 setzt zwingend den Nachweis des Toxins mittels Ligandenassay voraus. Ein reiner kultureller Nachweis des Erregers rechtfertigt diese Ziffer nicht und muss über die entsprechenden Ziffern des Abschnitts M I/M II abgerechnet werden.

Auch die mehrfache Abrechnung der Ziffer für denselben Erregerstamm am selben Untersuchungstag ohne medizinische Begründung wird von Prüfstellen nicht akzeptiert. Eine Doppelbestimmung ist bereits in der Ziffer enthalten und darf nicht separat berechnet werden.

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Dokumentation der GOÄ 4591: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Entnahmedatum der Probe sowie das spezifische Testergebnis dokumentiert sein.

Der Laborbefund muss den verwendeten Ligandenassay (z. B. ELISA) und das exakte Zielantigen (z. B. Shiga-Toxin 1 oder 2) eindeutig ausweisen. Diese Daten sollten direkt in die elektronische Patientenakte übernommen werden.

Dokumentationsbeispiel: Pat. mit akutem blutigem Diarrhoe seit 2 Tagen. Stuhlprobe entnommen und ins Labor gesandt. Befund: Nachweis von Shiga-Toxin 1 mittels ELISA positiv (EHEC). Abrechnung nach GOÄ 4591 erfolgt mit Angabe "EHEC-Toxin".

GOÄ 4591: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4591 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, liegt der normale Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr.

Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 (18,94 €) ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Solche Gründe können ein ungewöhnlich hoher diagnostischer Aufwand oder schwierige Probenverhältnisse (z. B. stark verunreinigtes Probenmaterial) sein.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 4591 zusammen mit anderen labordiagnostischen Leistungen des Abschnitts M kombiniert. Typisch ist die Kombination mit der kulturellen Erregeranzucht (z. B. GOÄ 4530 oder 4538) zur vollständigen Erregeridentifikation.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von Toxin-Nachweis und Erregerkultur darauf, dass beide Leistungen medizinisch begründet und getrennt dokumentiert sind. Dies sichert die problemlose Erstattung durch die privaten Krankenversicherungen.

Auch die Bestimmung von Entzündungsparametern im Blut (z. B. CRP nach GOÄ 3524) oder ein großes Blutbild (GOÄ 3502) zur Beurteilung der systemischen Entzündungsreaktion sind häufige Begleituntersuchungen.

Ziffer 4591 in der neuen GOÄ

Der Ligandenassay zum Nachweis von Toxinen enteropathogener E.-coli-Stämme wird zur neuen Nummer 12459 — Darmpathogene Escherichia coli, Toxin-Immunoassay, je Toxin (z. B. Shigatoxin, Enterotoxin). Festpreis 19,08 € je Toxin (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). 12459 ist neben 12456 nicht berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4591

Über die GOÄ-Ziffer 4591 wird der Nachweis von Bakterientoxinen enteropathogener Escherichia coli-Stämme mittels Ligandenassay abgerechnet. Dies umfasst typischerweise Verfahren wie den ELISA zum Nachweis von Shiga-Toxinen. Die Leistung gilt je Untersuchung.
Auf der Liquidation müssen die konkret untersuchten Keime namentlich angegeben werden. Fehlt diese Angabe, entspricht die Rechnung nicht den formalen Vorgaben der GOÄ und kann von Kostenträgern beanstandet werden. Ein Beispiel für die Angabe ist 'EHEC Shiga-Toxin'.
Der Regelhöchstsatz (1,15-fach) für die GOÄ-Ziffer 4591 beträgt 16,76 €. Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, liegt der maximale Steigerungssatz beim 1,3-fachen Satz, was 18,94 € entspricht. Der einfache Gebührensatz liegt bei 14,57 €.
Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 4591 und einer PCR-Untersuchung auf denselben Erreger ist in der Regel nicht zulässig, wenn beide Methoden demselben diagnostischen Ziel dienen. Der Nachweis mittels PCR ist über die entsprechenden Ziffern des Abschnitts M III (z. B. GOÄ 4780ff.) abzurechnen. Eine Doppelabrechnung für denselben Erregernachweis führt regelmäßig zu Beanstandungen.
Ja, eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve sind bereits mit der Gebühr der GOÄ 4591 abgegolten. Diese Teilschritte dürfen nicht als eigenständige Leistungen separat in Rechnung gestellt werden. Die Ziffer deckt den gesamten analytischen Prozess des Ligandenassays ab.
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