Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4592
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 4592 wie folgt:
Untersuchung zum Nachweis von Bakterientoxinen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym-, Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - ,je Untersuchung-Staphylococcus aureus. Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Diese Ziffer deckt den spezifischen, immunologischen Nachweis von Toxinen ab, die durch das Bakterium Staphylococcus aureus gebildet werden. Die methodische Durchführung basiert auf einem Ligandenassay, wozu moderne Verfahren wie der Enzyme-linked Immunosorbent Assay (ELISA) oder Radioimmunoassays (RIA) zählen.
In der Gebühr sind vorbereitende Maßnahmen, die eigentliche Testdurchführung sowie eventuell notwendige Doppelbestimmungen und das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits vollständig enthalten. Eine separate Berechnung dieser Teilschritte ist daher ausgeschlossen.
GOÄ 4592 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Der Nachweis von Staphylococcus aureus-Toxinen ist in der klinischen Praxis von hoher Relevanz, insbesondere bei akut auftretenden, potenziell lebensbedrohlichen Krankheitsbildern. Ein primäres Einsatzgebiet ist der Verdacht auf das Toxische Schocksyndrom (TSS), welches durch das Toxin TSST-1 ausgelöst werden kann.
Ein weiteres wichtiges Szenario stellt die Abklärung einer akuten, toxinvermittelten Lebensmittelvergiftung dar. Da die Symptome hierbei extrem rasch nach der Ingestion auftreten, liefert der schnelle Toxinnachweis mittels Ligandenassay entscheidende diagnostische Hinweise.
Tipp: Achten Sie darauf, dass für die Abrechnung der GOÄ 4592 der Nachweis des Toxins und nicht der Nachweis des Erregers selbst im Vordergrund steht. Für den kulturellen Erregernachweis existieren eigene Ziffern im Abschnitt M des Gebührenverzeichnisses.
Die Untersuchung kann aus verschiedenen Patientenproben wie Blut, Wundsekreten, Liquor oder auch aus verdächtigen Nahrungsmittelproben erfolgen. Die Wahl des Probenmaterials richtet sich streng nach dem klinischen Verdacht.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4592
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Toxisches Schocksyndrom (TSS)
Eine junge Patientin stellt sich mit hohem Fieber, diffusem Exanthem und hypotoner Kreislauflage in der Praxis vor. Aufgrund des klinischen Bildes besteht der dringende Verdacht auf ein TSS.
Zur Sicherung der Diagnose veranlasst der Arzt den Nachweis des TSST-1-Toxins aus einer Vaginalabstrich-Probe mittels ELISA. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 4592 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Abklärung einer Lebensmittelvergiftung im familiären Kreis
Mehrere Personen einer Familie klagen wenige Stunden nach einem gemeinsamen Essen über heftiges Erbrechen und abdominelle Krämpfe. Es besteht der Verdacht auf eine Staphylokokken-Enterotoxin-Intoxikation.
Aus den Erbrochenen-Proben wird ein Ligandenassay zum Nachweis von Staphylokokken-Enterotoxinen durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt je untersuchter Probe unter Angabe des Keims mit der Ziffer 4592.
Fallbeispiel 3: Vorgehen bei therapierefraktärer Wundinfektion
Bei einem Patienten mit einer chronischen, infizierten Wunde zeigt sich trotz antibiotischer Therapie keine Besserung. Es besteht der Verdacht auf eine Beteiligung von toxinbildenden Staphylococcus aureus-Stämmen (z. B. PVL-Toxin).
Der Nachweis des spezifischen Toxins aus dem Wundsekret sichert die Diagnose und ermöglicht eine gezielte Therapieanpassung. Abgerechnet wird die labordiagnostische Leistung über die GOÄ-Ziffer 4592.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4592: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4592 ist das Fehlen der obligatorischen Keimangabe auf der Liquidation. Der Verordnungstext schreibt explizit vor, dass die untersuchten Keime anzugeben sind; fehlt dieser Zusatz, kann die private Krankenversicherung die Erstattung rechtmäßig verweigern.
Zudem kommt es immer wieder zu Beanstandungen, wenn die Ziffer 4592 neben reinen Erregernachweisen (z. B. kulturelle Verfahren nach GOÄ 4515) für dieselbe Fragestellung unplausibel kombiniert wird. Während die Kombination bei unterschiedlichen Zielsetzungen erlaubt ist, darf nicht die gleiche methodische Leistung doppelt berechnet werden.
Achtung: Die Durchführung einer Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung innerhalb desselben Testlaufs berechtigt nicht zur mehrfachen Abrechnung der Ziffer 4592. Dies ist durch den Leistungstext ausdrücklich abgegolten.
Auch die Verwechslung mit allgemeinen Suchtests oder unspezifischen Antigen-Nachweisen führt regelmäßig zu Rückfragen der Prüfstellen. Die GOÄ 4592 setzt zwingend ein Ligandenassay-Verfahren voraus.
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Dokumentation der GOÄ 4592: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das entnommene Probenmaterial sowie der genaue Zeitpunkt der Entnahme präzise dokumentiert werden.
Darüber hinaus müssen die Testergebnisse inklusive der Rohdaten oder der Bezugskurve im Laborbuch oder der elektronischen Akte archiviert werden. Dies dient als Nachweis gegenüber den Kostenträgern im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Dokumentationsbeispiel:
Verdacht auf Staphylokokken-induziertes TSS bei V. a. infizierte Brandwunde. Entnahme von Wundsekret um 10:15 Uhr. Durchführung Ligandenassay (ELISA) zum Nachweis von Staphylococcus aureus Enterotoxin B. Ergebnis: Positiv. Befundbericht an den behandelnden Arzt übermittelt.
Die Dokumentation sollte stets zeitnah erfolgen, um die Nachvollziehbarkeit der medizinischen Notwendigkeit lückenlos zu gewährleisten.
GOÄ 4592: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 4592 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie besonderen Tarifsätzen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist unter Angabe von besonderen Gründen möglich.
Als Begründung für eine Überschreitung des Schwellenwertes kommen ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei schwierigen Probenmatrizes (z. B. stark lipämische oder hämolytische Proben) oder komplexe Differenzierungsnotwendigkeiten in Betracht. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen auf der Rechnung formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 4592 zusammen mit anderen mikrobiologischen Untersuchungen abgerechnet. Sinnvoll und zulässig ist beispielsweise die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 4515 für die kulturelle Anzucht des Erregers oder der GOÄ-Ziffer 4530 für die anschließende Resistenzbestimmung.
Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von unspezifischen Antigen-Nachweisen aus derselben Probe, wenn diese denselben diagnostischen Zweck erfüllen. Die Kombinationen müssen stets die medizinische Logik des diagnostischen Pfades widerspiegeln.
Ziffer 4592 in der neuen GOÄ
Der Ligandenassay zum Nachweis von Staphylococcus-aureus-Toxinen wird zur neuen Nummer 12460 — Staphylococcus aureus, Toxin-Immunoassay, je Toxin (z. B. SE-Superantigen, TSST-1). Festpreis 33,41 € je Toxin — doppelt so viel wie der heutige 2,3-fache Satz von 16,76 €. 12460 ist neben 12456 nicht berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4592
Was hat nicht gestimmt?