Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 4780 für die Isolierung von Nukleinsäuren rechtssicher abrechnen und typische Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4780
GOÄ 4780: Isolierung von Nukleinsäuren (900 Punkte, Einfachsatz: 52,46 €, Regelhöchstsatz: 60,33 €, Höchstsatz: 68,20 €)
Die Ziffer 4780 beschreibt die Isolierung von Nukleinsäuren aus Untersuchungsmaterialien. In der modernen Fachliteratur wird dieser Prozess meist als Extraktion bezeichnet. Er umfasst die Schritte der Isolierung, Aufreinigung und Anreicherung von erregerspezifischer DNA oder RNA. Diese gezielte Probenvorbereitung ist ein unabdingbarer und qualitätsbestimmender Schritt für alle nachfolgenden molekularbiologischen Untersuchungen des Abschnitts M IV 5.
GOÄ 4780 in der Praxis: Indikation und Stellenwert der Probenvorbereitung
In der molekulargenetischen Diagnostik ist eine hochgradig standardisierte Probenaufbereitung unerlässlich. Die extrem hohe Sensitivität von Amplifikationsverfahren wie der PCR erfordert eine absolut saubere Ausgangssubstanz. Bereits geringste Verunreinigungen können zu falsch-positiven Ergebnissen führen. Umgekehrt können biologische Hemmstoffe im Probenmaterial den Nachweis blockieren und falsch-negative Befunde verursachen.
Die Diagnostika-Industrie bietet hierfür hochmoderne, automatisierte Systeme an. Für die Abrechnung nach GOÄ 4780 spielt der Automatisierungsgrad keine Rolle. Ob die Extraktion manuell oder vollautomatisch erfolgt, beeinflusst die Berechnungsfähigkeit der Ziffer nicht. Ausschlaggebend ist allein die medizinische Notwendigkeit der Nukleinsäure-Isolierung für die nachfolgende Diagnostik.
Tipp: Nutzen Sie die GOÄ 4780 konsequent bei jeder molekularbiologischen Erregerdiagnostik, da die Probenaufbereitung hierfür immer medizinisch indiziert und analytisch erforderlich ist.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4780
Fallbeispiel 1: Verdacht auf virale Meningitis
Ein Patient stellt sich mit akutem Meningismus vor. Zur Abklärung wird eine Lumbalpunktion durchgeführt und das Probenmaterial ins Labor gesandt. Dort erfolgt die Isolierung der viralen RNA aus dem Liquor, gefolgt von einer PCR auf Enteroviren. Abgerechnet wird die GOÄ 4780 für die Extraktion sowie die entsprechende Nachweisziffer.
Fallbeispiel 2: Nachweis von Borrelia burgdorferi
Bei Verdacht auf Lyme-Arthritis wird ein Gelenkpunktat entnommen. Da Gelenkflüssigkeit häufig starke Inhibitoren enthält, ist eine hochgradig standardisierte Probenaufbereitung zwingend erforderlich. Nach erfolgreicher Extraktion der bakteriellen DNA erfolgt der molekularbiologische Nachweis. Neben der Nachweisleistung wird die GOÄ 4780 voll berechnet.
Fallbeispiel 3: Bestimmung der HIV-Viruslast
Zur Therapiesteuerung eines HIV-Patienten wird die quantitative Viruslast aus Plasma bestimmt. Hierbei ist eine präzise Anreicherung der viralen RNA entscheidend für ein exaktes Messergebnis. Die aufwendige Probenvorbereitung wird über die GOÄ-Ziffer 4780 abgerechnet, während die Quantifizierung über die Ziffern 4785 oder 4787 erfolgt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4780: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die Abrechnung der GOÄ 4780 für einfache, nicht-molekularbiologische Probenvorbereitungen. Die Ziffer ist exklusiv für die molekularbiologische Identifizierung von Erregern reserviert. Einfache Zentrifugationen oder Filtrationen für klinisch-chemische Analysen dürfen nicht über diese Ziffer liquidiert werden.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die mehrfache Abrechnung der Ziffer aus derselben Probe. Wenn aus einer einzigen Extraktion mehrere Erreger mittels Multiplex-PCR bestimmt werden, darf die GOÄ 4780 nur einmalig berechnet werden. Eine mehrfache Berechnung setzt voraus, dass tatsächlich getrennte Isolierungsprozesse stattgefunden haben.
Achtung: Vermeiden Sie die Abrechnung der GOÄ 4780, wenn für den Erregernachweis keine tatsächliche Nukleinsäure-Extraktion durchgeführt wurde, wie es bei manchen einfachen Schnelltests der Fall ist.
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Dokumentation der GOÄ 4780: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientenakte bzw. im Laborbuch müssen das verwendete Ausgangsmaterial und die Methode der Nukleinsäure-Extraktion klar ersichtlich sein. Auch der Einsatz spezifischer Extraktionskits oder automatisierter Plattformen sollte dokumentiert werden.
Besonders wichtig ist der Nachweis über die Durchführung von internen Prozesskontrollen. Diese Kontrollen belegen, dass die Isolierung erfolgreich war und keine Inhibition vorliegt. Eine präzise Dokumentation sichert Ihren Vergütungsanspruch bei Rückfragen der Kostenträger.
Dokumentation: Automatisierte Extraktion von bakterieller DNA aus 200 µl Vollblut mittels Säulen-Methode. Interne Extraktionskontrolle im Sollbereich. Vorbereitung für nachfolgende PCR.
GOÄ 4780: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 4780 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, ist der Gebührenrahmen eingeschränkt. Der maximale Steigerungssatz liegt hier beim Höchstsatz von 1,3. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 hinaus ist möglich, wenn ein ungewöhnlich hoher Aufwand vorlag. Dies kann beispielsweise bei stark inhibitorischen Probenmaterialien oder schwierigen manuellen Aufreinigungsschritten der Fall sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4780 wird regelhaft mit den Nachweisziffern des Abschnitts M IV 5 kombiniert. Typische Partnerziffern sind die 4781 bis 4783 für einfache Nachweise sowie die 4785 für quantitative Bestimmungen. Eine Nebeneinanderberechnung dieser Ziffern ist medizinisch begründet und entspricht der Systematik des Baukastenprinzips der GOÄ.
Ziffer 4780 in der neuen GOÄ
Die Isolierung von Nukleinsäuren wird in der neuen GOÄ nach dem Zweck der Isolierung unterschiedlich abgebildet:
- 12266 „DNA- und/oder RNA-Isolierung, Krankheitserreger-Genom/Transkriptom" für die erregerspezifische Diagnostik: 22,69 € (Auffangregel; der untersuchte Erreger ist in der Rechnung anzugeben)
- 13016 „Isolierung von DNA, RNA, Proteinen oder Peptiden" als Vorbereitung für molekularpathologische Untersuchungen nach Kapitel M III.12: 64,40 €
Heute beim 2,3-fachen Satz: 60,33 €. Die alte Nr. 4780 war auf Nukleinsäuren von Krankheitserregern beschränkt; die neue 13016 schließt außerdem Proteine und Peptide ein. Die Entscheidung über die Ziffer trifft der diagnostische Kontext (Infektionsnachweis vs. Molekularpathologie).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4780
Was hat nicht gestimmt?