Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4760
Untersuchung zum Nachweis von Parasiten durch Züchtung auf Kulturmedien, je Untersuchung -Amöben-
Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4760 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der medizinischen Mikrobiologie. Sie umfasst die gezielte Züchtung von Amöben auf speziellen Kulturmedien, um eine Infektion labordiagnostisch zu sichern. Diese Methode kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn der rein mikroskopische Nachweis unvollständig oder unsicher bleibt.
Im Leistungsumfang sind alle notwendigen Teilschritte der Kultivierung enthalten. Dazu gehören das Anlegen der Kultur, die Bebrütung unter spezifischen Bedingungen sowie die anschließende Auswertung. Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, unterliegt sie den dortigen allgemeinen Bestimmungen und dem reduzierten Gebührenrahmen für Laborleistungen.
GOÄ 4760 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Züchtung von Amöben ist in der modernen Labordiagnostik eine hochspezifische Untersuchung. Sie wird primär bei Verdacht auf eine Infektion mit Entamoeba histolytica, dem Erreger der Amöbenruhr, durchgeführt. Typische klinische Symptome sind persistierende, teils blutige Diarrhöen, Bauchschmerzen und Fieber, insbesondere nach Reisen in tropische oder subtropische Endemiegebiete.
Auch bei Verdacht auf extraintestinale Manifestationen, wie den gefürchteten Amöbenabszess der Leber, kann die Diagnostik indiziert sein. Die Abgrenzung zu nicht-pathogenen Amöbenarten erfordert oft diese kulturelle Bestätigung. In der Praxis muss die Indikation streng gestellt werden, da molekularbiologische Verfahren (PCR) heute oft parallel oder alternativ genutzt werden.
Tipp: Bei der Anforderung und Abrechnung ist darauf zu achten, dass die Probenentnahme und der Transport unter optimalen Bedingungen erfolgen, da Amöbentrophozoiten außerhalb des Körpers schnell absterben.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4760
Fallbeispiel 1: Reiserückkehrer mit chronischer Diarrhö
Ein Patient stellt sich nach einer dreiwöchigen Indienreise mit anhaltenden, krampfartigen Bauchschmerzen und schleimigem Stuhl vor. Der Verdacht auf eine Amöbenruhr liegt nahe. Der Arzt veranlasst eine Stuhluntersuchung inklusive einer Kultur auf Amöben.
Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ 4760 mit dem 1,15-fachen Satz. Auf der Rechnung wird der untersuchte Parasit (Entamoeba histolytica) explizit ausgewiesen. Zusätzlich können die symptombezogene Untersuchung und die Beratung abgerechnet werden.
Fallbeispiel 2: V.a. Amöbenkeratitis bei Kontaktlinsenträgern
Eine Patientin klagt über starke Augenschmerzen und Sehverschlechterung. Aufgrund der Anamnese (Tragen von weichen Kontaktlinsen, Reinigung mit Leitungswasser) besteht der Verdacht auf eine Infektion mit Acanthamoeba. Ein Hornhautabstrich wird zur kulturellen Untersuchung ins Labor geschickt.
Die Züchtung und Identifizierung der Akanthamöben wird über die GOÄ-Ziffer 4760 abgerechnet. Auch hier ist die Angabe des spezifischen Erregers auf der Liquidation zwingend erforderlich, um die Leistung transparent darzustellen.
Fallbeispiel 3: Abklärung eines Leberabszesses
Bei einem Patienten mit unklarem Fieber und rechtsseitigem Oberbauchschmerz zeigt das Ultraschallbild einen Leberabszess. Es erfolgt eine diagnostische Punktion. Das Punktat wird mikrobiologisch untersucht, unter anderem wird eine Kultur auf Amöben angelegt.
Da die Kultur aufwendig ist und spezielle Nährmedien erfordert, rechnet das Labor die Ziffer 4760 ab. Die Dokumentation umfasst den klinischen Verdacht und das Untersuchungsergebnis des Punktats.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4760: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste formale Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4760 ist das Fehlen der Erregerangabe auf der Rechnung. Der Verordnungstext schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parasiten namentlich genannt werden müssen. Fehlt dieser Zusatz (z. B. Nachweis von Entamoeba histolytica), verweigern private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die Erstattung.
Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung mit dem rein mikroskopischen Nachweis. Die GOÄ 4760 darf nicht für ein einfaches Nativpräparat oder eine Färbung herangezogen werden. Für diese mikroskopischen Untersuchungen sind die Ziffern des Abschnitts M1/M2 (z. B. GOÄ 4653) zu nutzen. Die Abrechnung der 4760 setzt zwingend eine Züchtung auf Kulturmedien voraus.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von mehreren Kulturen aus derselben Probe für identische Zielorganismen ist unzulässig. Prüfstellen achten genau darauf, ob für eine einzige Stuhlprobe unzulässigerweise mehrfache Züchtungsziffern ohne differenzierte Indikation angesetzt wurden.
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Dokumentation der GOÄ 4760: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. In der Patientenakte müssen das genaue Entnahmedatum, die Art des Untersuchungsmaterials (z. B. Stuhl, Hornhautabstrich, Punktat) und die klinische Verdachtsdiagnose dokumentiert sein. Auch die Transportzeit und die Lagerungsbedingungen sollten vermerkt werden, da diese für die Vitalität der Amöben entscheidend sind.
Im Laborbuch beziehungsweise im Laborbefund müssen die verwendeten Kulturmedien, die Bebrütungsdauer und das mikroskopische Kulturergebnis detailliert festgehalten werden. Der abschließende Befundbericht muss dem behandelnden Arzt zugehen und dient als primärer Nachweis bei Rückfragen der Kostenträger.
Dokumentationsbeispiel:
05.11.2023: Entnahme von Stuhlprobe bei V.a. Amöbenruhr nach Ägypten-Reise. Anlage einer Kultur auf Spezialmedium zum Nachweis von Entamoeba histolytica gemäß GOÄ 4760. Bebrütung bei 37 °C. Befund am 08.11.2023: Positiver kultureller Nachweis von Entamoeba histolytica.
GOÄ 4760: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 4760 zum Abschnitt M (Laborleistungen) gehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig. Mögliche Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Probenaufbereitung oder extrem schwierige Kulturbedingungen durch Begleitflora.
Typische Ziffernkombinationen
In der Praxis wird die GOÄ 4760 selten isoliert angewendet. Häufig erfolgt parallel ein mikroskopischer Direktnachweis aus dem Nativpräparat nach GOÄ 4653 (Parasitennachweis, mikroskopisch). Auch die Kombination mit bakteriologischen Kulturen (z. B. GOÄ 4710 für Salmonellen/Shigellen) ist bei unklaren Durchfallerkrankungen die Regel, um eine bakterielle Superinfektion oder Alternativdiagnosen auszuschließen.
Ziffer 4760 in der neuen GOÄ
Die parasitologische Anzüchtung von Amöben auf Kulturmedien wird in der neuen GOÄ mit den Ziffern 4761–4763 (Lamblien, Trichomonaden, ähnlicher Aufwand) in einer gemeinsamen Ziffer zusammengeführt: Nummer 12532 — „Parasit-Anzucht, je Nährmedium" — mit einem Festpreis von 17,00 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Die Abrechnungseinheit ist nun das einzelne Nährmedium, nicht mehr die Untersuchung je Parasitenart. Der oder die untersuchten Parasiten sind weiterhin in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4760
Was hat nicht gestimmt?