GOÄ 4766: Parasiten-Identifizierung richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4766
Lichtmikroskopische Untersuchung zur Identifizierung von Parasiten nach Anzüchtung, je Untersuchung -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,04 € 1,1x
Höchstsatz 9,09 € 1,3x

Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4766

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Nummer 4766 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) wie folgt:

Lichtmikroskopische Untersuchung zur Identifizierung von Parasiten nach Anzüchtung, je Untersuchung -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand. Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.

Diese Ziffer honoriert den anspruchsvollen Prozess der differenzierten Identifizierung von Parasiten mittels Lichtmikroskopie. Voraussetzung für den Ansatz dieser Ziffer ist, dass die Erreger zuvor in einem kulturellen Verfahren angezüchtet wurden. Die reine Betrachtung eines Direktpräparates ohne vorherige Kultur ist mit dieser Ziffer nicht abdeckbar.

GOÄ 4766 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4766 ist in der medizinischen Praxis an spezifische klinische Szenarien gebunden. Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf Infektionen mit Protozoen wie Trichomonaden, Amöben oder Leishmanien, die für eine sichere Diagnose zunächst kultiviert werden müssen. Auch die Identifizierung bestimmter Helminthenstadien kann eine vorherige Anzüchtung erfordern.

Der behandelnde Arzt oder das Labor muss sicherstellen, dass die Indikation zur Anzüchtung und anschließenden Mikroskopie medizinisch begründet ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Erregerdichte im Direktpräparat für eine zweifelsfreie Identifizierung zu gering ist. Die Methode dient somit der diagnostischen Absicherung bei unklaren klinischen Symptomen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Anzüchtung als eigenständige Leistung separat dokumentiert und abgerechnet wird, da die Ziffer 4766 nur die anschließende Identifizierung vergütet.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4766

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Trichomoniasis

Eine Patientin stellt sich mit anhaltendem vaginalem Ausfluss und Juckreiz vor. Da das Direktpräparat keinen eindeutigen Befund liefert, wird ein Abstrich auf ein spezielles Nährmedium verbracht, um eine Anzüchtung von Trichomonas vaginalis durchzuführen. Nach erfolgreicher Kultur erfolgt die lichtmikroskopische Identifizierung der beweglichen Trophozoiten. Abgerechnet wird die Anzüchtung sowie die Identifizierung nach GOÄ-Ziffer 4766 unter Nennung des Erregers auf der Rechnung.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer kutanen Leishmaniose

Ein Patient präsentiert sich mit einer chronischen Hautläsion nach einem Auslandsaufenthalt. Es wird eine Gewebeprobe entnommen und eine Kultur zur Anzüchtung von Leishmanien angelegt. Nach der Wachstumsphase erfolgt die lichtmikroskopische Identifizierung der Promastigoten. Die Abrechnung der Identifizierung erfolgt über die Ziffer 4766, wobei die Erreger auf der Liquidation ausgewiesen werden.

Fallbeispiel 3: Nachweis von Amöben aus Stuhlproben

Bei einem Patienten mit chronischer Diarrhoe nach einer Tropenreise wird eine Stuhlkultur zur Anzüchtung von Entamoeba histolytica angelegt. Nach der Inkubationszeit erfolgt die lichtmikroskopische Differenzierung der Zysten und Trophozoiten. Die Identifizierung wird mit der GOÄ 4766 liquidiert, ergänzt durch die Angabe des identifizierten Parasiten.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4766: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation dieser Ziffer ist das Fehlen der konkreten Erregerbezeichnung auf der Rechnung. Der offizielle Leistungstext schreibt zwingend vor, dass die untersuchten Parasiten namentlich genannt werden müssen. Fehlt diese Angabe, führt dies bei privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig zur vollständigen Streichung der Position.

Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung mit der einfachen mikroskopischen Untersuchung von Nativpräparaten. Wird keine Anzüchtung durchgeführt, darf die GOÄ 4766 nicht herangezogen werden. In solchen Fällen müssen stattdessen die Ziffern für die direkte Mikroskopie gewählt werden.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4766 setzt eine tatsächlich stattgefundene und dokumentierte Anzüchtung voraus. Die bloße mikroskopische Untersuchung eines Stuhlausstriches oder Vaginalsekrets ohne Kulturphase rechtfertigt diese Ziffer keinesfalls.

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Dokumentation der GOÄ 4766: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen sowohl das Datum der Probenentnahme, die Art des verwendeten Nährmediums für die Anzüchtung als auch die Dauer der Inkubation festgehalten werden. Der anschließende mikroskopische Befund muss die morphologischen Kriterien beschreiben, die zur Identifizierung des Parasiten geführt haben.

Zudem sollte der Name des identifizierten Parasiten sowohl in der Laborsoftware als auch in der Patientenakte exakt hinterlegt sein. Dies erleichtert nicht nur die spätere Rechnungsstellung, sondern dient auch als gerichtsfester Nachweis im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Dokumentationsbeispiel: Kultur auf Trichomonaden-Medium am 12.10. angesetzt. Mikroskopische Auswertung nach 48 Std. Inkubation: Nachweis von typisch geformten, beweglichen Trophozoiten von Trichomonas vaginalis. Identifizierung abgeschlossen gemäß GOÄ 4766.

GOÄ 4766: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 4766 um eine Leistung des Speziallabors handelt, ist der Gebührenrahmen auf den 1,15-fachen Regelhöchstsatz und den 1,3-fachen Höchstsatz begrenzt. Eine Steigerung über den Schwellenwert von 1,15 hinaus erfordert eine differenzierte medizinische Begründung. Typische Begründungen sind ein extrem hoher Zeitaufwand bei der Differenzierung aufgrund von Mischinfektionen oder untypischen morphologischen Erregerformen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4766 wird regelmäßig in Kombination mit den Ziffern für die Probenentnahme und den Ziffern für die eigentliche kulturelle Anzüchtung abgerechnet. Auch die Kombination mit vorbereitenden Färbeverfahren kann zulässig sein, sofern diese nicht bereits in der Leistungsbeschreibung einer anderen abgerechneten Ziffer enthalten sind. Es ist darauf zu achten, dass keine Doppelabrechnungen für identische Teilschritte erfolgen.

Ziffer 4766 in der neuen GOÄ

Die lichtmikroskopische Identifizierung von Parasiten nach Anzüchtung mit ähnlichem methodischem Aufwand sieht der Entwurf ohne eigenständigen Nachfolger vor. Die Leistung geht in 12532 — die gemeinsame Parasit-Anzuchtleistung je Nährmedium — auf, die Anzucht und Identifizierung als integrierte Leistung abbildet. Heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4766

Die GOÄ-Ziffer 4766 wird für die lichtmikroskopische Identifizierung von Parasiten nach einer vorherigen Anzüchtung berechnet. Typische Anwendungsbereiche sind der Nachweis von Protozoen oder Helminthen aus entsprechenden Kulturen. Die Abrechnung setzt voraus, dass die Anzüchtung als eigenständiger Schritt vorgeschaltet war.
Ja, die Angabe der konkret untersuchten Parasiten ist eine zwingende Voraussetzung für die Rechnungsstellung nach GOÄ 4766. Ohne diese namentliche Nennung ist die Liquidation formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern beanstandet werden. Dies ergibt sich direkt aus den Bestimmungen des offiziellen Leistungstextes.
Für Laborleistungen des Abschnitts M gilt ein reduzierter Gebührenrahmen, bei dem der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach und der Höchstsatz bei 1,3-fach liegt. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur mit einer schriftlichen, medizinischen Begründung zulässig. Typische Gründe sind ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Differenzierung komplexer Mischkulturen.
Ja, die Anzüchtung selbst stellt eine eigenständige Leistung dar und wird separat nach den entsprechenden GOÄ-Ziffern berechnet. Die Ziffer 4766 honoriert ausschließlich den anschließenden Schritt der lichtmikroskopischen Identifizierung. Beide Schritte müssen in der Dokumentation klar voneinander abgegrenzt sein.
Der entscheidende Unterschied liegt in der obligaten vorherigen Anzüchtung der Erreger vor der mikroskopischen Beurteilung. Einfache Direktpräparate ohne vorherige Kulturphase werden über andere Ziffern des Abschnitts M abgerechnet. Die Ziffer 4766 spiegelt den deutlich höheren methodischen Aufwand der kulturellen Vorbereitung wider.
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