Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4765
Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4765 beschreibt die lichtmikroskopische Untersuchung zur Identifizierung von Parasiten nach einer vorherigen Anzüchtung (Kultur), speziell bezogen auf Trichomonaden (Trichomonas vaginalis). Diese Leistung ist im Abschnitt M II (Speziallaboratorium) der Gebührenordnung für Ärzte verortet.
Die Leistung umfasst die gezielte mikroskopische Beurteilung des zuvor kultivierten Materials, um die charakteristische Morphologie und Beweglichkeit der Flagellaten zu identifizieren. Die Anzüchtung selbst ist nicht Bestandteil dieser Ziffer und muss separat über die entsprechende Kulturziffer abgerechnet werden.
GOÄ 4765 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert
Die Abrechnung der GOÄ 4765 setzt eine medizinisch begründete Indikation voraus, die meist bei Verdacht auf eine Trichomoniasis gegeben ist. Typische klinische Symptome sind therapieresistente Vaginitis, urethraler Ausfluss oder Dysurie. Da der direkte Erregernachweis im Nativpräparat eine geringere Sensitivität aufweist, ist die kulturelle Anzüchtung mit anschließender Mikroskopie der Goldstandard bei unklaren Befunden.
Der behandelnde Arzt führt zunächst eine Probenentnahme durch, woraufhin das Material auf speziellen Nährmedien bebrütet wird. Erst nach dieser Wachstumsphase erfolgt die eigentliche Identifizierung unter dem Lichtmikroskop, welche die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4765 rechtfertigt. Eine Abgrenzung zu reinen Screening-Verfahren ohne Kultur ist zwingend erforderlich.
Tipp: Die Ziffer 4765 darf nur dann liquidiert werden, wenn tatsächlich eine Anzüchtung stattgefunden hat. Für die schnelle native Mikroskopie direkt nach der Entnahme ist diese Ziffer nicht anwendbar.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4765
Fallbeispiel 1: Unklare Vaginitis in der gynäkologischen Praxis
Eine Patientin stellt sich mit anhaltendem, schaumigem Fluor und Juckreiz vor. Der direkte mikroskopische Ausstrich liefert kein eindeutiges Ergebnis, weshalb eine Kultur auf Trichomonaden angelegt wird. Nach erfolgreicher Bebrütung erfolgt die lichtmikroskopische Identifizierung der Parasiten.
Abgerechnet werden die Probenentnahme (GOÄ 298), die Anzüchtung (GOÄ 4715) sowie die Identifizierung nach GOÄ 4765. Die Angabe von Trichomonas vaginalis auf der Rechnung ist obligatorisch.
Fallbeispiel 2: Chronische Urethritis beim Mann
Ein männlicher Patient klagt über rezidivierenden Ausfluss und Brennen beim Wasserlassen nach erfolgloser Antibiotikatherapie. Zum Ausschluss einer Trichomonaden-Infektion wird ein Urethralabstrich entnommen und eine Spezialkultur initiiert.
Die anschließende mikroskopische Auswertung der Kultur bestätigt den Verdacht. Neben der GOÄ 4765 für die Identifizierung wird die entsprechende Kulturleistung separat in Ansatz gebracht.
Fallbeispiel 3: Partnerdiagnostik bei gesicherter Infektion
Nach der Diagnose einer Trichomoniasis bei einer Patientin stellt sich der asymptomatische Partner zur Abklärung vor. Da die Erregerlast beim Mann oft gering ist, wird direkt eine Anzüchtung aus dem Ejakulat veranlasst.
Die mikroskopische Identifizierung nach der Bebrütung sichert die Diagnose. Die Abrechnung erfolgt analog über die GOÄ 4765 unter Angabe des untersuchten Parasiten.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4765: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung der GOÄ 4765 mit der einfachen Nativuntersuchung (z. B. GOÄ 3509). Private Krankenversicherungen prüfen genau, ob der Dokumentation eine tatsächliche Anzüchtung vorausging. Ohne dokumentierte Kulturphase ist die Abrechnung der Ziffer 4765 unzulässig.
Ein weiterer Streitpunkt ist das Fehlen der konkreten Erregerbezeichnung auf der Liquidation. Der offizielle Leistungstext fordert explizit, dass die untersuchten Parasiten anzugeben sind. Fehlt dieser Zusatz, führt dies regelmäßig zu Rechnungskürzungen durch Beihilfestellen.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von GOÄ 4765 und anderen unspezifischen Mikroskopieziffern aus derselben Probe am selben Tag wird von Prüfstellen oft als unzulässige Doppelabrechnung gewertet, sofern kein getrennter Untersuchungsgang begründet wird.
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Dokumentation der GOÄ 4765: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das Datum der Probenentnahme, die Art des Nährmediums, die Dauer der Anzüchtung sowie das exakte Ergebnis der lichtmikroskopischen Untersuchung festgehalten werden.
Besonders wichtig ist die namentliche Nennung des identifizierten Erregers. Auch ein negatives Ergebnis nach Anzüchtung muss präzise dokumentiert werden, um die erbrachte diagnostische Leistung nachzuweisen.
Dokumentation: Vaginalabstrich entnommen am 12.10. um 10:00 Uhr. Kultur auf modifiziertem Diamond-Medium angesetzt. Lichtmikroskopische Auswertung am 14.10. nach 48 Std. Bebrütung: Nachweis von beweglichen Trophozoiten von Trichomonas vaginalis. Befund positiv.
GOÄ 4765: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 4765 dem Abschnitt M II angehört, liegt der normale Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Eine Überschreitung des Regelhöchsatzes von 1,15 auf den Höchstsatz von 1,3 ist nur bei erhöhtem Aufwand zulässig. Dies kann beispielsweise durch eine stark verunreinigte Probe oder eine erschwerte Differenzierung bei untypischer Morphologie begründet werden.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird die GOÄ 4765 selten isoliert abgerechnet. Typische Kombinationen umfassen die Abstrichnahme nach GOÄ 298 sowie die vorausgehende Anzüchtung nach GOÄ 4715 (Kulturelle Untersuchung auf Trichomonaden). Auch die Kombination mit Ziffern für den Ausschluss anderer sexuell übertragbarer Erreger (z. B. Chlamydien) ist häufig medizinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig.
Ziffer 4765 in der neuen GOÄ
Die lichtmikroskopische Identifizierung von Trichomonaden nach Anzüchtung wird in der neuen GOÄ durch Nummer 12514 — „Trichomonas, Nativmaterial" — abgebildet, mit einem Festpreis von 7,69 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €). Da die neue GOÄ keine eigene Ziffer für die Identifizierung nach Anzüchtung vorsieht und 12514 der einzige Trichomonas-spezifische Code im Entwurf ist, wird dieser als Nachfolger herangezogen. Das untersuchte Nativmaterial ist in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4765
Was hat nicht gestimmt?