GOÄ A2015: Redondrainage richtig abrechnen – Tipps & Fehler

4 Min. Lesezeit
GOÄ A2015
Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang – gegebenenfalls einschließlich Spülung –
Punktzahl 60  
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Höchstsatz

Die Abrechnung der Redondrainage nach GOÄ A2015 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher und fehlerfrei anwenden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2015

Die Ziffer A2015 wird als Analogbewertung herangezogen. Der offizielle Leistungstext der Referenzziffer 2015 lautet:

Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang – gegebenenfalls einschließlich Spülung –

Die Ziffer bewertet das Einbringen von Drainagesystemen zur kontinuierlichen Ableitung von Wundsekreten und Blut. Diese Maßnahme dient der Prophylaxe von Hämatomen und postoperativen Infektionen. Die Leistung umfasst das Platzieren des Drainageschlauchs sowie das Anschließen des Auffangsystems.

GOÄ A2015 in der Praxis: Indikation und klinischer Alltag

In der chirurgischen und orthopädischen Praxis gehört das Einlegen von Drainagen zum Standardrepertoire. Typische Indikationen für die GOÄ A2015 sind größere operative Eingriffe an den großen Gelenken wie Knie oder Hüfte. Auch nach der Resektion ausgedehnter Weichteiltumoren oder bei Knocheninfektionen ist die Drainage indiziert.

Der entscheidende Faktor für die Abrechnung ist der gesonderte Zugang. Die Drainage darf nicht einfach durch die bestehende Operationswunde nach außen geführt werden. Stattdessen muss eine eigene, separate Stichinzision erfolgen, um die Kriterien der Ziffer zu erfüllen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2015

Fallbeispiel 1: Postoperative Drainage nach Knie-Arthrotomie

Nach einer offenen Arthrotomie des Kniegelenks entscheidet der Operateur, ein Redonsystem einzulegen. Die Ausleitung des Schlauchs erfolgt über eine separate Stichinzision lateral der Hauptwunde. Neben der Hauptleistung kann die Ziffer A2015 analog korrekt abgerechnet werden, da ein eigener Zugang genutzt wurde.

Fallbeispiel 2: Exzision eines großen Weichteiltumors

Bei der Entfernung eines tief sitzenden Lipoms am Oberschenkel entsteht eine große Wundhöhle. Zur Vermeidung eines Seroms wird eine Redondrainage über einen gesonderten Zugang eingebracht. Die Abrechnung der GOÄ A2015 ist hier neben der Tumorexzision vollumfänglich berechtigt.

Fallbeispiel 3: Osteosynthese bei Tibiakopffraktur

Nach erfolgreicher Plattenosteosynthese wird zur Vermeidung eines Kompartmentsyndroms eine Drainage im Knochenbereich platziert. Auch hier erfolgt die Ausleitung über eine separate Stichinzision. Die Kombination aus Osteosynthesen-Ziffer und der GOÄ A2015 ist medizinisch und abrechnungstechnisch korrekt.

Häufige Fehler bei der GOÄ A2015: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist das Ignorieren des Zielleistungsprinzips. Wenn die Drainage direkt durch die Operationswunde ausgeleitet wird, ist die Leistung mit der Hauptoperation abgegolten. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen OP-Berichte diesbezüglich sehr genau.

Ein weiterer Fehler ist die Mehrfachabrechnung bei mehreren Drainagen. Der Wortlaut „einer oder mehrerer“ stellt klar, dass die Ziffer pro Sitzung nur einmalig berechnet werden darf. Das Legen einer zweiten Drainage im selben Operationsgebiet rechtfertigt keine erneute Abrechnung der Ziffer.

Achtung: Das Einlegen einer Drainage direkt über den operativen Hauptzugangsweg ist nicht separat berechenbar. Die Abrechnung der GOÄ A2015 setzt zwingend eine separate Stichinzision voraus.

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Dokumentation der GOÄ A2015: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss explizit erwähnt werden, dass die Drainage über einen gesonderten Zugang ausgeleitet wurde. Formulierungen wie „Ausleitung über separate Stichinzision“ sind hierbei ideal.

Zusätzlich sollten die Lokalisation, die Größe der Drainage und das Vorhandensein eines Sogs dokumentiert werden. Falls eine Spülung des Gelenks oder der Wundhöhle stattfand, sollte dies ebenfalls im Bericht auftauchen.

Dokumentation: Nach Abschluss der Gelenkmobilisation Einbringen einer 12er Redondrainage. Die Ausleitung erfolgt über eine separate Stichinzision ca. 2 cm distal der Hauptwunde. Fixation mittels Hautnaht, Konnektion an Vakuumflasche, Sog liegt an.

GOÄ A2015: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ A2015 kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad über den Regelsatz von 2,3 hinaus gesteigert werden. Ein erhöhter Steigerungsfaktor (bis 3,5-fach) ist beispielsweise bei stark vernarbtem Gewebe gerechtfertigt. Auch anatomische Besonderheiten oder eine erhöhte Blutungsneigung des Patienten bieten eine solide Begründungsgrundlage.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer wird meist in Kombination mit operativen Primärleistungen aus den Bereichen Orthopädie, Unfallchirurgie oder Viszeralchirurgie abgerechnet. Wichtig ist, dass eventuell verwendete Anästhesieverfahren oder Verbandziffern separat geprüft werden müssen. Eine zusätzliche Abrechnung von Spülungen ist jedoch ausgeschlossen, da diese bereits in der Ziffer enthalten sind.

Tipp: Nutzen Sie bei der Steigerung präzise, patientenbezogene Begründungen wie „erhöhter Zeitaufwand bei ausgeprägter Adipositas“ für eine reibungslose Erstattung.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2015

Die GOÄ-Ziffer A2015 darf abgerechnet werden, wenn eine oder mehrere Redondrainagen in Gelenke, Weichteile oder Knochen eingelegt werden. Voraussetzung ist, dass dies über einen gesonderten operativen Zugang erfolgt.
Nein, die GOÄ A2015 kann pro operativer Sitzung nur einmal abgerechnet werden. Der Leistungstext umfasst explizit das Anlegen einer oder mehrerer Redondrainagen.
Ein gesonderter Zugang liegt vor, wenn die Drainage nicht durch die bestehende Hauptwunde, sondern über eine eigene, separate Inzision ausgeleitet wird. Dies muss im OP-Bericht eindeutig dokumentiert sein.
Ja, eine eventuell durchgeführte Spülung ist laut Leistungsbeschreibung bereits in der GOÄ A2015 enthalten. Sie darf daher nicht zusätzlich berechnet werden.
Die Ziffer kann bei erhöhtem Aufwand mit einer entsprechenden Begründung bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Gründe sind schwierige anatomische Verhältnisse oder starke Blutungsneigungen.
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