GOÄ A3980: RhD-Merkmalsbestimmung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A3980
RhD-Merkmalsbestimmung
Punktzahl 100  
Einfachsatz 5,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,70 € 1,1x
Höchstsatz 7,58 € 1,3x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer A3980 (RhD-Merkmalsbestimmung): Erfahren Sie alles über die korrekte analoge Abrechnung, Fallbeispiele und typische Fehler.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3980

Die GOÄ-Ziffer A3980 bezeichnet die analoge Abrechnung für die RhD-Merkmalsbestimmung. Da es sich um eine Analogziffer handelt, lehnt sie sich direkt an die Bestimmungen der Originalziffer 3980 an.

Analogbewertung nach GOÄ-Ziffer A3980:
Bestimmung des Rh(D)-Merkmals (analog Ziffer 3980)

Diese Leistung umfasst die labortechnische Bestimmung des Rhesusfaktors D auf den roten Blutkörperchen des Patienten. Die Untersuchung ist ein fundamentaler Bestandteil der immunhämatologischen Diagnostik und dient der Vermeidung von Unverträglichkeiten bei Transfusionen oder in der Schwangerschaft. Alle vorbereitenden Maßnahmen im Labor sowie die Auswertung und Befunderstellung sind mit dieser Ziffer abgegolten.

GOÄ A3980 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Die Bestimmung des Rhesus-Merkmals ist in verschiedenen klinischen Szenarien zwingend erforderlich. Ein zentrales Einsatzgebiet ist die Schwangerschaftsvorsorge, um eine Rhesus-Inkompatibilität zwischen Mutter und Fötus frühzeitig zu erkennen. Auch vor operativen Eingriffen mit potenziellem Transfusionsbedarf ist die Bestimmung unerlässlich.

Darüber hinaus wird die Ziffer im Rahmen der allgemeinen Blutgruppenbestimmung herangezogen, wenn ein vollständiger Antigenstatus erhoben werden muss. Die Abgrenzung zu anderen serologischen Untersuchungen ist wichtig, da die RhD-Bestimmung eine eigenständige Entität darstellt. Sie darf nicht mit der Bestimmung anderer Rhesus-Untergruppen verwechselt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3980

Fallbeispiel 1: Routine-Schwangerschaftsvorsorge

Eine schwangere Patientin stellt sich in der 8. Schwangerschaftswoche zur Erstuntersuchung vor. Im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinien wird eine vollständige Blutgruppenbestimmung inklusive Rhesusfaktor durchgeführt. Die Abrechnung der RhD-Merkmalsbestimmung erfolgt über die analoge Ziffer A3980 neben den weiteren erforderlichen Laborziffern.

Fallbeispiel 2: Präoperative Vorbereitung

Bei einem Patienten steht eine elektive Hüft-Endoprothesen-Implantation an. Zur Vorbereitung auf mögliche Bluttransfusionen wird präoperativ die Blutgruppe bestimmt. Neben der ABO-Bestimmung wird die Ziffer A3980 für die Rhesusfaktor-Bestimmung korrekt in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 3: Abklärung nach Transfusionsreaktion

Nach einer Bluttransfusion zeigt ein Patient leichte Unverträglichkeitssymptome. Zur Sicherheit wird eine erneute immunhämatologische Überprüfung eingeleitet. Die Bestimmung des RhD-Merkmals wird mittels A3980 abgerechnet, um Übertragungsfehler oder seltene Antigen-Varianten auszuschließen.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3980: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzulässige Doppelabrechnung der analogen Ziffer A3980 neben der Originalziffer 3980. Da es sich um dieselbe Leistung handelt, darf nur eine der beiden Ziffern auf der Liquidation erscheinen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen solche Rechnungen umgehend.

Achtung: Die mehrfache Abrechnung der Ziffer A3980 am selben Kalendertag für dieselbe Blutprobe ist nicht zulässig. Auch wenn verschiedene Testverfahren zur Absicherung genutzt werden, ist die Leistung nur einmal berechenbar.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die Kombination mit anderen Laborleistungen, wenn die medizinische Notwendigkeit nicht klar aus der Dokumentation hervorgeht. Insbesondere bei reinen Routine-Check-ups ohne entsprechende Indikationsstellung wird die Erstattungsfähigkeit der Ziffer A3980 regelmäßig hinterfragt.

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Dokumentation der GOÄ A3980: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das angewendete Testverfahren sowie die verwendeten Testreagenzien exakt festgehalten werden. Auch das eindeutige Testergebnis (Rh-positiv oder Rh-negativ) muss dokumentiert sein.

Dokumentation: RhD-Bestimmung (analog GOÄ A3980) durchgeführt mittels Gelzentrifugationstest. Ergebnis: Rh(D) positiv. Indikation: Präoperative Vorbereitung vor Cholezystektomie.

Zusätzlich sollten das Datum und die Uhrzeit der Blutentnahme sowie der Laboranalyse dokumentiert werden. Dies ist besonders wichtig, um bei eventuellen Rückfragen den zeitlichen Ablauf der Diagnostik lückenlos nachweisen zu können.

GOÄ A3980: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der Ziffer A3980 um eine Laborleistung handelt, ist der Spielraum für Steigerungen stark reglementiert. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach, während der maximale Steigerungsfaktor bei 1,3-fach gedeckelt ist. Eine Steigerung auf den Höchstsatz erfordert eine detaillierte medizinische Begründung.

Tipp: Eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz ist beispielsweise gerechtfertigt, wenn störende Kälteantikörper oder Autoantikörper die Bestimmung erheblich erschweren und einen erhöhten Zeitaufwand im Labor verursachen.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A3980 wird selten isoliert abgerechnet. Typische Kombinationspartner sind die Bestimmung der ABO-Blutgruppe sowie der Antikörpersuchtest. Diese Kombinationen spiegeln das Standardprofil einer klassischen Blutgruppenbestimmung wider und sind bei entsprechender Indikation voll erstattungsfähig.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3980

Die GOÄ-Ziffer A3980 bezeichnet die analoge Abrechnung der RhD-Merkmalsbestimmung (Rhesusfaktor D). Sie wird angewendet, wenn die Bestimmung des Rhesusfaktors im Labor durchgeführt und liquidiert wird. Die Bewertung erfolgt analog zur Ziffer 3980.
Der einfache Gebührensatz (1,0-fach) für die GOÄ-Ziffer A3980 beträgt 5,83 €. Bei der Abrechnung im Regelsatz (1,15-fach) ergibt sich ein Betrag von 6,70 €. Der Höchstsatz (1,3-fach) liegt bei 7,58 €.
Eine Steigerung über den Regelsatz von 1,15-fach bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur bei erhöhtem Aufwand zulässig. Typische Begründungen sind schwierige Probenverhältnisse, wie das Vorliegen von Kälteantikörpern oder anderen störenden Faktoren im Blut des Patienten. Die Begründung muss auf der Rechnung nachvollziehbar dargelegt werden.
Die GOÄ A3980 darf nicht neben der identischen Originalziffer 3980 abgerechnet werden, da es sich um eine Analogbewertung handelt. Zudem sind Mehrfachabrechnungen desselben Merkmals aus derselben Blutprobe am selben Tag unzulässig. Es ist stets auf die Einhaltung der allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M (Laborleistungen) zu achten.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen das angewendete Testverfahren, die verwendeten Reagenzien sowie das eindeutige Testergebnis dokumentiert werden. Auch das Datum und die medizinische Indikation gehören zwingend in die Patientenakte. Dies schützt die Praxis vor Honorarkürzungen bei Prüfungen durch private Krankenversicherungen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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