GOÄ 1234: Dämmerungssehen ohne Blendung abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1234
Untersuchung des Dämmerungssehens ohne Blendung
Punktzahl 91  
Einfachsatz 5,30 € 1,0x
Regelhöchstsatz 12,19 € 2,3x
Höchstsatz 18,55 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1234: So rechnen Sie die Untersuchung des Dämmerungssehens ohne Blendung rechtssicher ab und vermeiden Honorarverluste.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1234

GOÄ-Ziffer 1234: Untersuchung des Dämmerungssehens ohne Blendung (91 Punkte)

Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 1234 umfasst die systematische Überprüfung des Sehvermögens unter mesopischen Bedingungen, also in der Dämmerung, ohne den Einfluss einer störenden Lichtquelle. Diese Untersuchung ist essenziell, um eine beginnende Nachtblindheit (Nyktalopie) oder andere retinale Funktionsstörungen frühzeitig zu erkennen.

Im klinischen Alltag erfolgt die Messung meist mithilfe eines standardisierten Prüfgeräts, dem sogenannten Mesoptometer. Der Patient passt sich zunächst an die Dunkelheit an, bevor verschiedene Sehzeichen bei reduzierter Leuchtdichte präsentiert werden.

GOÄ 1234 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Untersuchung des Dämmerungssehens ohne Blendung kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn Patienten über Sehbeschwerden bei diffusen Lichtverhältnissen klagen. Typische Indikationen sind der Verdacht auf degenerative Netzhauterkrankungen wie die Retinitis pigmentosa oder altersbedingte Makuladegeneration.

Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich sind verkehrsmedizinische Gutachten sowie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten). Hierbei muss die visuelle Leistungsfähigkeit unter erschwerten Bedingungen zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Tipp: Bei verkehrsmedizinischen Untersuchungen für private Zwecke handelt es sich häufig um eine Selbstzahlerleistung (IGeL), die dennoch analog nach der GOÄ liquidiert werden sollte.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1234

Fallbeispiel 1: Abklärung einer vermuteten Retinitis pigmentosa

Ein 45-jähriger Patient berichtet über zunehmende Orientierungsschwierigkeiten in der Dämmerung. Zum Ausschluss einer retinalen Degeneration erfolgt eine umfassende ophthalmologische Diagnostik, inklusive der Prüfung des Dämmerungssehens ohne Blendung.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1234 zum Regelsatz (2,3-fach). Da eine medizinische Indikation vorliegt, übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten problemlos.

Fallbeispiel 2: Eignungsuntersuchung für einen Berufskraftfahrer

Ein Lkw-Fahrer stellt sich zur gesetzlich vorgeschriebenen Verlängerung des Führerscheins (Klasse C) vor. Neben dem normalen Sehtest ist die Prüfung des Dämmerungssehens zwingend erforderlich.

Die Untersuchung wird mit der GOÄ-Ziffer 1234 berechnet. Da es sich um ein Gutachten handelt, erfolgt die Rechnungsstellung direkt an den Auftraggeber oder als Selbstzahlerleistung.

Fallbeispiel 3: Beschwerden nach Katarakt-Operation

Eine Patientin klagt drei Monate nach einer Katarakt-Operation mit Implantation von Multifokallinsen über Sehstörungen bei diffusem Licht. Zur Objektivierung der Beschwerden wird das Dämmerungssehen ohne Blendung messtechnisch erfasst.

Neben der Spaltlampenuntersuchung wird die GOÄ-Ziffer 1234 angesetzt, um den funktionellen Status der Netzhaut und der optischen Medien zu dokumentieren.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1234: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1234 ist die gleichzeitige Ansetzung der GOÄ-Ziffer 1233 (Untersuchung des Dämmerungssehens mit Blendung). Diese beiden Ziffern schließen sich laut den Allgemeinen Bestimmungen der GOÄ gegenseitig aus.

Wird in einer Sitzung sowohl das Dämmerungssehen mit als auch ohne Blendung geprüft, darf nur eine der beiden Leistungen abgerechnet werden. In der Regel entscheidet man sich für die höher bewertete Ziffer oder die medizinisch im Vordergrund stehende Leistung.

Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen konsequent, wenn die Ziffern 1233 und 1234 am selben Behandlungstag nebeneinander auftauchen.

Ein weiterer Fehler ist die mangelnde Abgrenzung zu arbeitsmedizinischen Pauschalen. Wenn die Untersuchung im Rahmen einer Pauschale nach dem EBM oder speziellen Verträgen durchgeführt wird, ist eine zusätzliche Liquidation nach GOÄ ausgeschlossen.

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Dokumentation der GOÄ 1234: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das verwendete Prüfgerät, die eingestellten Kontraststufen sowie die konkreten Testergebnisse detailliert festgehalten werden.

Es reicht nicht aus, lediglich das Wort "durchgeführt" zu vermerken. Die Dokumentation sollte die messtechnischen Parameter und die daraus gezogenen klinischen Konsequenzen widerspiegeln.

Dokumentationsbeispiel:
Prüfung des Dämmerungssehens ohne Blendung (Mesoptometer II). Leuchtdichte 0,032 cd/m². Kontraststufen 1:5 und 1:2,7 beidseits fehlerfrei erkannt. Befund: Regelrechtes Dämmerungssehen, kein Anhalt für Nyktalopie.

GOÄ 1234: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Regelsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei der GOÄ-Ziffer 1234 möglich, erfordert jedoch eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe sind eine erheblich verzögerte Dunkeladaptation des Patienten oder ausgeprägte Verständigungsschwierigkeiten, die den Untersuchungsaufwand signifikant erhöhen.

Auch motorische Unruhe oder kognitive Einschränkungen, die eine wiederholte Durchführung der Testreihen notwendig machen, rechtfertigen eine Faktorerhöhung auf der Rechnung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 1234 lässt sich hervorragend mit anderen ophthalmologischen Diagnostikziffern kombinieren. Besonders häufig erfolgt die gemeinsame Abrechnung mit der GOÄ-Ziffer 1235 (Untersuchung des Gesichtsfeldes) oder der GOÄ-Ziffer 1236 (Untersuchung des Farbensinns am Anomaloskop).

Diese Kombinationen sind bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit vollumfänglich nebeneinander berechnungsfähig und bilden das Standardprogramm einer umfassenden Sehtauglichkeitsprüfung ab.

Ziffer 1234 in der neuen GOÄ

Die Untersuchung des Dämmerungssehens ohne Blendung geht zusammen mit den bisherigen Ziffern 1235 und 1236 in der neuen Nummer 4822 auf: „Untersuchung des Dämmerungssehens vor und/oder während und/oder nach der Blendung" — Festpreis 30,75 € je Sitzung, unabhängig davon, wie viele der drei Prüfphasen durchgeführt wurden.

Heute bringt die 1234 beim 2,3-fachen Satz 12,19 €. Wer bisher alle drei Varianten (1234 + 1235 + 1236) bei entsprechender Notwendigkeit nebeneinander abgerechnet hat, erhält in der neuen GOÄ dafür nur noch eine Position 4822 mit 30,75 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1234

Nein, die GOÄ-Ziffern 1233 und 1234 schließen sich am selben Behandlungstag gegenseitig aus. Wenn beide Untersuchungen durchgeführt werden, muss die medizinisch höherwertige oder aufwendigere Leistung liquidiert werden. Eine gemeinsame Abrechnung führt regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist bei einem außergewöhnlich hohen Zeitaufwand oder schwierigen Untersuchungsbedingungen zulässig. Typische Begründungen sind eine stark verzögerte Dunkeladaptation des Patienten oder erhebliche Kommunikationsbarrieren. Diese Besonderheiten müssen detailliert und patientenbezogen auf der Rechnung begründet werden.
Die Untersuchung wird primär bei Verdacht auf Nachtblindheit, degenerativen Netzhauterkrankungen oder im Rahmen von Fahrtauglichkeitsprüfungen durchgeführt. Auch postoperative Kontrollen nach dem Einsatz von Multifokallinsen stellen eine valide Indikation dar. Die medizinische Notwendigkeit muss stets aus der Dokumentation hervorgehen.
Ja, die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 1234 und 1235 (Gesichtsfelduntersuchung) ist uneingeschränkt zulässig. Beide Leistungen ergänzen sich häufig bei einer umfassenden ophthalmologischen Statuserhebung. Es gibt keinen gegenseitigen Abrechnungsausschluss in der Gebührenordnung.
Die Dokumentation muss das verwendete Prüfgerät, die eingestellten Prüfparameter wie Leuchtdichte sowie die konkreten Testergebnisse umfassen. Ein einfacher Verweis auf die Durchführung reicht bei einer Prüfung durch Kostenträger nicht aus. Nur eine detaillierte Aufzeichnung sichert den Honoraranspruch dauerhaft.
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