Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1236 für die Readaptationsprüfung birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Dokumentation und Steigerungsfaktoren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1236
Untersuchung des Dämmerungssehens nach der Blendung (Readaptation)
Die GOÄ-Ziffer 1236 bewertet die mesopische Funktionsprüfung des Auges nach einer definierten Blendung. Diese Untersuchung ist essenziell, um die Erholungszeit der Netzhaut (die sogenannte Readaptationszeit) unter standardisierten Bedingungen zu messen. Der Test liefert wichtige Erkenntnisse über die Fahrtauglichkeit bei Nacht und die Blendempfindlichkeit des Patienten.
Im Gegensatz zur reinen Bestimmung der Sehschärfe bei Tag erfordert diese Leistung spezielle ophthalmologische Messgeräte. Die Ziffer umfasst die Vorbereitung des Patienten, die Durchführung der Blendung sowie die anschließende zeitabhängige Messung der Sehschärfenwiederherstellung.
GOÄ 1236 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen
Die Untersuchung des Dämmerungssehens nach Blendung kommt primär bei Fragestellungen zur Verkehrstauglichkeit zum Einsatz. Insbesondere Berufskraftfahrer oder ältere Patienten, die über nächtliche Sehbeschwerden klagen, profitieren von dieser Diagnostik. Auch im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (z. B. nach G 25) ist die Ziffer 1236 eine Standardleistung.
Klinisch relevante Indikationen sind zudem beginnende Trübungen der brechenden Medien, wie sie beim Katarakt (Grauer Star) auftreten. Auch Netzhauterkrankungen oder der Zustand nach refraktiven Eingriffen (z. B. LASIK) rechtfertigen diese Untersuchung, um postoperative Blendungsphänomene objektivieren zu können.
Tipp: Die Untersuchung sollte stets unter standardisierten Raumbedingungen stattfinden, um reproduzierbare Ergebnisse für eventuelle Gutachten zu gewährleisten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1236
Fallbeispiel 1: Eignungsuntersuchung für Berufskraftfahrer
Ein 52-jähriger Lkw-Fahrer stellt sich zur routinemäßigen Verlängerung seines Führerscheins vor. Neben der allgemeinen ophthalmologischen Untersuchung erfolgt die Prüfung der Readaptation nach Blendung. Abgerechnet werden die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5, der Sehtest nach GOÄ 1203 sowie die Readaptationsprüfung nach GOÄ 1236.
Fallbeispiel 2: Abklärung bei Verdacht auf Katarakt
Eine 74-jährige Patientin klagt über zunehmende Blendempfindlichkeit beim nächtlichen Autofahren. Der Augenarzt führt eine Spaltlampenuntersuchung durch und veranlasst eine Messung des Dämmerungssehens nach Blendung. Neben der GOÄ 1236 wird die Spaltlampenmikroskopie nach GOÄ 1210 liquidiert.
Fallbeispiel 3: Postoperative Kontrolle nach refraktiver Chirurgie
Drei Monate nach einer LASIK-Operation klagt ein Patient über störende Halos bei Nacht. Zur Objektivierung der Beschwerden erfolgt die Untersuchung der Readaptationszeit. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 1236 zur Dokumentation des Heilungsverlaufs.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1236: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von Ziffern mit ähnlichem Leistungsinhalt. Die GOÄ-Ziffer 1236 ist explizit nicht neben der Ziffer 1233 (Prüfung des Dämmerungssehens mit dem Mesoptometer) berechnungsfähig. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen konsequent, wenn beide Ziffern am selben Behandlungstag auftauchen.
Zudem muss beachtet werden, dass die Ziffer 1236 die Prüfung nach der Blendung beschreibt. Die reine Prüfung des Dämmerungssehens ohne anschließende Blendungsphase ist nach anderen Ziffern (z. B. GOÄ 1234) zu bewerten. Eine Verwechslung dieser Ziffern führt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen regelmäßig zu Beanstandungen.
Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der Verwendung von Kombinationsgeräten, die sowohl Dämmerungssehen als auch Blendung messen, nur die jeweils zutreffende und höherwertige Ziffer abgerechnet wird, um Doppelabrechnungen zu vermeiden.
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Dokumentation der GOÄ 1236: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die technischen Parameter der Untersuchung exakt festgehalten werden. Dazu gehören die Dauer der Blendung, die Leuchtdichte der Blendquelle sowie die gemessene Zeit bis zur Wiederherstellung der definierten Sehschärfe.
Auch das verwendete Prüfgerät sollte namentlich in der Dokumentation auftauchen. Bei pathologischen Abweichungen ist eine kurze klinische Bewertung der Verzögerung der Readaptation für eine spätere Begründung von Steigerungssätzen unerlässlich.
Dokumentationsbeispiel:
Prüfung des Dämmerungssehens nach Blendung (GOÄ 1236) mit Nyktometer Typ X. Blenddauer: 10 Sek. Readaptationszeit rechts: 45 Sek. (verzögert), links: 30 Sek. (normal). V. a. beginnende Cataracta senilis.
GOÄ 1236: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ 1236 gut begründbar. Typische Gründe für eine Steigerung sind eine erheblich verzögerte Readaptationszeit, die eine verlängerte Überwachung des Patienten erfordert. Auch mangelnde Compliance, fortgeschrittene Demenz oder sprachliche Barrieren, die die Instruktion des Patienten erschweren, rechtfertigen einen höheren Faktor.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer 1236 lässt sich hervorragend mit anderen ophthalmologischen Grundleistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit der GOÄ 1200 (Ophthalmoskopische Untersuchung) oder der GOÄ 1210 (Spaltlampenuntersuchung). Auch die Kombination mit der GOÄ 1203 (Sehtest) ist im Rahmen von Tauglichkeitsuntersuchungen üblich und zulässig.
Ziffer 1236 in der neuen GOÄ
Die Untersuchung des Dämmerungssehens nach der Blendung (Readaptation) geht zusammen mit 1234 und 1235 in der neuen Nummer 4822 auf: „Untersuchung des Dämmerungssehens vor und/oder während und/oder nach der Blendung" — Festpreis 30,75 € je Sitzung.
Heute liegt der 2,3-fache Satz der 1236 bei 12,19 €. Die neue 4822 deckt alle drei Prüfphasen mit einem Satz ab. Das bedeutet: Wer früher 1234, 1235 und 1236 getrennt abgerechnet hat, kommt künftig auf einen einzigen Ansatz mit 30,75 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1236
Was hat nicht gestimmt?