Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1243 (Diasklerale Durchleuchtung): Erfahren Sie alles über Indikationen, analoge Abrechnung und die Abgrenzung zur Ziffer 1242.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1243
Diasklerale Durchleuchtung
Die diasklerale Durchleuchtung (auch Transillumination genannt) ist eine ophthalmologische Untersuchungsmethode zur Beurteilung von intraokularen Veränderungen. Hierbei wird eine intensive Lichtquelle direkt auf die Sklera (Lederhaut) aufgesetzt, um das Augeninnere zu durchleuchten. Diese Methode ermöglicht die Differenzierung zwischen soliden, lichtundurchlässigen Prozessen und flüssigkeitsgefüllten, lichtdurchlässigen Strukturen.
Die Leistung ist mit 61 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 3,56 € entspricht. Im klinischen Alltag dient das Verfahren vor allem der Tumordiagnostik und der Lokalisation von Fremdkörpern im Auge.
GOÄ 1243 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die diasklerale Durchleuchtung kommt primär bei Verdacht auf intraokulare Tumoren wie das Aderhautmelanom zum Einsatz. Da solide Tumorgewebe das Licht blockieren (Schattenphänomen), lässt sich die Ausdehnung des Befundes präzise bestimmen. Im Gegensatz dazu zeigen Zysten oder seröse Netzhautabhebungen eine normale Lichtdurchlässigkeit.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die entoptische Prüfung bei stark getrübten brechenden Medien, beispielsweise bei einer fortgeschrittenen Katarakt oder einer Glaskörperblutung. In diesen Fällen wird die Ziffer 1243 analog herangezogen, um die Netzhautfunktion vor einer geplanten Operation grob zu beurteilen. Der Patient nimmt dabei die eigenen Netzhautgefäße als Schattenbild wahr, was auf eine intakte Makulafunktion hinweist.
Tipp: Bei der analogen Anwendung für die entoptische Prüfung sollte die Rechnung den klaren Hinweis „analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ“ sowie die konkrete Indikation der Medientrübung enthalten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1243
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Aderhauttumor
Ein Patient stellt sich mit einer neu aufgetretenen Sehverschlechterung und dem Verdacht auf eine Raumforderung im Bereich der Aderhaut vor. Zur Differenzierung zwischen einer soliden Masse und einer serösen Amotio führt der Augenarzt eine diasklerale Durchleuchtung durch. Es zeigt sich eine deutliche Abschattung, was den Verdacht auf ein Aderhautmelanom erhärtet.
Abrechnung: Neben der ophthalmologischen Grunduntersuchung wird die GOÄ-Ziffer 1243 mit dem Regelsatz (2,3-fach = 8,19 €) abgerechnet. Die Dokumentation hält die exakte Lokalisation und das Ausmaß der Abschattung fest.
Fallbeispiel 2: Präoperative Diagnostik bei reifer Katarakt
Vor einer geplanten Katarakt-Operation liegt eine extrem dichte Linsentrübung vor, die eine direkte Ophthalmoskopie unmöglich macht. Um die Funktion der Netzhaut und des Sehnervs präoperativ zu prüfen, erfolgt eine entoptische Prüfung mittels transskleraler Belichtung.
Abrechnung: Da die entoptische Prüfung nicht eigenständig in der GOÄ abgebildet ist, erfolgt die Abrechnung der GOÄ 1243 analog. Als Begründung wird „Entoptische Prüfung bei reifer Katarakt“ auf der Liquidation angegeben.
Fallbeispiel 3: Lokalisation eines metallischen Fremdkörpers
Nach einer handwerklichen Tätigkeit klagt ein Patient über Schmerzen im Auge. Der Verdacht auf einen intraokularen Fremdkörper im vorderen Netzhautbereich besteht. Mittels diaskleraler Durchleuchtung wird der Fremdkörper als schattengebendes Objekt lokalisiert.
Abrechnung: Die Leistung wird nach GOÄ 1243 berechnet. Da die Untersuchung aufgrund der Schmerzsymptomatik und der schwierigen Kooperation des Patienten zeitaufwendig war, erfolgt eine Steigerung auf den 3,5-fachen Satz mit entsprechender Begründung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1243: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1243 ist die gleichzeitige Ansetzung der GOÄ-Ziffer 1242 (Ophthalmoskopische Untersuchung der Netzhautperipherie mit Eindellung). Die GOÄ schließt die Nebeneinanderberechnung dieser beiden Ziffern in derselben Sitzung explizit aus. Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen kürzen diese Kombination konsequent.
Ein weiterer Streitpunkt ist die unvollständige Dokumentation bei der analogen Anwendung. Wird die Ziffer 1243 analog für die entoptische Prüfung herangezogen, muss zwingend das Vorliegen getrübter Medien (z. B. dichte Katarakt, Glaskörperblutung) dokumentiert sein. Fehlt dieser klinische Nachweis, wird die Analogie von Prüfstellen oft nicht anerkannt.
Achtung: Die diasklerale Durchleuchtung darf nicht routinemäßig bei jeder Standard-Ophthalmoskopie abgerechnet werden. Es muss eine spezifische medizinische Indikation wie der Verdacht auf einen Tumor oder Fremdkörper vorliegen.
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Dokumentation der GOÄ 1243: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Notwendigkeit, das untersuchte Auge (rechts, links oder beidseits) sowie das konkrete Untersuchungsergebnis detailliert festgehalten werden. Bei der Tumordiagnostik ist die Angabe von Lage und Größe des eventuellen Schattens essenziell.
Für die entoptische Prüfung ist zu dokumentieren, ob der Patient das Gefäßmuster (Purkinje-Aderfigur) wahrnehmen konnte. Dies dient als Nachweis für die Funktion der Netzhautmitte.
Dokumentationsbeispiel:
Diasklerale Durchleuchtung linkes Auge bei V. a. Aderhauttumor temporal oben. Befund: Homogene Abschattung im betroffenen Areal von ca. 3 PD Durchmesser. Keine freie Lichtpassage. Entoptische Prüfung analog bei reifer Katarakt rechts: Purkinje-Aderfigur wird vom Patienten prompt und lagegerecht projiziert.
GOÄ 1243: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Schwellenwertes (2,3-fach) bis zum 3,5-fachen Gebührensatz ist bei erschwerten Bedingungen zulässig. Typische Begründungen sind eine stark eingeschränkte Kooperationsfähigkeit des Patienten (z. B. bei ausgeprägtem Nystagmus oder Tremor), starke Schmerzen bei Zustand nach Trauma oder extrem enge Pupillenverhältnisse, die die Durchführung erheblich verzögern.
Auch eine besonders zeitaufwendige Differenzierung bei sehr kleinen, schwer abgrenzbaren Befunden rechtfertigt eine Faktorerhöhung. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen auf der Rechnung formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1243 wird häufig im Rahmen einer umfassenden ophthalmologischen Diagnostik eingesetzt. Zulässige und sinnvolle Kombinationen umfassen unter anderem:
- GOÄ 1200 ff.: Augenärztliche Grunduntersuchung.
- GOÄ 410 / 420: Ultraschalluntersuchung des Auges (häufig zur weiteren Abklärung von Tumoren oder Netzhautabhebungen).
- GOÄ 1250: Fotografie des Augenhintergrundes zur Befunddokumentation.
Nicht zulässig ist, wie bereits erwähnt, die Kombination mit der GOÄ 1242 in derselben Sitzung.
Ziffer 1243 in der neuen GOÄ
Die diasklerale Durchleuchtung als selbständige Leistung wird zur neuen Nummer 4861 „Diasklerale Durchleuchtung, als selbständige Leistung" — Festpreis 22,69 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,19 €). Die Kennzeichnung „als selbständige Leistung" entspricht der alten Regelung, dass 1243 stets eigenständig und nicht neben 1242 abrechenbar war. Wird die diasklerale Durchleuchtung zusammen mit der binokularen Augenhintergrunduntersuchung (4844) erbracht, geht 4861 in 4844 auf.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1243
Was hat nicht gestimmt?