GOÄ 1250: Fremdkörperlokalisation korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1250
Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt
Punktzahl 273  
Einfachsatz 15,91 € 1,0x
Regelhöchstsatz 36,59 € 2,3x
Höchstsatz 55,69 € 3,5x

Die GOÄ-Ziffer 1250 regelt die Lokalisation von Fremdkörpern im Auge nach Comberg oder Vogt. Erfahren Sie alles zu Abrechnung, Kombinationen und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1250

Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt

Die GOÄ-Ziffer 1250 beschreibt eine hochspezialisierte ophthalmologische Leistung zur präzisen Ortung von intraokularen Fremdkörpern. Diese Diagnostik ist essenziell, um vor einem operativen Eingriff die genaue Lage eines Splitters oder anderen Objekts im Auge zu bestimmen.

Die Leistung umfasst die Vorbereitung und Durchführung der Lokalisation nach den klassischen ophthalmologischen Methoden von Comberg oder Vogt. Hierbei arbeitet der Augenarzt eng mit der Radiologie zusammen, um eine exakte dreidimensionale Zuordnung zu ermöglichen.

Wichtig für die Praxis ist, dass diese Ziffer die ärztliche Leistung des Ophthalmologen honoriert. Die eigentliche radiologische Bildgebung wird separat über die entsprechenden Ziffern des Abschnitts O (Strahlendiagnostik) abgerechnet.

GOÄ 1250 in der Praxis: Indikation und klinischer Ablauf

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 1250 ist streng an den Verdacht auf einen intraokularen Fremdkörper gebunden. Typische Szenarien sind Arbeitsunfälle, bei denen Metallsplitter, Glas oder Steinpartikel mit hoher Geschwindigkeit auf das Auge getroffen sind.

Das Verfahren nach Comberg nutzt eine spezielle Messkontaktlinse mit Bleimarken, die auf das Auge aufgesetzt wird. Durch die anschließende Röntgenaufnahme in zwei Ebenen lässt sich die Position des Fremdkörpers relativ zu den Bleimarken exakt berechnen.

Das Verfahren nach Vogt hingegen kommt ohne Skelettüberlagerung aus und dient der Darstellung von Fremdkörpern im vorderen Augenabschnitt. Beide Methoden erfordern ein hohes Maß an ophthalmologischer Präzision und Fingerspitzengefühl.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1250

Fallbeispiel 1: Metallsplitter nach Schleifarbeiten

Ein Patient stellt sich mit dem Verdacht auf einen metallischen Fremdkörper im linken Auge nach Arbeiten mit einem Winkelschleifer vor. Der Augenarzt setzt eine Comberg-Kontaktlinse ein und veranlasst die radiologische Diagnostik.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 1250 für die Lokalisation. Zusätzlich werden die ophthalmologische Basisdiagnostik sowie die Fremdkörperentfernung nach erfolgreicher Ortung liquidiert.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Glassplitter nach Autounfall

Nach einem Verkehrsunfall besteht der Verdacht auf feinste Glassplitter im vorderen Augenabschnitt. Der Augenarzt führt eine skelettfreie Röntgenaufnahme nach Vogt durch, um die Splitter darzustellen.

Die präzise Lokalisation wird mit der Ziffer 1250 abgerechnet. Da es sich um eine aufwendige Darstellung im vorderen Segment handelt, ist die Indikation lückenlos dokumentiert.

Fallbeispiel 3: Kooperation mit externer Radiologie

Ein niedergelassener Augenarzt setzt bei einem Patienten mit Verdacht auf intraokularen Fremdkörper die Lokalisationsschale auf. Er überweist den Patienten für die Röntgenaufnahmen an eine radiologische Gemeinschaftspraxis.

Der Augenarzt rechnet die GOÄ 1250 für seine Leistung ab. Die radiologische Praxis liquidiert die Röntgenleistungen des Schädels eigenständig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1250: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1250 ist das Fehlen einer detaillierten Dokumentation der angewandten Methode. Prüfstellen von privaten Krankenversicherungen (PKV) fordern oft den Nachweis, ob tatsächlich das Verfahren nach Comberg oder Vogt angewandt wurde.

Zudem darf die Ziffer nicht fälschlicherweise für eine einfache Spaltlampenuntersuchung oder eine reine Ultraschalldiagnostik herangezogen werden. Diese Leistungen sind mit den regulären ophthalmologischen Grundziffern abgegolten.

Achtung: Die GOÄ 1250 darf nicht berechnet werden, wenn lediglich eine einfache Ultraschalluntersuchung zur Fremdkörpersuche stattfindet. Hierfür sind die entsprechenden Sonographie-Ziffern anzusetzen.

Ein weiterer Fallstrick ist die Doppelabrechnung von ähnlichen Lokalisationsverfahren am selben Behandlungstag ohne medizinische Begründung. Achten Sie darauf, dass die Zusammenarbeit mit dem Radiologen klar aus den Unterlagen hervorgeht.

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Dokumentation der GOÄ 1250: Praxisbewährte Hinweise

Eine rechtssichere Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. Für die GOÄ 1250 müssen die klinische Indikation (z. B. Trauma, Verdacht auf intraokularen Fremdkörper) und die genaue Methode explizit in der Patientenakte festgehalten werden.

Auch der Erfolg oder Misserfolg der Platzierung der Lokalisationshilfe sowie die Kooperation des Patienten sollten notiert werden. Dies dient als Nachweis bei Rückfragen der Kostenträger.

Dokumentation: V. a. intraokularen Fremdkörper OS nach Metallarbeit. Applikation einer Comberg-Messschale mit Bleimarken unter Lokalanästhesie. Problemlose Platzierung, Patient kooperativ. Weiterleitung zur radiologischen Diagnostik.

Bewahren Sie zudem die radiologischen Befundberichte oder Bilder auf, die im Zusammenhang mit der Lokalisation nach Comberg oder Vogt entstanden sind. Sie untermauern die medizinische Notwendigkeit der erbrachten Leistung.

GOÄ 1250: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Regelhöchstsatz von 2,3 hinaus ist bei der GOÄ 1250 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Typische Begründungen sind ein starker Lidkrampf (Blepharospasmus) oder extreme Schmerzzustände des Patienten.

Auch anatomische Besonderheiten, wie eine sehr enge Lidspalte, die das Einsetzen der Comberg-Schale erheblich erschweren, rechtfertigen eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.

Tipp: Begründen Sie Schwellungen oder starke Lidkrämpfe (Blepharospasmus) detailliert in der Rechnung, um den Schwellenwert von 2,3 problemlos zu überschreiten.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1250 wird häufig in Kombination mit der GOÄ-Ziffer 1200 (Spaltlampenmikroskopie) oder der GOÄ-Ziffer 1201 (Ophthalmoskopie) abgerechnet. Auch die Lokalanästhesie des Auges ist eine regelmäßige Begleitleistung.

Zudem ist die Kombination mit den radiologischen Leistungen des Abschnitts O zulässig. Werden die Röntgenaufnahmen in der eigenen Praxis durchgeführt, können die entsprechenden Röntgenziffern der GOÄ zusätzlich angesetzt werden.

Ziffer 1250 in der neuen GOÄ

Die Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt wird zur neuen Nummer 4853 „Lokalisation eines intraokularen oder intraorbitalen Fremdkörpers, z. B. mittels Comberg-Schale, je Auge" — Festpreis 28,76 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 36,59 €).

Wichtige Strukturänderung: Die alte 1250 war nicht nach Augen differenziert. Die neue 4853 gilt je Auge — bei beidseitigem Fremdkörper kann sie zweimal angesetzt werden. Der Preis pro Auge liegt mit 28,76 € etwas unter dem bisherigen Einheitswert von 36,59 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1250

Ja, die GOÄ 1250 ist explizit zusätzlich zu den radiologischen Leistungen berechnungsfähig. Sie deckt die ophthalmologische Vorbereitung und Lokalisation (z. B. mittels Comberg-Schale) ab, während die Röntgenaufnahmen separat liquidiert werden.
Das Comberg-Verfahren nutzt eine spezielle Kontaktlinse mit Bleimarken zur röntgenologischen Bestimmung der Fremdkörperlage. Das Vogt-Verfahren hingegen ist eine skelettfreie Röntgenaufnahme zur Darstellung von Fremdkörpern im vorderen Augenabschnitt.
Ein erhöhter Faktor ist gerechtfertigt bei starkem Blepharospasmus (Lidkrampf), ausgeprägten Schmerzen oder anatomischen Besonderheiten, die das Einsetzen der Messschale erschweren. Auch mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten kann als Begründung dienen.
In der Regel rechnet der Augenarzt die GOÄ 1250 für die Applikation der Lokalisationsgeräte ab. Der Radiologe berechnet die anschließenden Röntgenleistungen nach dem entsprechenden Abschnitt der GOÄ.
Nein, für eine reine Ultraschalluntersuchung zur Fremdkörpersuche ist die GOÄ 1250 nicht ansetzbar. In diesem Fall müssen die spezifischen Sonographie-Ziffern wie die GOÄ 410 oder GOÄ 420 herangezogen werden.
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