GOÄ 1348: Diszision & Nachstar korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1348
Diszision der klaren oder getrübten Linse oder des Nachstars
Punktzahl 832  
Einfachsatz 48,50 € 1,0x
Regelhöchstsatz 111,55 € 2,3x
Höchstsatz 169,75 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1348 (Diszision der Linse/Nachstar): Wie Steigerungsfaktoren genutzt und typische Honorarverluste vermieden werden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1348

Diszision der klaren oder getrübten Linse oder des Nachstars

Die GOÄ-Ziffer 1348 beschreibt eine chirurgische Eröffnung (Spaltung) der Linsenkapsel. Diese ophthalmologische Maßnahme wird durchgeführt, um den optischen Weg bei einer Trübung der Linse oder nach einer Kataraktoperation (Nachstar) wieder freizugeben. Die Leistung umfasst alle Teilschritte der operativen Spaltung.

Wichtig für die Abrechnung ist die Abgrenzung zu vorbereitenden Maßnahmen. Das Eröffnen der Linsenvorderkapsel als reiner Zugangsweg zur Hauptleistung ist nach den allgemeinen Bestimmungen nicht gesondert honorarfähig. Diese vorbereitende Maßnahme ist mit der Hauptleistung abgegolten.

GOÄ 1348 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Der häufigste Anwendungsfall der GOÄ 1348 in der ophthalmologischen Praxis ist die Behandlung des sogenannten Nachstars (Cataracta secundaria). Nach einer erfolgreichen Katarakt-Operation mit Implantation einer Intraokularlinse kann sich die verbliebene hintere Linsenkapsel im Laufe der Zeit eintrüben. Die Diszision stellt in diesen Fällen die Sehschärfe des Patienten schnell und effektiv wieder her.

Neben der Nachstarbehandlung kommt die Ziffer auch bei der Spaltung einer klaren oder getrübten Linse bei speziellen ophthalmologischen Fragestellungen zum Einsatz. Dies kann beispielsweise bei angeborenen Katarakten im Kindesalter oder bei traumatischen Linsenveränderungen notwendig sein. Die Durchführung erfolgt heute meist minimalinvasiv mittels Nd:YAG-Laser, was bei der Wahl der Zuschläge zu berücksichtigen ist.

Tipp: Obwohl die Ziffer historisch auf die manuelle Schnitt-Diszision abzielt, wird die moderne Nd:YAG-Laser-Kapsulotomie analog oder direkt über diese Leistungsziffer abgerechnet, sofern keine spezifischere Laserkapsulotomie-Ziffer herangezogen wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1348

Fallbeispiel 1: Nd:YAG-Laser-Kapsulotomie bei Nachstar

Ein Patient stellt sich sechs Monate nach einer Katarakt-Operation mit einer schmerzlosen Sehverschlechterung vor. Die Spaltlampenuntersuchung zeigt einen ausgeprägten Nachstar der hinteren Linsenkapsel. Es erfolgt eine Nd:YAG-Laser-Diszision der hinteren Kapsel zur Wiederherstellung der Sehachse.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1348 zum Regelsatz (2,3-fach). Da ein ambulanter Lasereingriff vorliegt, kann zusätzlich der Zuschlag für Laseranwendung nach GOÄ-Ziffer 441 angesetzt werden.

Fallbeispiel 2: Manuelle Diszision bei kongenitaler Katarakt

Bei einem Kleinkind wird eine kongenitale Katarakt diagnostiziert, die eine frühzeitige operative Intervention erfordert. Im Rahmen des Eingriffs führt der Operateur eine manuelle Diszision der Linsenvorderkapsel durch, um den getrübten Linsenkern anschließend zu entfernen.

In diesem Fall wird die GOÄ 1348 abgerechnet. Da der Eingriff unter erschwerten Bedingungen bei einem Kleinkind stattfindet, ist eine Faktorerhöhung auf den 3,5-fachen Satz mit entsprechender Begründung gerechtfertigt.

Fallbeispiel 3: Diszision einer traumatisch luxierten Linse

Nach einem stumpfen Augentrauma zeigt sich eine teilweise luxierte, getrübte Linse, die den Abfluss des Kammerwassers behindert. Zur Drucksenkung und Vorbereitung der Linsenextraktion erfolgt eine notwendige Entlastungsdiszision der Linsenkapsel.

Die Abrechnung der GOÄ 1348 erfolgt hier als selbstständige Leistung. Da der Eingriff im augenärztlichen Notdienst an einem Sonntag durchgeführt wurde, werden zusätzlich die entsprechenden Unzeitenzuschläge (z. B. Buchstabe D) in Ansatz gebracht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1348: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit anderen intraokularen Eingriffen. Die GOÄ-Ziffer 1348 ist laut den offiziellen Ausschlusskriterien nicht neben den Ziffern 1354 und 1355 (extrakapsuläre oder intrakapsuläre Linsenextraktion) berechenbar. Wenn die Diszision lediglich als Teilschritt oder Zugangsweg für diese Operationen dient, ist sie mit der Hauptleistung abgegolten.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen betrifft die unvollständige Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit bei Schwellenwertüberschreitungen. Wird der 2,3-fache Gebührensatz überschritten, müssen patientenspezifische Besonderheiten wie ein extrem zäher Nachstar oder erschwerte Fixationsmöglichkeiten des Patienten explizit begründet werden. Allgemeine Floskeln werden von Prüfstellen regelmäßig zurückgewiesen.

Achtung: Die Eröffnung der Linsenvorderkapsel zur Einbringung von Instrumenten bei einer Phakoemulsifikation darf niemals separat nach GOÄ 1348 abgerechnet werden. Dies verstößt gegen das Zielleistungsprinzip des § 4 Abs. 2a GOÄ.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 1348: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht oder der Patientenkartei müssen die Indikation, der ophthalmologische Befund (z. B. Visusminderung durch Nachstar) und der genaue Ablauf des Eingriffs detailliert festgehalten werden. Auch die Angabe des behandelten Auges (Auge rechts/links) ist zwingend erforderlich.

Bei der Durchführung mittels Laser müssen die Geräteeinstellungen, die Anzahl der Laserherde und die applizierte Gesamtenergie (in Millijoule) dokumentiert werden. Diese Parameter dienen im Streitfall als objektiver Nachweis für den Umfang und die Schwierigkeit des Eingriffs.

Dokumentationsbeispiel:
Diagnose: Visusrelevanter Nachstar (Cataracta secundaria) nach Pseudophakie re. Auge. Visus präoperativ: 0,4. Durchführung einer Nd:YAG-Laser-Kapsulotomie re. Auge nach Lokalanästhesie mit Oxybuprocain-Augentropfen und Aufsetzen eines Kontaktglases. Spaltung der hinteren Kapsel im Zentrum der optischen Achse mit insgesamt 12 Laserherden (Gesamtenergie: 18 mJ). Postoperative Kontrolle: Sehachse frei, IOL stabil. Visus postoperativ: 0,8.

GOÄ 1348: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 1348 kann bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein ungewöhnlich dicker oder fibrotisch veränderter Nachstar, der einen deutlich erhöhten Zeitaufwand erfordert. Auch anatomische Besonderheiten wie eine enge, medikamentös nicht erweiterbare Pupille oder mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten (z. B. bei Tremor) rechtfertigen eine Faktorerhöhung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 1348 können verschiedene Begleit- und Zuschlagsleistungen abgerechnet werden. Häufig kombinierbar sind ophthalmologische Basisuntersuchungen wie die Spaltlampenmikroskopie (GOÄ 1250) oder die Tonometrie (GOÄ 1256) zur postoperativen Druckkontrolle. Bei ambulanten operativen Eingriffen kommen zudem die OP-Zuschläge nach den Ziffern 440, 441 (Laserzuschlag) oder 444 in Betracht, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 1348 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ splittet die Ziffer 1348 je nach durchgeführtem Verfahren in unterschiedliche Positionen auf (heute beim 2,3-fachen Satz: 111,55 €):

  • 10354 bei: Nachstar (sekundaere Kapseltrueubung nach Kataraktoperation); chirurgisch/mechanisch (kein Laser) — 319,02 €
  • 10355 bei: Nachstar (sekundaere Kapseltrueubung nach Kataraktoperation); Laser (Nd:YAG-Kapsulotomie) — 199,36 €
  • bei: isoliert ohne begleitende Hauptleistung — kein eigenständiger Nachfolger im Entwurf

Die Preisspanne reicht von 199,36 € bis 319,02 € — welcher Code zutrifft, entscheidet die Dokumentation des konkreten Eingriffs.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1348

Die GOÄ 1348 wird für die chirurgische oder laserchirurgische Spaltung der Linsenkapsel berechnet, meist bei einem Nachstar nach einer Katarakt-Operation. Sie kann auch bei der Diszision einer klaren oder getrübten Linse angewendet werden. Wichtig ist, dass der Eingriff eine selbstständige Leistung darstellt.
Nein, die GOÄ 1348 ist nicht neben den Ziffern 1354 und 1355 für die Linsenextraktion abrechenbar. Dient die Diszision lediglich als Zugangsweg zur Linsenentfernung, ist sie mit der Hauptleistung abgegolten. Dies regelt das Zielleistungsprinzip nach § 4 Abs. 2a GOÄ.
Häufig kann bei ambulanter Durchführung der Laserzuschlag nach GOÄ-Ziffer 441 angesetzt werden, sofern ein Nd:YAG-Laser genutzt wurde. Auch die OP-Zuschläge nach den Ziffern 440 oder 444 sind unter den entsprechenden Voraussetzungen berechnungsfähig. Unzeitenzuschläge kommen bei Notfalleingriffen ebenfalls in Betracht.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz erfordert patientenspezifische Erschwernisse wie einen besonders dicken oder fibrotischen Nachstar. Auch eine unzureichende Pupillenerweiterung oder starke Unruhe des Patienten (z. B. Tremor) sind anerkannte Begründungen. Die Erschwernisse müssen im Operationsbericht detailliert dokumentiert sein.
Die Dokumentation muss die genaue Indikation, das behandelte Auge sowie den konkreten Ablauf des Eingriffs enthalten. Bei Lasereingriffen sind zudem die Anzahl der Laserherde und die applizierte Gesamtenergie in Millijoule zu protokollieren. Dies sichert den Honoraranspruch bei Prüfungen durch private Krankenversicherungen.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich