Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1550 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über die korrekte Kombination mit Nr. 1549, Fallbeispiele und Dokumentationstipps.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1550
Spickung des Kehlkopfes mit Radionukliden bei vorhandener Fensterung des Schildknorpels
Diese Gebührenziffer beschreibt eine hochspezialisierte HNO-ärztliche und strahlentherapeutische Leistung zur lokalen Tumorbehandlung. Die Maßnahme umfasst das präzise Einbringen von umschlossenen Radionukliden direkt in das Tumorgewebe des Kehlkopfes. Voraussetzung für diese Leistung ist eine bereits bestehende oder zeitgleich durchgeführte Fensterung des Schildknorpels.
Die Leistung ist mit 300 Punkten bewertet, was dem Niveau der radiologischen Brachytherapie entspricht. Die Ziffer bildet den operativen Aufwand des HNO-Arztes bei der Applikation der Strahlenquellen im Bereich des Larynx ab.
GOÄ 1550 in der Praxis: Indikation und klinischer Kontext
Die Anwendung der GOÄ-Nr. 1550 kommt primär bei der interventionellen Behandlung von Larynxkarzinomen oder rezidivierenden Tumoren des Kehlkopfes in Betracht. Durch die Spickung mit Radionukliden wird eine extrem hohe Strahlendosis direkt im Tumorbett appliziert, während das umliegende gesunde Gewebe maximal geschont wird. Dies erfordert eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Hals-Nasen-Ohren-Ärzten und Radioonkologen.
Der Zugang zum Kehlkopf erfolgt über eine zuvor angelegte Fensterung des Schildknorpels. Diese chirurgische Vorbereitung ermöglicht den direkten, anatomisch exakten Zugang für die Applikationsnadeln oder -katheter. Ohne diese knöcherne bzw. knorpelige Eröffnung ist die Abrechnung der Nr. 1550 nicht statthaft.
Tipp: Die Ziffer 1550 deckt die rein operative Platzierung der Radionuklide ab. Die physikalische Bestrahlungsplanung und die Bereitstellung der radioaktiven Stoffe sind gesondert über die entsprechenden Abschnitte der GOÄ zu liquidieren.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1550
Fallbeispiel 1: Simultane Fensterung und Spickung
Bei einem Patienten mit einem lokal begrenzten T1-Stimmbandkarzinom erfolgt in einer Sitzung die Fensterung des Schildknorpels und die anschließende Spickung des Tumorbettes mit Radionukliden. Beide Leistungen werden am selben Tag erbracht. In der Liquidation werden sowohl die GOÄ-Nr. 1549 als auch die GOÄ-Nr. 1550 nebeneinander angesetzt, da dies explizit erlaubt ist.
Fallbeispiel 2: Zweizeitiges Vorgehen bei Rezidiv
Ein Patient stellt sich mit einem Tumorrezidiv vor, nachdem vor zwei Wochen bereits eine Knorpelfensterung durchgeführt wurde. Nun erfolgt die interstitielle Applikation der Radionuklide über das bestehende Fenster. Abgerechnet wird die GOÄ-Nr. 1550 zum Regelsatz (2,3-fach). Die vorherige Fensterung wird nicht erneut berechnet, da kein neuer operativer Zugang geschaffen wurde.
Fallbeispiel 3: Erschwerte anatomische Verhältnisse
Bei der Spickung des Kehlkopfes über eine bestehende Fensterung kommt es aufgrund von postradiogenen Vernarbungen zu erheblichen technischen Schwierigkeiten bei der Platzierung der Hohlnadeln. Der Eingriff dauert deutlich länger als üblich. Die Abrechnung der GOÄ-Nr. 1550 erfolgt mit einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5 unter Angabe der konkreten Begründung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1550: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung der operativen Applikation mit der rein strahlentherapeutischen Leistung. Private Krankenversicherungen monieren oft die zeitgleiche Abrechnung von analogen Leistungen aus dem Kapitel O (Strahlentherapie), wenn die Abgrenzung der erbrachten Teilleistungen nicht transparent dokumentiert ist. Die Ziffer 1550 honoriert den chirurgischen Akt des Spickens, nicht die physikalische Dosisberechnung.
Ein weiterer Streitpunkt ist das Fehlen der dokumentierten Schildknorpelfensterung. Ist in den OP-Berichten keine Fensterung beschrieben, wird die Nr. 1550 bei Prüfungen regelmäßig gestrichen. Die Existenz dieses Zugangs ist eine zwingende Tatbestandsvoraussetzung der Legende.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der Nr. 1550 und strahlentherapeutischer Brachytherapie-Ziffern durch denselben Arzt für dieselbe Verrichtung ist unzulässig. Es muss klar getrennt werden, wer die operative Platzierung und wer die Bestrahlungsplanung durchführt und berechnet.
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Dokumentation der GOÄ 1550: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss detailliert dargelegt werden, wie der Zugang über die Schildknorpelfensterung genutzt wurde. Zudem sollten die Anzahl der eingebrachten Radionuklide sowie die Verweildauer oder permanente Platzierung exakt vermerkt werden.
Auch die postoperative Lagekontrolle gehört zwingend in die Dokumentation. Dies sichert die medizinische Notwendigkeit und die fachgerechte Ausführung der interstitiellen Brachytherapie ab.
Dokumentationsbeispiel: "Nutzung der bestehenden Schildknorpelfensterung rechts. Präzise Einbringung von 4 Iridium-192-Applikatoren in das Tumorbett des rechten Stimmbandes unter endoskopischer Sichtkontrolle. Reibungsloser Sitz der Radionuklide verifiziert. Gesamtdauer der Spickung: 45 Minuten."
GOÄ 1550: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ-Nr. 1550 liegt beim 2,3-fachen Satz (40,23 €). Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (61,21 €) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind anatomische Engpässe, starke Blutungsneigung im Tumorbett oder ausgeprägte Vernarbungen nach chirurgischen Vorbehandlungen im Kehlkopfbereich.
Typische Ziffernkombinationen
Die wichtigste Kombination ist die GOÄ-Nr. 1549 (Fensterung des Schildknorpels), die explizit am selben Tag oder an unterschiedlichen Tagen neben der Nr. 1550 berechnet werden darf. Zudem können Anästhesieleistungen sowie endoskopische Kontrolluntersuchungen je nach Indikation und Erbringung zusätzlich angesetzt werden. Sachkosten für die verwendeten Radionuklide sind gemäß § 10 GOÄ als Auslagen gesondert berechnungsfähig.
Ziffer 1550 in der neuen GOÄ
Spickung des Kehlkopfes mit Radionukliden bei vorhandener Fensterung des Schildknorpels heißt in der neuen GOÄ Nummer 9148 — „Endoskopische, offen chirurgische oder transkutane Instillation(en) für die Brachytherapie im Kopf-Hals-Bereich" — mit einem festen Satz von 331,61 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 40,23 €). Die neue Position bildet die Instillation für die Brachytherapie im Kopf-Hals-Bereich ab.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1550
Was hat nicht gestimmt?