GOÄ 1549: Schildknorpelfensterung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 1549
Fensterung des Schildknorpels zur Spickung mit Radionukliden
Punktzahl 1200  
Einfachsatz 69,94 € 1,0x
Regelhöchstsatz 160,86 € 2,3x
Höchstsatz 244,79 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1549: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung, Indikationen, Steigerungsfaktoren und rechtssichere Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1549

Im offiziellen Gebührenverzeichnis für Ärzte wird die GOÄ-Ziffer 1549 wie folgt beschrieben:

Fensterung des Schildknorpels zur Spickung mit Radionukliden

Diese Leistung umfasst die operative Freilegung und das gezielte Eröffnen des Schildknorpels (Cartilago thyroidea). Dieser chirurgische Eingriff dient primär als vorbereitende Maßnahme, um den Zugang für das spätere Einbringen von radioaktiven Substanzen zu ermöglichen. Die interstitielle Brachytherapie kann so direkt am Tumorherd im Kehlkopfbereich ansetzen.

GOÄ 1549 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 1549 ist in der modernen HNO-Heilkunde und Radioonkologie ein hochspezialisiertes Verfahren. Sie kommt vor allem bei der Behandlung von lokal begrenzten, aber chirurgisch schwer zugänglichen Larynxkarzinomen zum Einsatz. Durch die präzise Fensterung des Knorpels wird ein direkter Pfad für die Applikationsnadeln geschaffen, ohne die Stützfunktion des Kehlkopfs vollständig zu gefährden.

Klinisch steht die Schonung des umliegenden Gewebes im Vordergrund. Die Ziffer ist nur dann berechnungsfähig, wenn die Fensterung als selbstständige operative Leistung zur Vorbereitung der Radionuklidtherapie durchgeführt wird. Eine bloße Freilegung ohne Knorpelresektion rechtfertigt den Ansatz dieser Ziffer hingegen nicht.

Tipp: Stimmen Sie sich eng mit dem behandelnden Strahlentherapeuten ab. Die Dokumentation der gemeinsamen Behandlungsplanung sichert die medizinische Notwendigkeit der operativen Fensterung gegenüber den Kostenträgern ab.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1549

Fallbeispiel 1: Rezidivierendes Glottiskarzinom

Ein Patient stellt sich mit einem lokalen Rezidiv eines Glottiskarzinoms vor. Nach interdisziplinärer Tumorkonferenz wird die Indikation zur interstitiellen Brachytherapie gestellt. Der HNO-Chirurg führt die Schildknorpelfensterung unter Vollnarkose durch, um den Zugang für die Seeds vorzubereiten. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1549 mit dem Regelsatz von 2,3.

Fallbeispiel 2: Erschwerter Zugang bei T2-Larynxkarzinom

Bei der Operation zeigt sich eine stark verkalkte Knorpelstruktur und eine atypische Lage des Tumors. Die Fensterung erfordert den Einsatz von Spezialinstrumenten und einen deutlich erhöhten Zeitaufwand. Aufgrund dieser anatomischen Besonderheiten wird die GOÄ-Ziffer 1549 mit dem Höchstsatz von 3,5 und einer ausführlichen Begründung liquidiert.

Fallbeispiel 3: Kombinierter Eingriff mit Probeexzision

Neben der Fensterung des Schildknorpels zur Vorbereitung der Spickung erfolgt in gleicher Sitzung eine separate Probeexzision aus dem Tumor zur histologischen Sicherung. Neben der GOÄ-Ziffer 1549 kann die entsprechende Ziffer für die Biopsie (z. B. GOÄ 1435) abgerechnet werden, da es sich um zwei eigenständige operative Schritte handelt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1549: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1549 ist die unzulässige Kombination mit anderen operativen Zugangswegen. Wenn die Fensterung lediglich als unselbstständiger Teilschritt einer größeren Kehlkopfteilresektion durchgeführt wird, ist sie nicht separat berechnungsfähig. Die Zielleistungsregel der GOÄ verbietet hier die additive Abrechnung.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig den Ansatz, wenn die eigentliche Spickung mit Radionukliden nicht zeitnah nachgewiesen wird. Die Fensterung muss zwingend im kausalen Zusammenhang mit der geplanten Brachytherapie stehen. Reine diagnostische Knorpeleröffnungen müssen über andere Ziffern abgebildet werden.

Achtung: Achten Sie darauf, dass die Applikation der Radionuklide selbst eine eigenständige Leistung darstellt, die meist von der Radioonkologie abgerechnet wird. Der HNO-Arzt rechnet primär den chirurgischen Zugang über die GOÄ 1549 ab.

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Dokumentation der GOÄ 1549: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die genaue Lokalisation der Fensterung, die Maße des Knorpelfensters sowie die Schonung des inneren Perichondriums detailliert beschrieben werden. Auch die Indikationsstellung zur anschließenden Spickung muss klar aus der Akte hervorgehen.

Zusätzlich sollten alle verwendeten Spezialinstrumente und der zeitliche Aufwand exakt dokumentiert werden. Dies erleichtert im Nachgang die Begründung eines eventuell erhöhten Steigerungsfaktors bei schwierigen anatomischen Verhältnissen.

Dokumentation: "...Nach medianer Zervikotomie Darstellung des Schildknorpels. Präzise Umschneidung und Fensterung des rechten Schildknorpelflügels (Größe ca. 8x8 mm) unter vollständiger Schonung des inneren Perichondriums. Vorbereitung des Kanals zur geplanten interstitiellen Radionuklid-Spickung..."

GOÄ 1549: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei der GOÄ-Ziffer 1549 gut begründbar. Typische Kriterien für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind eine fortgeschrittene Knorpelverkalkung, ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder ein erhöhtes Blutungsrisiko bei tumorinfiltriertem Gewebe. Die Begründung muss stets patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ-Ziffer 1549 zusammen mit Anästhesieleistungen und postoperativen Überwachungsziffern kombiniert. Auch die Kombination mit Ultraschalldiagnostik zur präoperativen Lokalisation des Tumors ist üblich. Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von Ziffern, die den bloßen operativen Zugang zum Kehlkopf ohne Knorpelbearbeitung beschreiben.

Ziffer 1549 in der neuen GOÄ

Der Entwurf sieht für Ziffer 1549 (Fensterung des Schildknorpels zur Spickung mit Radionukliden) keine eigene Nachfolgeleistung vor. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 160,86 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1549

Die GOÄ-Ziffer 1549 dient der Abrechnung der chirurgischen Fensterung des Schildknorpels. Dieser Eingriff bereitet den Zugang für das spätere Einbringen von radioaktiven Seeds im Rahmen einer Brachytherapie vor. Er ist somit eine präparative operative Leistung.
Die Ziffer darf nicht abgerechnet werden, wenn die Fensterung lediglich ein unselbstständiger Teilschritt eines größeren Kehlkopfeingriffs ist. Auch rein diagnostische Knorpeleröffnungen ohne Bezug zur Radionuklidtherapie sind von der Abrechnung ausgeschlossen.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erschwerten Bedingungen wie starker Knorpelverkalkung oder ausgeprägten Vernarbungen möglich. Auch ein erhöhtes Blutungsrisiko oder eine atypische Tumoranatomie begründen einen höheren Faktor. Diese Erschwernisse müssen detailliert im OP-Bericht dokumentiert werden.
Ja, die Kombination mit einer Probeexzision ist zulässig, sofern es sich um zwei eigenständige operative Schritte handelt. Die Biopsie muss separat indiziert und im Operationsbericht als eigenständige Leistung dokumentiert sein.
Die Applikation der Radionuklide selbst wird in der Regel von der Radioonkologie oder Nuklearmedizin abgerechnet. Der HNO-Chirurg rechnet über die GOÄ 1549 primär den operativen Zugangsweg ab.
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