GOÄ 1624: Saccus-Dekompression korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1624
Dekompression des Saccus endolymphaticus oder des Innenohres mit Eröffnung des Sacculus
Punktzahl 2350  
Einfachsatz 136,98 € 1,0x
Regelhöchstsatz 315,05 € 2,3x
Höchstsatz 479,43 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1624: Erfahren Sie alles über die Abrechnung der Saccus-Dekompression, typische Fallbeispiele und wie Sie Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1624

Dekompression des Saccus endolymphaticus oder des Innenohres mit Eröffnung des Sacculus

Die GOÄ-Ziffer 1624 beschreibt eine hochspezialisierte mikrochirurgische Intervention am Innenohr. Diese Leistung umfasst im Wesentlichen zwei operative Verfahren, die primär bei der Behandlung des Morbus Menière Anwendung finden. Dazu gehört einerseits die Dekompression des Saccus endolymphaticus, auch bekannt als Saccusexposition.

Andererseits ist die Eröffnung des Saccus (Saccotomie) nebst Drainage in dieser Gebührenordnungsposition abgebildet. Wichtig für die Abrechnung ist, dass die Eröffnung des Sacculus explizit im Leistungsumfang enthalten ist. Eine gesonderte Berechnung dieses Teilschritts ist daher ausgeschlossen.

GOÄ 1624 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 1624 ist in der modernen HNO-Heilkunde für spezifische, therapierefraktäre Verläufe des Morbus Menière reserviert. Wenn konservative medikamentöse Therapien versagen, bietet die Saccusexposition eine chirurgische Option zur Druckentlastung. Durch die teilweise Abtragung der umgebenden knöchernen Strukturen soll der Endolymphabfluss verbessert werden.

Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Saccotomie mit Drainage, die bei anhaltendem hydroptischem Druck im Innenohr durchgeführt wird. Da es sich um filigrane Eingriffe an sensiblen Strukturen handelt, ist eine präzise Indikationsstellung unerlässlich. Die Abgrenzung zu rein diagnostischen oder rein konservativen Maßnahmen muss im Behandlungsverlauf klar ersichtlich sein.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1624

Fallbeispiel 1: Saccusexposition bei therapierefraktärem Morbus Menière

Ein Patient leidet unter häufigen, schweren Schwindelattacken bei bekanntem Morbus Menière, die auf medikamentöse Therapien nicht ansprechen. Der Operateur führt eine Dekompression des Saccus endolymphaticus durch vorsichtige Knochenabtragung durch. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1624 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine anatomischen Besonderheiten vorlagen.

Fallbeispiel 2: Saccotomie mit Drainage bei ausgeprägtem Endolymphhydrops

Bei einer Patientin zeigt sich ein hochgradiger Endolymphhydrops mit fortschreitendem Hörverlust. Es erfolgt die Eröffnung des Saccus endolymphaticus und das Einbringen eines Drainage-Implantats zur dauerhaften Druckentlastung. Auch dieser Eingriff wird über die Ziffer 1624 liquidiert, wobei das verwendete Verbrauchsmaterial gesondert ausgewiesen wird.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Dekompression bei anatomischen Varianten

Ein Patient stellt sich zur Dekompression vor, bei dem eine extreme anatomische Enge des Mastoids vorliegt. Der Eingriff erfordert einen deutlich erhöhten Zeitaufwand und extreme Vorsicht bei der Knochenabtragung. Die Abrechnung der GOÄ 1624 erfolgt hier mit einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5-fach unter Angabe der konkreten Erschwernisgründe.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1624: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist der Versuch, die Eröffnung des Sacculus als eigenständige Leistung neben der GOÄ 1624 anzusetzen. Die Leistungsbeschreibung schließt diese Maßnahme jedoch explizit ein. Eine Doppelabrechnung führt unweigerlich zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.

Zudem muss darauf geachtet werden, dass vorbereitende oder begleitende Standardmaßnahmen nicht unzulässig separiert werden. Die Eröffnung des Mastoids zur Darstellung des Saccus ist in der Regel Teil des Gesamteingriffs. Nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen können zusätzliche Ziffern kombiniert werden.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von Ziffern für die bloße Freilegung des Operationsgebietes ist unzulässig, wenn diese zwingender Bestandteil des operativen Zugangsweges zur Saccusexposition ist.

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Dokumentation der GOÄ 1624: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den mikrochirurgischen Zugangsweg und die Darstellung des Saccus präzise beschreiben. Insbesondere die Schonung der benachbarten Strukturen wie des Sinus sigmoideus sollte explizit erwähnt werden.

Falls eine Drainage eingebracht wurde, muss deren Typ und exakte Platzierung dokumentiert sein. Auch die Verwendung des Operationsmikroskops ist für die Begründung eventueller Steigerungssätze von zentraler Bedeutung.

Dokumentation: "...Nach Antrotomie und Darstellung des knöchernen Saccus-Bettes erfolgt die vorsichtige Dekompression des Saccus endolymphaticus unter mikroskopischer Sicht. Einbringen einer Silikondrainage zur Sicherung des Abflusses. Keine Verletzung der Dura oder des Sinus sigmoideus..."

GOÄ 1624: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus ist bei der GOÄ 1624 gut begründbar, wenn erschwerende Faktoren vorliegen. Typische Begründungen sind ausgeprägte anatomische Varianten, starke Blutungsneigung oder narbige Veränderungen nach Voroperationen. Auch eine extreme Enge des Operationsgebietes rechtfertigt den Ansatz des 3,5-fachen Höchstsatzes.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 1624 zusammen mit Anästhesieleistungen oder postoperativen Überwachungsleistungen abgerechnet. Die Anwendung des Operationsmikroskops kann, sofern die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts J dies zulassen, zusätzlich berücksichtigt werden. Es ist jedoch stets zu prüfen, ob die Begleitbestimmungen der jeweiligen Ziffern Ausschlüsse vorsehen.

Tipp: Nutzen Sie bei der Begründung von Schwellenwertüberschreitungen konkrete Zeitangaben oder beschreiben Sie den mehraufwendigen Instrumenteneinsatz detailliert, um Rückfragen der Kostenträger zu minimieren.

Ziffer 1624 in der neuen GOÄ

Dekompression des Saccus endolymphaticus oder des Innenohres mit Eröffnung des Sacculus heißt in der neuen GOÄ Nummer 9034 — „Dekompression des Saccus endolymphaticus oder des Innenohres ggf. mit Eröffnung, einschließlich -Mastoidektomie" — mit einem festen Satz von 616,29 €, abrechenbar je Seite, 1x (heute beim 2,3-fachen Satz: 315,05 €). Die neue Legende enthält die Dekompression und die mögliche Eröffnung ausdrücklich; die Mastoidektomie ist obligatorisch eingeschlossen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1624

Die GOÄ-Ziffer 1624 kostet im einfachen Gebührensatz 136,98 € und im Regelhöchstsatz (2,3-fach) 315,05 €. Bei Ausschöpfung des Höchstsatzes (3,5-fach) beträgt das Honorar 479,43 €. Diese Beträge basieren auf einer Punktzahl von 2350 Punkten.
Die GOÄ 1624 wird bei operativen Eingriffen am Innenohr angewendet, insbesondere zur Dekompression des Saccus endolymphaticus oder bei einer Saccotomie. Typische Indikation ist ein therapierefraktärer Morbus Menière. Der Eingriff dient der Druckentlastung des endolymphatischen Systems.
Nein, die Eröffnung des Sacculus ist explizit im Leistungsumfang der GOÄ-Ziffer 1624 enthalten und darf nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Ein separater Ansatz führt in der Regel zu Beanstandungen durch die Kostenträger. Alle Teilschritte dieses Eingriffs sind mit der Ziffer abgegolten.
Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist durch besondere anatomische Schwierigkeiten, starke Verwachsungen oder eine erhöhte Blutungsneigung begründbar. Auch ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der mikrochirurgischen Präparation rechtfertigt den erhöhten Satz. Diese Faktoren müssen im OP-Bericht detailliert dokumentiert sein.
Ja, die Verwendung eines Operationsmikroskops kann unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen der GOÄ zusätzlich berechnet werden, sofern kein Ausschluss vorliegt. Dies geschieht meist über die entsprechende Zuschlagsziffer. Die mikroskopische Arbeit sollte im Operationsbericht explizit erwähnt werden.
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