Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1837 (Nierenpolresektion bei Kombinationseingriffen): Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungsfaktoren und Dokumentation.
1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1837
GOÄ-Ziffer 1837: Nierenpolresektion in Verbindung mit einer anderen Operation – Punktzahl: 1660
Die GOÄ-Ziffer 1837 beschreibt eine operative Teilentfernung des Nierengewebes, die speziell an einem der beiden Nierenpole durchgeführt wird. Der entscheidende Unterschied zu anderen urologischen Eingriffen liegt darin, dass diese Resektion nicht als isolierte Operation stattfindet. Sie erfolgt stattdessen zwingend in Verbindung mit einer anderen Operation im selben operativen Gebiet.
Die Leistung umfasst den operativen Zugang, die Freilegung des betroffenen Nierenabschnitts sowie die präzise Exzision des pathologischen Gewebes. Auch die anschließende Sorgfältige Blutstillung und die Rekonstruktion des Nierenparenchyms sind fester Bestandteil dieser Gebührenziffer. Da es sich um einen kombinierten Eingriff handelt, müssen die urologischen OP-Berichte beide Operationsschritte detailliert und getrennt voneinander darstellen.
2. GOÄ 1837 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1837 kommt in der urologischen und chirurgischen Praxis immer dann infrage, wenn während eines primären Eingriffs eine zusätzliche Teilresektion der Niere medizinisch notwendig wird. Typische klinische Szenarien umfassen die Mitresektion bei retroperitonealen Tumoren oder komplexen Nebennierenprozessen. Auch traumatische Verletzungen, die im Rahmen einer Notfalllaparotomie versorgt werden, können diese Kombination erfordern.
Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist die operative Sanierung von entzündlichen Prozessen oder ausgeprägten Zysten, die im Zuge einer anderen urologischen Sanierung mitbehandelt werden. Die Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 1836 ist hierbei essenziell. Während die Ziffer 1836 als selbstständige Leistung definiert ist, darf die Ziffer 1837 nur dann herangezogen werden, wenn ein eigenständiger, separater Haupteingriff die Grundlage der Operation bildet.
3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1837
Fallbeispiel 1: Adrenalektomie mit tumorbedingter Polresektion
Bei einem Patienten wird eine offene Adrenalektomie aufgrund eines großen Nebennierentumors durchgeführt. Während des Eingriffs zeigt sich eine Infiltration des oberen Nierenpols, was eine umschriebene Teilresektion des Nierengewebes erforderlich macht. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 1810 für die Adrenalektomie, kombiniert mit der GOÄ-Ziffer 1837 für die Nierenpolresektion. Diese Kombination ist vollumfänglich liquiderbar, da die Polresektion als unselbstständiger Zusatzeingriff zur Tumorsanierung stattfand.
Fallbeispiel 2: Nephroureterektomie und kontralaterale Teilresektion
Im Rahmen einer komplexen urologischen Operation erfolgt eine Nephroureterektomie auf der einen Seite. Aufgrund eines synchronen Befundes am unteren Pol der verbleibenden Niere wird in derselben Sitzung eine dortige Polresektion durchgeführt. Neben der Hauptleistung für die Organentfernung wird die GOÄ-Ziffer 1837 für die kontralaterale Teilresektion angesetzt. Die medizinische Notwendigkeit des erhaltenden Eingriffs an der verbleibenden Niere muss im OP-Bericht exakt begründet werden.
Fallbeispiel 3: Exzision einer retroperitonealen Raumforderung
Bei der operativen Entfernung eines großen retroperitonealen Tumors ist dieser fest mit dem oberen Nierenpol verwachsen. Um eine R0-Resektion zu gewährleisten, muss ein Teil des Nierenpols im gesunden Gewebe mitentfernt werden. Abgerechnet wird die Exzision der Raumforderung zusammen mit der GOÄ-Ziffer 1837. Die Dokumentation muss die Verwachsungen und die Schnittführung im gesunden Gewebe präzise beschreiben.
4. Häufige Fehler bei der GOÄ 1837: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Liquidation ist die fälschliche Wahl der GOÄ-Ziffer 1836 anstelle der Ziffer 1837. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob neben der Polresektion eine weitere urologische oder abdominale Operation auf der Rechnung aufgeführt ist. Ist dies der Fall, wird die höher bewertete Ziffer 1836 regelmäßig gestrichen und auf die GOÄ-Ziffer 1837 verwiesen.
Achtung: Die gleichzeitige Nebeneinanderberechnung der Ziffern 1836 und 1837 für dieselbe Niere ist absolut unzulässig. Ein solcher Abrechnungsversuch führt bei Rechnungsprüfungen unweigerlich zur vollständigen Zurückweisung der urologischen Positionen.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig das Fehlen einer eigenständigen medizinischen Begründung für den Zusatzeingriff. Es muss klar ersichtlich sein, dass die Polresektion nicht lediglich ein unbedeutender Teilschritt der Hauptoperation war. Die eigenständige Indikation zur Gewebeentfernung am Nierenpol muss zweifelsfrei aus den urologischen Unterlagen hervorgehen.
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5. Dokumentation der GOÄ 1837: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung ist ein lückenloser und detaillierter Operationsbericht unverzichtbar. Der Operateur muss die anatomischen Verhältnisse, den Zugangsweg und die genaue Lokalisation des betroffenen Nierenpols exakt beschreiben. Auch die angewandten Techniken zur Blutstillung und Parenchymnaht müssen im Protokoll explizit erwähnt werden.
Dokumentationsbeispiel: Nach Durchführung der primären Adrenalektomie (GOÄ 1810) zeigt sich eine tumoröse Infiltration des oberen Nierenpols links. Präparation des Nierenstiels und temporäre Klemmung. Keilförmige Resektion des infiltrierten Nierenpols im gesunden Gewebe (GOÄ 1837). Sorgfältige Blutstillung mittels Parenchymnähten und Einbringen von Hämostatyka. Histologische Sicherung des Resektats erfolgt separat.
Zusätzlich empfiehlt es sich, den pathologisch-anatomischen Befund des eingesandten Gewebes in der Patientenakte zu hinterlegen. Der Nachweis einer histopathologischen Untersuchung des Nierenresektats stützt die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger erheblich.
Tipp: Archivieren Sie hochauflösende intraoperative Bildaufnahmen oder Ultraschallbefunde direkt in der elektronischen Patientenakte, um die anatomische Notwendigkeit der Polresektion im Streitfall visuell belegen zu können.
6. GOÄ 1837: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors (über den 2,3-fachen Satz bis zum 3,5-fachen Satz) ist bei der GOÄ-Ziffer 1837 bei erhöhtem operativem Aufwand gut begründbar. Typische Kriterien für eine Schwellenwertüberschreitung sind ausgeprägte perirenale Verwachsungen, beispielsweise nach vorangegangenen Operationen oder Entzündungen. Auch eine anatomisch schwierige Lage des Tumors oder eine erhöhte Blutungsneigung des Patienten rechtfertigen eine Faktorerhöhung, sofern diese patientenindividuell begründet wird.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 1837 wird regelhaft mit den Ziffern für die primären Hauptoperationen kombiniert. Hierzu gehören urologische Eingriffe wie die Adrenalektomie (GOÄ 1810) oder komplexe Operationen am Harnleiter und Nierenbecken. Auch die Kombination mit Anästhesieleistungen und speziellen Zuschlägen für minimal-invasive oder mikrochirurgische Techniken ist, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, zulässig. Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass keine Doppelbewertung von Teilschritten erfolgt.
Ziffer 1837 in der neuen GOÄ
Die Nierenpolresektion in Verbindung mit einer anderen Operation wird zur neuen Nummer 10190 — Festpreis 969,72 €. Das sind 336 % mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 222,55 €. Die neue Ziffer unterscheidet nicht mehr zwischen selbständiger Nierenpolresektion und Nierenpolresektion in Verbindung mit einer anderen Operation; die alte Kontextunterscheidung bleibt abrechnungsrelevant für die Koordination mit weiteren Leistungen.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1837
Was hat nicht gestimmt?