GOÄ 1838: Nierensteinentfernung abrechnen – Tipps & Analogziffern

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1838
Nierensteinentfernung durch Pyelotomie
Punktzahl 2220  
Einfachsatz 129,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 297,62 € 2,3x
Höchstsatz 452,90 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1838 (Nierensteinentfernung durch Pyelotomie): Abrechnung, Analogbewertungen (PNL), Ausschlüsse und rechtssichere Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1838

Nierensteinentfernung durch Pyelotomie

Die GOÄ-Ziffer 1838 beschreibt die operative Entfernung von Nierensteinen über eine chirurgische Eröffnung des Nierenbeckens (Pyelotomie). Diese Leistung ist im Abschnitt K (Urologie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet und mit 2220 Punkten bewertet. Der einfache Gebührensatz beträgt 129,40 €, während der Regelhöchstsatz beim 2,3-fachen Satz bei 297,62 € liegt.

Die Leistung bezieht sich explizit auf die Nierensteinentfernung einer Seite. Sollte der Eingriff in einer Sitzung bilateral durchgeführt werden, ist dies entsprechend zu dokumentieren und gesondert zu begründen. Die Eröffnung des Nierenbeckens stellt den zentralen operativen Schritt dar, um den oder die Steine direkt zu fassen und zu extrahieren.

GOÄ 1838 in der Praxis: Indikationen und moderne Verfahren

Die klassische offene Pyelotomie wird in der modernen Urologie zunehmend durch minimal-invasive Verfahren ersetzt. Dennoch bleibt die GOÄ-Ziffer 1838 das urologische Fundament für die Abrechnung dieser operativen Steintherapie. Typische Indikationen für die offene Durchführung sind sehr große, festsitzende Nierenbeckensteine oder anatomische Besonderheiten, die ein endoskopisches Vorgehen unmöglich machen.

Für die heute etablierte perkutane Nephrolitholapaxie (PNL) hat die Bundesärztekammer eine klare Analogbewertung beschlossen. Diese wird als Ziffer A 1862 analog zu Ziffer 1838 in Kombination mit Ziffer 1852 abgerechnet. Hierbei erfolgt der Zugang nicht offen-chirurgisch, sondern über eine perkutane Punktion des Nierenkelchsystems mit anschließender intrakorporaler Steinzertrümmerung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1838

Fallbeispiel 1: Offene Pyelolithotomie bei komplexem Nierenbeckenstein

Ein Patient stellt sich mit einem 3 cm großen, festsitzenden Nierenbeckenstein vor, der sonografisch und radiologisch gesichert wurde. Aufgrund anatomischer Voroperationen ist ein minimal-invasiver Zugang kontraindiziert. Es erfolgt die offene Freilegung der Niere und die Nierensteinentfernung durch Pyelotomie. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1838 mit dem Regelhöchstsatz (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten.

Fallbeispiel 2: Perkutane Nephrolitholapaxie (PNL)

Bei einer Patientin wird ein großer Kelchstein mittels perkutaner Punktion und anschließender lasergestützter Steinzertrümmerung entfernt. Da es sich um ein minimal-invasives Verfahren handelt, kommt die Analogziffer A 1862 zur Anwendung. Diese setzt sich aus der Ziffer 1838 (analog) und der Ziffer 1852 (analog) zusammen. Die Ziffern für die Nierenfistelanlage (1851) oder die Pyeloskopie sind damit abgegolten.

Fallbeispiel 3: Endopyelotomie bei Ureterabgangsstenose

Zur Behebung einer Ureterabgangsstenose wird eine retrograde, transurethrale Endopyelotomie durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt hier über die Analogziffer A 1863, welche sich aus der Ziffer 1827 (analog) und der Ziffer 1852 (analog) zusammensetzt. Die retrograde Darstellung des Ureters ist in dieser Analogkombination bereits enthalten und darf nicht separat berechnet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1838: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die zusätzliche Liquidation der Nierenfreilegung nach GOÄ-Ziffer 1834. Die Freilegung des Organs ist jedoch zwingender operativer Bestandteil des Zugangswegs für die Pyelotomie. Daher ist die Ziffer 1834 neben der Ziffer 1838 ausdrücklich ausgeschlossen und führt bei Doppelabrechnung regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.

Ebenfalls unzulässig ist die gesonderte Berechnung einer retrograden Sondierung des Harnleiters, wenn diese im unmittelbaren Zusammenhang mit der Pyelotomie durchgeführt wird. Diese Maßnahme gilt als unselbstständige Teilleistung des Gesamteingriffs. Prüfstellen achten zudem streng darauf, dass bei der analogen Anwendung A 1862 keine zusätzlichen urologischen Endoskopieziffern angesetzt werden.

Achtung: Bei der Abrechnung der analogen PNL (A 1862) sind die Ziffern 1851, 1852 und 1853 nicht nebeneinander berechnungsfähig. Die Anlage der Nierenfistel und die Pyeloskopie sind bereits vollständig in der Analogbewertung abgegolten.

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Dokumentation der GOÄ 1838: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation des Operationsverlaufs ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen der chirurgische Zugangsweg, die Eröffnung des Nierenbeckens sowie die erfolgreiche Extraktion des Konkrements detailliert beschrieben werden. Auch die Angabe der betroffenen Körperseite (rechts oder links) ist für die Plausibilitätsprüfung der Kassen essenziell.

Falls während des Eingriffs anatomische Besonderheiten oder Komplikationen auftreten, sollten diese im Bericht exakt dokumentiert werden. Dies dient als medizinische Begründung für eine eventuelle Schwellenwertüberschreitung. Ohne diese schriftlich fixierten Details im OP-Protokoll ist eine Durchsetzung höherer Steigerungssätze bei Erstattungsstellen kaum möglich.

Dokumentation: „...Nach retroperitonalem Zugang und Darstellung des Nierenbeckens erfolgt die Pyelotomie auf der linken Seite. Extraktion eines 2,5 cm großen, harten Konkrements aus dem Nierenbecken. Spülung und anschließender schichtweiser Verschluss...“

GOÄ 1838: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische urologische Begründungen sind ein erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen oder eine schwierige Präparation bei extremer Adipositas des Patienten. Auch eine atypische Lage des Nierenbeckens oder die Bergung multipler, fragmentierter Steine rechtfertigen eine Schwellenwertüberschreitung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 1838 können urologische Basisleistungen wie die präoperative Sonographie der Niere oder postoperative Laboruntersuchungen berechnet werden. Bei der analogen Endopyelotomie (A 1863) ist zu beachten, dass die retrograde Darstellung nach GOÄ 5220 nicht zusätzlich berechnet werden darf. Die Darstellung von Harnblase und Urethra nach GOÄ-Ziffer 5230 ist hingegen neben der Endopyelotomie ständig berechnungsfähig, sofern sie medizinisch indiziert war.

Tipp: Nutzen Sie bei der Begründung von Steigerungssätzen konkrete Zeitangaben oder umschreiben Sie den urologischen Mehraufwand plastisch (z. B. „Präparation bei massiver narbiger Fixation des Nierenbeckenstiels“).

Ziffer 1838 in der neuen GOÄ

Je nach Befund und Vorgehen löst die Nierensteinentfernung durch Pyelotomie (heute 297,62 € beim 2,3-fachen Satz) in der neuen GOÄ unterschiedliche Leistungen aus:

  • Bei offen-operative Nierensteinentfernung: 10143 (779,00 €)
  • Bei perkutane Nierenbeckenspiegelung/Nephrolitholapaxie: 10125 (434,48 €)

Die Preisspanne reicht von 434,48 € bis 779,00 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1838

Nein, die Nierenfreilegung nach GOÄ-Ziffer 1834 ist neben der GOÄ 1838 nicht gesondert berechnungsfähig. Da die Freilegung des Organs als notwendiger operativer Zugangsschritt gilt, ist sie mit der Ziffer 1838 abgegolten. Eine Doppelabrechnung führt in der Regel zu Beanstandungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Die PNL wird analog über die Ziffernkombination A 1862 abgerechnet, die sich aus der Ziffer 1838 (analog) und der Ziffer 1852 (analog) zusammensetzt. Diese Analogbewertung basiert auf einem Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses der Bundesärztekammer. Weitere Ziffern für die Nierenfistelanlage oder die Pyeloskopie dürfen daneben nicht berechnet werden.
Nein, eine im Zusammenhang mit einer Pyelotomie durchgeführte retrograde Sondierung des Harnleiters ist nicht gesondert berechnungsfähig. Diese Maßnahme wird gebührenrechtlich als unselbstständige Teilleistung der Hauptoperation betrachtet. Sie ist somit vollständig mit dem Honorar der GOÄ-Ziffer 1838 abgegolten.
Ein Überschreiten des Schwellenwertes ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, starken Verwachsungen nach Voroperationen oder bei extrem adipösen Patienten zulässig. Auch eine erhebliche Blutungsneigung oder die Bergung sehr großer, festsitzender Konkremente rechtfertigen eine Steigerung. Die Begründung muss stets patientenindividuell und detailliert im OP-Bericht dokumentiert sein.
Nein, die retrograde oder anterograde Darstellung von Ureter und Nierenbecken nach GOÄ 5220 ist integraler Leistungsbestandteil der Endopyelotomie (A 1863). Eine separate Berechnung dieser radiologischen Darstellung ist daher ausgeschlossen. Led
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