GOÄ 1858: Adrenalektomie abrechnen – Tipps & Beispiele

4 Min. Lesezeit
GOÄ 1858
Operative Entfernung einer Nebenniere
Punktzahl 3230  
Einfachsatz 188,27 € 1,0x
Regelhöchstsatz 433,02 € 2,3x
Höchstsatz 658,95 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1858 (Adrenalektomie): Erfahren Sie alles über korrekte Abrechnung, typische Fallbeispiele, Ausschlüsse und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1858

Der offizielle Leistungstext der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) definiert die Ziffer 1858 wie folgt:

GOÄ-Ziffer 1858: Operative Entfernung einer Nebenniere – 3230 Punkte

Diese urologische beziehungsweise chirurgische Leistung umfasst die vollständige unilaterale Adrenalektomie. In der Gebühr sind alle typischen Teilschritte wie der operative Zugang, die Freilegung des Organs, die sorgfältige Blutstillung sowie die anschließende Wundversorgung enthalten. Die Ziffer ist unabhängig vom gewählten operativen Zugangsweg (offen-chirurgisch oder minimal-invasiv) anzusetzen.

GOÄ 1858 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Abrechnung der GOÄ 1858 setzt eine klare medizinische Indikation voraus. Häufige Gründe für eine operative Entfernung einer Nebenniere sind hormonproduzierende Tumoren wie das Phäochromocytom oder das Aldosteronom. Auch hormonell inaktive Raumforderungen ab einer kritischen Größe oder der dringende Verdacht auf ein Nebennierenkarzinom rechtfertigen den Eingriff.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Resektion von solitären Metastasen, beispielsweise bei einem primären Bronchialkarzinom. Der Operateur muss vorab genau prüfen, ob ein einseitiger oder beidseitiger Eingriff vorliegt. Für die beidseitige Entfernung existiert mit der GOÄ 1859 eine eigene, höher bewertete Gebührenziffer.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1858

Fallbeispiel 1: Unilaterales Phäochromocytom

Ein Patient stellt sich mit krisenhaftem Bluthochdruck und laborchemisch nachgewiesenem Phäochromocytom der rechten Nebenniere vor. Es erfolgt die laparoskopische Entfernung der betroffenen Nebenniere. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 1858. Aufgrund der intraoperativ auftretenden Blutdruckschwankungen wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 2,8 gewählt.

Fallbeispiel 2: Solitäre Nebennierenmetastase

Bei einem Patienten mit bekanntem und therapiertem nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom zeigt sich eine solitäre Nebennierenmetastase links. Die Indikation zur operativen Entfernung ist gegeben. Der Eingriff verläuft komplikationslos im Regelsatz. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1858 mit dem Regelsatzfaktor 2,3.

Fallbeispiel 3: Conn-Syndrom bei Nebennierenadenom

Ein Patient leidet unter therapieresistenter Hypertonie und Hypokaliämie bei einem linksseitigen Aldosteron-produzierenden Adenom. Die minimal-invasive Adrenalektomie wird erfolgreich durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt regulär mit der GOÄ-Ziffer 1858 zum 2,3-fachen Satz.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1858: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die fehlerhafte Doppelabrechnung. Wenn beide Nebennieren in einer Sitzung entfernt werden, darf nicht die GOÄ 1858 zweifach oder neben der GOÄ 1859 abgerechnet werden. In diesem Fall ist ausschließlich die GOÄ-Ziffer 1859 anzusetzen.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die gesonderte Berechnung von Zugangs- oder Verschlussleistungen. Der operative Zugangsweg, ob laparoskopisch oder offen, ist mit der Hauptleistung abgegolten. Eine zusätzliche Abrechnung von Ziffern für die reine Exploration des Operationsgebietes ist unzulässig.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der Ziffern 1858 und 1859 für dieselbe Sitzung ist durch die Bestimmungen der GOÄ explizit ausgeschlossen. Achten Sie bei beidseitigen Eingriffen strikt auf die korrekte Codierung über die Ziffer 1859.

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Dokumentation der GOÄ 1858: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen der gewählte Zugangsweg, die anatomischen Verhältnisse und die Darstellung der Gefäße präzise beschrieben werden. Auch die Bergung des Präparats und die histopathologische Einsendung müssen dokumentiert sein.

Besondere Vorkommnisse, die den Eingriff erschweren, sollten detailliert im Bericht auftauchen. Dazu gehören starke Verwachsungen, anatomische Varianten oder erhebliche intraoperative Blutungen. Diese Angaben dienen als direkte Begründung für eine eventuelle Schwellenwertüberschreitung.

Tipp: Dokumentieren Sie die genaue OP-Dauer und eventuelle Begleiterkrankungen des Patienten wie extreme Adipositas. Diese Faktoren erleichtern die Durchsetzung eines erhöhten Steigerungsfaktors erheblich.

Ein kurzes Dokumentationsbeispiel für die Patientenakte könnte wie folgt aussehen:

Dokumentation: Unilaterale laparoskopische Adrenalektomie rechts bei hormonaktivem Adenom. Präparation des Retroperitoneums, Klippen und Durchtrennen der Vena adrenalica dextra. Vollständige Mobilisation und Bergung der Nebenniere im Bergebeutel. Keine intraoperativen Komplikationen. Histologische Sicherung veranlasst.

GOÄ 1858: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder Komplikationen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungsfaktor (bis zum 3,5-fachen Satz) ist beispielsweise bei ausgeprägten Verwachsungen nach Voroperationen im Oberbauch begründbar. Auch eine extreme Adipositas permagna oder eine ausgeprägte Blutungsneigung rechtfertigen eine Erhöhung des Faktors.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 1858 können weitere selbstständige Leistungen anfallen. Hierzu gehören unter anderem die postoperative Überwachung oder spezifische Anästhesieleistungen, sofern diese vom Operateur selbst erbracht werden. Auch die Abrechnung von Zuschlagsziffern für ambulantes Operieren kann unter bestimmten Voraussetzungen im urologisch-chirurgischen Bereich relevant sein.

Ziffer 1858 in der neuen GOÄ

Je nach Befund und Vorgehen löst die Operative Entfernung einer Nebenniere (heute 433,02 € beim 2,3-fachen Satz) in der neuen GOÄ unterschiedliche Leistungen aus:

  • Bei transabdominell: 10195 (1x (je Seite)) (746,43 €)
  • Bei laparoskopisch: 10196 (1x (je Seite)) (796,44 €)

Die Preisspanne reicht von 746,43 € bis 796,44 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1858

Die GOÄ-Ziffer 1858 wird für die operative, einseitige Entfernung einer Nebenniere (Adrenalektomie) abgerechnet. Typische Indikationen sind hormonaktive Tumoren, unklare Vergrößerungen oder solitäre Metastasen.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung ist ausgeschlossen. Bei der Entfernung beider Nebennieren in einer Sitzung ist ausschließlich die GOÄ-Ziffer 1859 anzusetzen.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad begründbar. Typische Gründe sind starke Verwachsungen durch Voroperationen, extreme Adipositas oder schwere intraoperative Blutungen.
Ja, die GOÄ 1858 deckt die operative Entfernung unabhängig vom Zugangsweg ab. Der laparoskopische Zugang darf daher nicht über zusätzliche Ziffern gesondert berechnet werden.
Der 2,3-fache Regelhöchstsatz der GOÄ-Ziffer 1858 beträgt aktuell 433,02 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 188,27 €.
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