GOÄ 2334: Stabilisierung der Brustwand korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2334
Operative Stabilisierung einer Brustwandseite
Punktzahl 2800  
Einfachsatz 163,20 € 1,0x
Regelhöchstsatz 375,36 € 2,3x
Höchstsatz 571,20 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2334 bei Rippenserienfrakturen birgt Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Honorarverluste sicher vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2334

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2334 im Abschnitt L für Chirurgie und Orthopädie wie folgt:

GOÄ-Ziffer 2334: Operative Stabilisierung einer Brustwandseite (2800 Punkte)

Diese Ziffer beschreibt die chirurgische Intervention zur Wiederherstellung der mechanischen Stabilität des Brustkorbs. Die Leistung umfasst den operativen Zugang, die Reposition der frakturierten Segmente sowie die Fixierung mittels geeigneter Osteosyntheseverfahren. Ziel der Behandlung ist es, die physiologische Atemmechanik wiederherzustellen und lebensbedrohliche Komplikationen zu verhindern.

GOÄ 2334 in der Praxis: Indikation bei Thoraxinstabilität und Rippenserienfraktur

Die klinische Hauptindikation für die Abrechnung der GOÄ 2334 ist die instabile Brustwand infolge einer schweren Rippenserienfraktur. Wenn mehrere benachbarte Rippen an mindestens zwei Stellen brechen, entsteht ein instabiles Segment, das sich der normalen Atembewegung entzieht. Dies führt zu einer sogenannten paradoxen Atmung, bei der sich das betroffene Segment beim Einatmen nach innen zieht und beim Ausatmen nach außen wölbt.

Die operative Stabilisierung, meist durchgeführt als Plattenosteosynthese, stellt die anatomische Integrität der Brustwand wieder her. Dies verkürzt die Beatmungszeit auf Intensivstationen erheblich und senkt das Risiko für pulmonale Infekte. Die Abrechnung dieser Ziffer setzt voraus, dass eine echte operative Stabilisierung der knöchernen oder knorpeligen Strukturen stattgefunden hat.

Tipp: Die Ziffer 2334 bezieht sich explizit auf eine Brustwandseite. Liegt eine beidseitige Instabilität vor, die in einer Sitzung operiert wird, kann die Ziffer zweimal angesetzt werden, sofern dies in der Rechnung durch entsprechende Seitenangaben verdeutlicht wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2334

Fallbeispiel 1: Einseitige Rippenserienfraktur nach Sturz

Ein Patient stellt sich nach einem Sturz aus großer Höhe mit einer rechtsseitigen Rippenserienfraktur und respiratorischer Insuffizienz vor. Es erfolgt die offene Reposition und Plattenosteosynthese von drei Rippen zur Stabilisierung der rechten Brustwand. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2334 zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten.

Fallbeispiel 2: Beidseitiges Thoraxtrauma nach Verkehrsunfall

Nach einem schweren Verkehrsunfall leidet eine Patientin unter einer beidseitigen Thoraxinstabilität mit paradoxer Atmung. Der Operateur stabilisiert in einer Sitzung sowohl die linke als auch die rechte Brustwandseite mittels Osteosyntheseplatten. In der Liquidation wird die GOÄ-Ziffer 2334 zweimal nebeneinander abgerechnet, gekennzeichnet mit den Zusätzen rechts und links.

Fallbeispiel 3: Komplexe Trümmerfraktur mit Lungenkontusion

Ein Patient weist eine stark dislozierte Trümmerfraktur der linken Brustwand mit begleitender Lungenkontusion auf. Die Rekonstruktion gestaltet sich aufgrund zahlreicher kleiner Knochenfragmente und starker Blutungen extrem zeitaufwendig. Die GOÄ-Ziffer 2334 wird mit dem 3,5-fachen Steigerungssatz abgerechnet, wobei die schwierigen anatomischen Verhältnisse und der erhöhte Zeitaufwand detailliert begründet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2334: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2334 ist die fehlerhafte Multiplikation der Ziffer pro frakturierter Rippe. Die Leistungsbeschreibung stellt auf die Brustwandseite ab, nicht auf die einzelne Rippe. Eine mehrfache Abrechnung der Ziffer 2334 für dieselbe Körperseite in einer Sitzung ist daher nicht zulässig, unabhängig von der Anzahl der stabilisierten Rippen.

Zudem versuchen Prüfstellen privater Krankenversicherungen häufig, den operativen Zugang als eigenständige Leistung zu streichen. Der Zugangsweg ist jedoch integraler Bestandteil der operativen Stabilisierung und darf nicht separat berechnet werden. Auch die Kombination mit reinen Weichteileingriffen im selben Operationsgebiet wird kritisch geprüft.

Achtung: Die postoperative radiologische Kontrolle oder eine Thoraxdrainage sind eigenständige Leistungen. Achten Sie darauf, diese korrekt nach den entsprechenden GOÄ-Ziffern separat zu liquidieren, um Honorarverluste zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 2334: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Im Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit der Stabilisierung klar hervorgehen. Insbesondere der Nachweis einer paradoxen Atmung oder einer signifikanten Thoraxdeformität sollte dokumentiert werden.

Darüber hinaus müssen die verwendeten Implantate, die Anzahl der stabilisierten Rippensegmente und der genaue operative Zugangsweg detailliert beschrieben werden. Bei beidseitigen Eingriffen ist die getrennte Darstellung der Operationsschritte für jede Brustwandseite unerlässlich.

Dokumentation: Diagnose: Instabile rechtsseitige Rippenserienfraktur mit paradoxer Atembewegung. OP: Anlegen eines rechtsseitigen anterolateralen Zugangs. Darstellung der frakturierten Rippen. Offene Reposition und anschließende Plattenosteosynthese mittels winkelstabiler Rippenplatten. Erfolgreiche Wiederherstellung der Brustwandstabilität.

GOÄ 2334: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ-Ziffer 2334 liegt beim 2,3-fachen Satz. Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand gerechtfertigt. Typische Begründungsfaktoren sind eine ausgeprägte Adipositas des Patienten, starke Verwachsungen im Operationsgebiet oder das Vorliegen einer komplexen Trümmerzone, die eine aufwendige Modellierung der Osteosyntheseplatten erfordert.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2334 können weitere selbstständige Leistungen abgerechnet werden, sofern sie nicht Teil des Hauptguts sind. Häufig kombiniert wird die Stabilisierung mit der Anlage einer Thoraxdrainage. Auch die Versorgung von Weichteilverletzungen oder die Durchführung einer diagnostischen Thorakoskopie vor der Stabilisierung können unter Beachtung der Kombinationsregeln zusätzlich in Ansatz gebracht werden. Sachkosten für die verwendeten Platten und Schrauben sind gemäß Paragraph 10 GOÄ gesondert berechenbar.

Ziffer 2334 in der neuen GOÄ

Operative Stabilisierung einer Brustwandseite (heute 2,3-fach: 375,36 €) wird in der neuen GOÄ durch zwei Ziffern abgebildet: 9300 „Operative Stabilisierung einer Brustwandseite" (760,36 €) sowie 7586 „Osteosynthese durch eine Platte" (337,08 €) — zusammen 1.097,44 €. Die alte Kommentierung beschreibt die typische Plattenosteosynthese.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2334

Die GOÄ-Ziffer 2334 wird für die operative Stabilisierung einer Brustwandseite berechnet, typischerweise bei einer instabilen Rippenserienfraktur. Diese Maßnahme dient der Wiederherstellung der Atemmechanik bei paradoxer Atmung. Die Abrechnung erfolgt je operierter Brustwandseite.
Die GOÄ-Ziffer 2334 ist mit 2800 Punkten bewertet, was einem Einfachsatz von 163,20 Euro entspricht. Bei Anwendung des Regelhöchstsatzes von 2,3 beträgt das Honorar 375,36 Euro. Der Höchstsatz von 3,5 liegt bei 571,20 Euro.
Ja, die GOÄ-Ziffer 2334 kann zweimal in einer Sitzung berechnet werden, wenn beide Brustwandseiten operativ stabilisiert werden müssen. In diesem Fall ist eine genaue Dokumentation der beidseitigen Indikation und Durchführung zwingend erforderlich. Bei einseitigen Mehrfachfrakturen ist die Ziffer hingegen nur einmal ansetzbar.
Mit der GOÄ-Ziffer 2334 sind die operativen Schritte zur Stabilisierung der Brustwandseite inklusive des Zugangs abgegolten. Nicht enthalten sind gesondert berechenbare Anästhesieleistungen oder postoperative radiologische Kontrollen. Auch die Osteosynthesematerialien können in der Regel als Sachkosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Eine Steigerung der GOÄ-Ziffer 2334 über den 2,3-fachen Satz erfordert eine patientenindividuelle Begründung, die auf außergewöhnliche Schwierigkeiten oder Zeitaufwand hinweist. Typische Begründungen sind eine stark dislozierte Trümmerfraktur, ausgeprägte Weichteilverletzungen oder erhebliche Adhäsionen bei Voroperationen. Auch ein hoher Blutverlust oder anatomische Besonderheiten rechtfertigen einen höheren Steigerungsfaktor.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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