GOÄ 2335: Reposition von Patella & Unterschenkel korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2335
Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe (I) oder gebrochener Unterschenkelknochen (II)
Punktzahl 473  
Einfachsatz 27,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 63,41 € 2,3x
Höchstsatz 96,50 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2335 für die Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder des Unterschenkels birgt Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt, worauf es ankommt.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2335

Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe (I) oder gebrochener Unterschenkelknochen (II)

Die GOÄ-Ziffer 2335 beschreibt die geschlossene, konservative Reposition einer Fraktur der Patella oder des Unterschenkels. Diese Leistung umfasst alle manuellen Maßnahmen, um die anatomische Ausrichtung der Knochenfragmente wiederherzustellen. Die Ziffer ist sowohl für die Kniescheibe als auch für den Unterschenkelknochen anwendbar.

Die Leistung beinhaltet die Vorbereitung, die eigentliche Reposition sowie die unmittelbare postoperative Überprüfung. Wichtig ist, dass diese Ziffer nur bei einer konservativen Frakturbehandlung zum Ansatz kommt. Operative Verfahren sind über eigene Ziffern abzubilden.

GOÄ 2335 in der Praxis: Konservative Reposition im Fokus

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 2335 vor allem bei dislozierten Frakturen zum Einsatz, die keiner sofortigen operativen Versorgung bedürfen. Typische Indikationen sind unkomplizierte Brüche der Kniescheibe oder isolierte Frakturen des Schien- oder Wadenbeins. Die geschlossene Reposition erfolgt meist unter Analgosedierung oder Lokalanästhesie.

Ein wesentlicher Aspekt ist die Abgrenzung zu rein fixierenden Maßnahmen ohne vorherige Einrichtung. Wenn lediglich eine Schiene oder ein Gips ohne Reposition angelegt wird, ist die GOÄ 2335 nicht berechnungsfähig. In diesen Fällen sind die entsprechenden Ziffern für Immobilisationsverbände zu wählen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2335

Fallbeispiel 1: Konservative Reposition einer Patellafraktur

Ein Patient stellt sich mit einer dislozierten, aber geschlossenen Patellafraktur in der Praxis vor. Der Arzt führt nach lokaler Anästhesie die manuelle Einrichtung der Fragmente durch. Anschließend erfolgt die Ruhigstellung mittels einer Gipstutorschiene. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2335 für die Reposition der Kniescheibe.

Fallbeispiel 2: Einrichtung einer isolierten Tibiafraktur

Nach einem Sportunfall wird eine isolierte, verschobene Fraktur des Schienbeinschafts diagnostiziert. Unter intravenöser Analgosedierung erfolgt die geschlossene Reposition des Unterschenkelknochens durch Längszug und manuellen Druck. Die Abrechnung der GOÄ 2335 ist hier vollkommen korrekt, da die Ziffer explizit auch für einen einzelnen Unterschenkelknochen gilt.

Fallbeispiel 3: Komplexe geschlossene Reposition bei Tibia- und Fibula-Fraktur

Bei einer kombinierten Fraktur von Schien- und Wadenbein führt der Arzt eine aufwendige geschlossene Reposition durch. Da beide Knochen des Unterschenkels betroffen sind, ist der Aufwand deutlich erhöht. Die Reposition wird mit der GOÄ 2335 abgerechnet, wobei aufgrund der Komplexität ein erhöhter Steigerungsfaktor begründet wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2335: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2335 mit operativen Leistungen derselben Region. Die Ziffern für die operative Einrichtung, wie die GOÄ 2336 oder GOÄ 2340, schließen die GOÄ 2335 am selben Behandlungstag strikt aus. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen achten hierbei sehr genau auf die Einhaltung der Ausschlussvorgaben.

Achtung: Die GOÄ 2335 darf niemals neben den Ziffern 2336, 2340, 2344, 2345, 2349 oder 2350 abgerechnet werden. Achten Sie penibel darauf, dass bei einem Wechsel von konservativer zu operativer Therapie nur die höherwertige operative Leistung liquidiert wird.

Zudem versuchen Praxen gelegentlich, die Einrichtung von Schien- und Wadenbein als zwei getrennte Leistungen anzusetzen. Dies ist unzulässig, da die GOÄ 2335 die Einrichtung des gesamten Unterschenkels abdeckt. Eine Mehrfachabrechnung führt unweigerlich zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 2335: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. Im Krankenblatt müssen die Ausgangslage, die Indikation zur Reposition sowie der genaue Ablauf des Eingriffs detailliert festgehalten werden. Auch die anschließende Erfolgskontrolle mittels Bildgebung sollte dokumentiert sein.

Dokumentation: Diagnose: Dislozierte Patellafraktur rechts. Durchführung einer geschlossenen Reposition unter Lokalanästhesie (GOÄ 490). Manueller Druck zur anatomischen Ausrichtung der Fragmente. Anlage einer Schiene zur Immobilisation. Post-repositionelle Röntgenkontrolle dokumentiert regelrechte Stellung.

Fehlen Angaben zur angewandten Technik oder zur Anästhesie, wird die medizinische Notwendigkeit der Reposition oft angezweifelt. Eine präzise Verlaufsdokumentation sichert somit Ihren rechtmäßigen Honoraranspruch.

GOÄ 2335: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwerts über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei der GOÄ 2335 gut begründbar. Relevante Kriterien sind ein hoher Dislokationsgrad, eine ausgeprägte Weichteilschwellung oder schwierige anatomische Verhältnisse. Auch ein erhöhter Zeitaufwand bei unruhigen Patienten rechtfertigt die Anwendung eines höheren Steigerungsfaktors.

Tipp: Dokumentieren Sie erschwerende Faktoren wie Adipositas permagna oder erhebliche Weichteilhämatome direkt im OP-Bericht. Dies erleichtert die Durchsetzung von Faktoren bis zum 3,5-fachen Satz erheblich.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2335 lässt sich hervorragend mit diagnostischen und anästhesiologischen Leistungen kombinieren. Typische Begleitleistungen sind die Röntgenaufnahmen nach den Ziffern 5105 oder 5107 zur prä- und postoperativen Kontrolle. Auch die Abrechnung von Anästhesieleistungen wie der GOÄ 490 ist neben der Reposition absolut regelkonform.

Ziffer 2335 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2335 (Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe (I) oder gebrochener Unterschenkelknochen (II), heute 2,3-fach: 63,41 €) je nach erbrachter Leistung in verschiedene Nachfolgeziffern auf:

  • 7505 Geschlossene Reposition einer einfachen Fraktur oder Epiphysenlösung einer Knies (33,48 €) — bei: Fraktur der Kniescheibe
  • 7514 Geschlossene Reposition einer einfachen Fraktur oder Epiphysenlösung von einem o (166,40 €) — bei: Fraktur eines oder beider Unterschenkelknochen
  • 7534 Offene Reposition einer einfachen Fraktur oder Epiphysenlösung eines Unterschenkelknochens (395,83 €) — bei: Offene Reposition einer einfachen Fraktur oder Epiphysenlösung eines Unterschenkelknochens, ggf. einschließlich - Entfernung von überschüssigem knöche

Die Bandbreite der abrechenbaren Gesamtsumme reicht von 33,48 € bis 395,83 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2335

Ja, die GOÄ 2335 ist auch bei der Fraktur eines einzelnen Unterschenkelknochens wie dem Wadenbein berechnungsfähig. Dies ist explizit in den Anmerkungen zur Ziffer geregelt. Eine Reposition muss jedoch stattgefunden haben.
Nein, die GOÄ 2335 ist für die geschlossene, konservative Einrichtung vorgesehen. Bei einer operativen Versorgung müssen die spezifischen operativen Ziffern wie GOÄ 2336 oder GOÄ 2340 gewählt werden, welche die GOÄ 2335 ausschließen.
Nein, die Ziffer 2335 kann für denselben Unterschenkel nur einmal pro Sitzung berechnet werden. Die Einrichtung beider Knochen gilt als eine Leistungseinheit, kann jedoch über einen erhöhten Steigerungsfaktor abgebildet werden.
Lokalanästhesien oder Leitungsanästhesien können zusätzlich zur GOÄ 2335 abgerechnet werden. Typische Kombinationspartner sind hierbei die GOÄ-Ziffern 490 oder 491 für die Schmerzausschaltung während der Reposition.
Die GOÄ 2344 betrifft speziell die Einrichtung eines Knöchelbruchs (Malleolarfraktur). Die GOÄ 2335 wird hingegen bei Frakturen des Unterschenkelschafts oder der Kniescheibe angewendet.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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