GOÄ 2454: Fettgewebsentfernung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2454
Operative Entfernung von überstehendem Fettgewebe an einer Extremität
Punktzahl 924  
Einfachsatz 53,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 123,88 € 2,3x
Höchstsatz 188,51 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2454 für die operative Fettgewebsentfernung birgt oft Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Liposuktion und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2454

Operative Entfernung von überstehendem Fettgewebe an einer Extremität

Die Gebührenordnungsziffer 2454 beschreibt die operative Entfernung von überschüssigem Fettgewebe an den Armen oder Beinen. Da die Leistungslegende kein spezifisches operatives Verfahren vorschreibt, fällt auch die moderne Liposuktion (Fettabsaugung) unter diese Ziffer. Dies ist für die Praxis von großer Bedeutung, da somit sowohl offene Resektionen als auch minimalinvasive Absaugverfahren abgedeckt sind.

Die Leistung ist dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) und dort dem Unterabschnitt VII (Chirurgie der Körperoberfläche) zugeordnet. Neben der operativen Hauptleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen der Zuschlag 444 für ambulante Operationen geltend gemacht werden.

GOÄ 2454 in der Praxis: Indikationen und medizinische Notwendigkeit

Die Abrechnung der GOÄ 2454 setzt zwingend eine medizinische Indikation voraus. Rein kosmetische Eingriffe zur Körperformung dürfen nicht über die private Krankenversicherung (PKV) abgerechnet werden, sondern müssen als Verlangensleistung vereinbart werden. Typische medizinisch begründete Indikationen sind das fortgeschrittene Lipödem ab Stadium II sowie ausgeprägte Gewebeüberschüsse nach massivem Gewichtsverlust.

In der klinischen Praxis muss die Abgrenzung zu rein ästhetischen Operationen sorgfältig erfolgen. Wenn Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder rezidivierende Infektionen in den Hautfalten vorliegen, ist die medizinische Notwendigkeit gegeben. Die Ziffer ist je Extremität berechnungsfähig, was bei beidseitigen Eingriffen beachtet werden muss.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2454

Fallbeispiel 1: Liposuktion bei Lipödem Stadium II

Eine Patientin stellt sich mit schmerzhaften Fettansammlungen an beiden Oberschenkeln vor. Es erfolgt eine medizinisch indizierte Liposuktion beider Oberschenkel in Tumeszenzlokalanästhesie. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2454 zweifach (jeweils für die linke und rechte Extremität) unter Angabe der Seitenbezeichnung. Zusätzlich wird der Ambulanzzuschlag 444 berechnet.

Fallbeispiel 2: Dermolipektomie am Oberarm nach Gewichtsverlust

Nach einer bariatrischen Operation leidet ein Patient unter massiven, hängenden Haut-Fett-Schürzen an beiden Oberarmen, die zu chronischen Intertrigo-Infektionen führen. Der Chirurg führt eine offene operative Resektion des überstehenden Gewebes durch. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 2454 mit dem Schwellenwert von 2,3. Aufgrund des hohen operativen Aufwands bei der Gewebepräparation wird ein erhöhter Steigerungsfaktor begründet.

Fallbeispiel 3: Exzision eines riesigen Lipoms am Unterschenkel

Ein Patient stellt sich mit einem tief sitzenden, schmerzhaften Lipom von 12 cm Durchmesser an der Wade vor. Der Befund erfordert eine aufwendige Präparation des Fettgewebes unter Schonung der neurovaskulären Strukturen. Da es sich um die operative Entfernung von überstehendem Fettgewebe handelt, wird die Ziffer 2454 herangezogen. Die medizinische Notwendigkeit wird durch den pathologischen Befund und die Schmerzsymptomatik untermauert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2454: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von kleineren Exzisionsziffern wie der GOÄ 2403 oder 2404 für denselben operativen Zugang. Private Krankenversicherungen kürzen diese Kombinationen regelmäßig, da die Gewebeentfernung bereits durch die Spezialziffer 2454 abgegolten ist. Zudem führt das Fehlen einer klaren Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit oft zu vollständigen Erstattungsverweigerungen.

Achtung: Kosmetische Behandlungen dürfen niemals über die GOÄ 2454 zulasten der privaten Krankenversicherung abgerechnet werden. Liegt keine medizinische Indikation vor, muss vorab eine schriftliche Vereinbarung über eine Verlangensleistung nach Paragraf 1 Absatz 2 der GOÄ getroffen werden.

Auch die fehlerhafte Abrechnung bei beidseitigen Eingriffen wird häufig beanstandet. Wird die Ziffer 2454 für beide Beine ohne genaue Seitenangabe (rechts/links) oder ohne separate Zeilen in der Rechnung aufgeführt, führt dies fast immer zu Rückfragen der Erstattungsstellen.

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Dokumentation der GOÄ 2454: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen die exakte Lokalisation, das entnommene Gewebevolumen oder Fettabsaugvolumen sowie die angewandte Operationstechnik detailliert beschrieben werden. Auch die präoperative Symptomatik wie Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen gehört zwingend in die Patientenakte.

Dokumentation: Liposuktion beider Oberschenkel bei Lipödem Stadium II. Lokalanästhesie mittels Tumeszenztechnik. Absaugung von 2.500 ml reinem Fettgewebe links und 2.400 ml rechts. Keine intraoperativen Komplikationen. Postoperative Kompression angelegt.

Zusätzlich empfiehlt sich eine standardisierte Fotodokumentation vor und nach dem Eingriff. Diese dient als objektiver Nachweis der medizinischen Notwendigkeit gegenüber dem medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherungen.

Tipp: Halten Sie präoperativ die Befunde zusätzlich durch Umfangsmessungen der betroffenen Extremitäten schriftlich fest. Dies stärkt Ihre Argumentation bei eventuellen Wirtschaftlichkeitsprüfungen erheblich.

GOÄ 2454: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 2454 liegt beim 2,3-fachen Satz, was einem Honorar von 123,88 € entspricht. Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz (188,51 €) ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder extrem hohem Gewebevolumen zulässig. Typische Begründungen sind ein sehr hoher Body-Mass-Index (BMI), ausgeprägte Vernarbungen durch Voroperationen oder ein überdurchschnittlich hoher Zeitaufwand.

Typische Ziffernkombinationen

Sehr häufig wird die GOÄ 2454 mit dem Zuschlag 444 für das ambulante Operieren kombiniert, sofern der Eingriff nicht stationär stattfindet. Ebenfalls kombinierbar sind die entsprechenden Ziffern für die Anästhesie, wie die Tumeszenzlokalanästhesie oder die postoperative Schmerztherapie. Eine gleichzeitige Berechnung von Ziffern für die Kompressionstherapie am OP-Tag ist ebenfalls üblich und erstattungsfähig.

Ziffer 2454 in der neuen GOÄ

An die Stelle der Ziffer 2454 (Operative Entfernung von überstehendem Fettgewebe an einer Extremität) treten in der neuen GOÄ mehrere spezifische Leistungen — welche gilt, hängt vom Verfahren und ggf. der Lokalisation ab:

  • bei: operative Dermolipektomie am Oberschenkel je Oberschenkel — 6703 „Dermolipektomie, je Oberschenkel" (469,52 €), je Oberschenkel 1x
  • bei: operative Dermolipektomie am Arm — 6705 „Dermolipektomie" (469,52 €), je Sitzung 1x
  • bei: operative Dermolipektomie am Rücken — 6706 „Dermolipektomie, Rücken" (514,62 €), je Sitzung 1x
  • bei: Liposuktion am Oberschenkel (ggf. einschließlich Knie) — 6716 „Liposuktion in den Bereichen Bauch, Rücken, Gesäß oder Oberschenkel" (944,68 €), je erste Körperseite
  • 6715 Liposuktion in den Bereichen Oberarm ( (747,91 €), je erste Körperseite

Von 469,52 € bis 944,68 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2454 bisher 123,88 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2454

Ja, die GOÄ-Ziffer 2454 umfasst auch die Liposuktion (Fettabsaugung), da die Leistungslegende kein spezifisches operatives Verfahren vorschreibt. Voraussetzung für die Erstattung durch die private Krankenversicherung ist jedoch stets eine nachgewiesene medizinische Notwendigkeit, wie sie beispielsweise bei einem Lipödem ab Stadium II vorliegt.
Neben der GOÄ-Ziffer 2454 kann bei ambulanter Durchführung der operative Zuschlag nach der Ziffer 444 berechnet werden. Dieser Zuschlag beträgt 100 Prozent des einfachen Satzes der zugrundeliegenden operativen Leistung und ist einmal pro Behandlungstag ansetzbar.
Erfolgt der Eingriff an beiden Extremitäten, beispielsweise an beiden Oberschenkeln, kann die GOÄ 2454 zweifach berechnet werden. In der Rechnung muss dies durch die genaue Seitenangabe (rechts/links) in separaten Zeilen oder durch den Zusatz 'beidseitig' transparent gemacht werden.
Private Krankenversicherungen lehnen die Erstattung meist ab, wenn der Eingriff als rein kosmetische Behandlung eingestuft wird. Auch eine unzureichende Dokumentation der präoperativen Beschwerden oder das Fehlen von Befunden wie Umfangsmessungen führt häufig zu Beanstandungen.
Nein, die gleichzeitige Abrechnung von kleineren Exzisionsziffern wie GOÄ 2403 oder 2404 für dasselbe Operationsgebiet ist nicht zulässig. Die operative Entfernung des Fettgewebes über die Ziffer 2454 gilt als Zielleistung und schließt diese Hilfsleistungen ein.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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