GOÄ 2453: Abrechnung der Lymphödem-OP – Tipps & Analogien

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2453
Operation des Lymphödems einer Extremität
Punktzahl 2000  
Einfachsatz 116,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 268,11 € 2,3x
Höchstsatz 408,00 € 3,5x

Die Abrechnung der operativen Lymphödemtherapie nach GOÄ 2453 birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über klassische Methoden und moderne Analogabrechnungen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2453

GOÄ-Ziffer 2453: Operation des Lymphödems einer Extremität – 2000 Punkte

Die Gebührenordnungsziffer 2453 beschreibt die operative Behandlung eines Lymphödems an einer Extremität. Diese Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik VII (Chirurgie der Körperoberfläche) angesiedelt. Sie deckt den chirurgischen Eingriff zur Entlastung des gestörten Lymphabflusses ab.

Ein Lymphödem stellt eine chronische Transportstörung der Lymphflüssigkeit dar, die zu massiven Schwellungen führt. Die Ziffer umfasst klassischerweise die chirurgische Reduktion des Gewebes oder ableitende Verfahren. Vorbemerkungen des Abschnitts L zur Abrechnung von Anästhesien und OP-Zuschlägen sind hierbei zwingend zu beachten.

GOÄ 2453 in der Praxis: Indikationen und chirurgische Verfahren

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2453 setzt eine gesicherte Diagnose eines chronischen Lymphödems voraus. Häufig tritt dieses Krankheitsbild sekundär nach onkologischen Eingriffen auf, beispielsweise nach einer Mastektomie mit Axilladissektion und anschließender Bestrahlung. In ausgeprägten Stadien wie der Elephantiasis ist der Leidensdruck der Patienten extrem hoch.

Chirurgisch kommen primär zwei klassische Methoden zum Einsatz, die über diese Ziffer abgebildet werden. Zum einen sind dies die Resektionsmethoden, bei denen nach konservativer Entstauung überschüssige Haut- und Unterhautfettgewebslappen entfernt werden. Zum anderen umfasst die Ziffer flüssigkeitsableitende Verfahren wie die Operation nach Thompson, welche eine Verbindung zwischen dem oberflächlichen und tiefen Lymphsystem herstellt.

Achtung: Moderne, hochkomplexe mikrochirurgische Verfahren zur Lymphgefäßrekonstruktion fallen nicht unter das Leistungsspektrum der GOÄ 2453. Für diese anspruchsvollen Eingriffe muss eine analoge Bewertung herangezogen werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2453

Fallbeispiel 1: Resektionsstraffung nach konservativer Therapie

Eine Patientin stellt sich mit einem chronischen Lymphödem Stadium III am Arm nach Mammakarzinom-Behandlung vor. Nach erfolgreicher komplexer physikalischer Entstauungstherapie verbleiben störende, hängende Hautfalten. Diese werden in einer chirurgischen Resektionsplastik operativ entfernt.

Die Abrechnung erfolgt regulär über die GOÄ-Ziffer 2453 zum Regelsatz von 2,3. Da es sich um ein klassisches Resektionsverfahren handelt, ist die Ziffer direkt anwendbar.

Fallbeispiel 2: Ableitende Operation nach Thompson

Bei einem Patienten mit ausgeprägtem Lymphödem des Beins wird eine Thompson-Operation durchgeführt. Hierbei werden die Muskelfaszie und das darüber liegende Fettgewebe reseziert, um eine Drainage zum tiefen Lymphsystem zu schaffen. Ein präparierter Hautlappen wird in die Tiefe verlagert.

Dieser aufwendige Eingriff wird ebenfalls mit der Ziffer 2453 liquidiert. Aufgrund des erhöhten zeitlichen Aufwands und der anatomischen Schwierigkeiten kann hier ein erhöhter Steigerungssatz gerechtfertigt sein.

Fallbeispiel 3: Mikrochirurgische Lymphgefäß-Transplantation (Analogabrechnung)

Bei einem Patienten erfolgt eine hochmoderne, mikrochirurgische Transplantation von Lymphgefäßen zur Rekonstruktion des Lymphabflusses. Dieser Eingriff erfordert ein Operationsmikroskop und filigrane Anastomosen, was den Rahmen der klassischen GOÄ 2453 sprengt.

Da die GOÄ 2453 diese modernen Rekonstruktionsverfahren nicht adäquat abbildet, erfolgt die Abrechnung analog. Als sachgerechte Analogposition wird die GOÄ-Ziffer 2891 (Rekonstruktive Operation an den Körpervenen) herangezogen, da die Präparation der feinen Lymphgefäße mindestens ebenso anspruchsvoll ist.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2453: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Abgrenzung zwischen klassischen Resektionen und mikrochirurgischen Rekonstruktionen. Private Krankenversicherungen (PKV) versuchen oft, aufwendige Rekonstruktionen auf die schlechter bewertete GOÄ-Ziffer 2453 herunterzustufen. Dies ist jedoch medizinisch und gebührenrechtlich unzulässig, da die Ziffer 2453 den modernen mikrochirurgischen Aufwand nicht widerspiegelt.

Zudem müssen Abrechnungsstellen darauf achten, dass selbstständige Teilleistungen nicht separat berechnet werden. Die primäre Wundversorgung oder die kosmetische Hautnaht sind mit der Gebühr für die Hauptleistung abgegolten. Eine zusätzliche Abrechnung von Exzisionsziffern für dieselbe Lokalisation führt regelmäßig zu Beanstandungen durch Prüfstellen.

Tipp: Bei der Durchführung von mikrochirurgischen Lymphgefäß-Anastomosen sollte von Beginn an die Analogabrechnung nach GOÄ 2891 gewählt und im Anschreiben an den Patienten transparent erläutert werden.

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Dokumentation der GOÄ 2453: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die Schnittführung, das Ausmaß des resezierten Gewebes und die angewandte Methode (z. B. Thompson-Plastik) detailliert beschrieben werden. Auch die präoperative Diagnose inklusive des Stadiums des Lymphödems muss klar dokumentiert sein.

Besonders bei der Anwendung von Steigerungssätzen über dem 2,3-fachen Faktor ist die Angabe von besonderen Erschwernissen im OP-Bericht essenziell. Dazu gehören beispielsweise ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder Bestrahlungen sowie ein extrem adipöser Gewebezustand.

Dokumentationsbeispiel:
Diagnose: Sekundäres Lymphödem des linken Arms, Stadium III nach Mastektomie und Radiatio. Durchführung einer Resektionsplastik nach Thompson. Präparation unter erschwerten Bedingungen bei massiver fibrotischer Gewebeveränderung. Exzision von hypertrophiertem Subkutangewebe und Verlagerung des deep-flap-Hautlappens zur Drainage.

GOÄ 2453: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 2453 kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ausgeprägte Gewebefibrosen, anatomische Varianten oder ein extrem hoher Blutverlust. Auch die Notwendigkeit einer besonders feinen Präparation bei vorbestrahltem Gewebe rechtfertigt eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der operativen Hauptleistung können begleitende Leistungen wie die Anästhesie (z. B. GOÄ 451/452) oder postoperative Überwachungsleistungen berechnet werden. Auch die Anlage von speziellen Kompressionsverbänden unmittelbar postoperativ ist unter Beachtung der Ausschlusskriterien ansetzbar. Nicht kombiniert werden dürfen Ziffern, die rein kosmetische Korrekturen ohne medizinische Indikation im selben Operationsgebiet beschreiben.

Ziffer 2453 in der neuen GOÄ

Die Leistung nach Ziffer 2453 (Operation des Lymphödems einer Extremität) wird im Entwurf je nach klinischer Situation unterschiedlich abgebildet — die Dokumentation entscheidet über die Zielziffer:

  • bei: mikrochirurgische Lymphkollektorentransplantation — 7451 „Mikrochirurgische Lymphkollektorentransplantation" (1.453,08 €), 1x je Sitzung
  • bei: mikrochirurgische Lymphknotentransplantation — 7453 „Mikrochirugische Lymphknotentransplantation" (1.453,08 €), 1x je Sitzung
  • bei: mikrochirurgische lympho-venöse Anastomose — 7454 „Mikrochirugische lympho-venöse Anastomose" (900,99 €), 1x je Sitzung
  • bei: Rekonstruktion von Lymphgefäßen durch Transplantation — 9807 „Rekonstruktion von Lymphgefäßen durch Transplantation, einschließlich Entnahme, je Extremität" (795,38 €), je Extremität 1x

Von 795,38 € bis 1.453,08 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2453 bisher 268,11 €.

no successor für die alten Resektions-/lymphableitenden Varianten: 4123 beschreibt nur die Entleerung eines Lymphödems, nicht die operative Beseitigung; eine unzulässige Gleichsetzung wird vermieden.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2453

Die GOÄ-Ziffer 2453 ist mit 2000 Punkten bewertet. Dies entspricht einem Einfachsatz von 116,57 Euro und einem Regelhöchstsatz von 268,11 Euro bei einem Faktor von 2,3. Der Höchstsatz liegt bei 408,00 Euro.
Die Ziffer 2453 wird für operative Eingriffe zur Behandlung eines chronischen Lymphödems an einer Extremität herangezogen. Typische Indikationen sind ausgeprägte Gewebeüberschüsse nach konservativer Entstauungstherapie oder ableitende Operationsverfahren.
Moderne mikrochirurgische Rekonstruktionen werden nicht über die GOÄ 2453, sondern analog abgerechnet. Als sachgerechte Analogposition empfiehlt sich hierbei die GOÄ-Ziffer 2891 für rekonstruktive Operationen an Körpervenen. Dies trägt dem hohen mikrochirurgischen Aufwand Rechnung.
Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist bei stark vernarbtem oder vorbestrahltem Gewebe gerechtfertigt. Auch ein extrem hoher Zeitaufwand durch ausgeprägte Gewebefibrosen oder anatomische Besonderheiten kann als Begründung dienen.
Nein, rein kosmetische Hautstraffungen im selben Operationsgebiet sind nicht zusätzlich berechenbar. Die Resektion von überschüssigem Gewebe zur therapeutischen Entlastung des Lymphödems ist bereits mit der GOÄ-Ziffer 2453 abgegolten.
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