Die Abrechnung der Fettschürzenexstirpation nach GOÄ-Ziffer 2452 birgt Hürden. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2452
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Ziffer 2452 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik VII (Chirurgie der Körperoberfläche) wie folgt:
Exstirpation einer Fettschürze – einschließlich plastischer Deckung des Grundes –
Diese Leistung ist mit einer Punktzahl von 1400 bewertet. Der Leistungstext stellt klar, dass die plastische Deckung des Grundes bereits vollständig in der Ziffer enthalten ist. Eine zusätzliche Abrechnung von einfachen Wundverschlüssen oder lokalen Schwenklappen zur Deckung desselben Defekts ist somit ausgeschlossen.
GOÄ 2452 in der Praxis: Medizinische Notwendigkeit und Abgrenzung
Die Entfernung einer Fettschürze (Abdominoplastik) erfolgt häufig nach einer massiven Gewichtsreduktion, beispielsweise nach bariatrischen Eingriffen. In der Praxis muss streng zwischen einer rein kosmetischen Operation und einer medizinisch indizierten Resektion unterschieden werden. Private Krankenversicherungen fordern oft den Nachweis einer krankheitswertigen Befundkonstellation.
Eine medizinische Notwendigkeit ist gegeben, wenn in der tiefen Hautfalte chronische Entzündungen, Ekzeme oder therapieresistente Pilzinfektionen (Intertrigo) auftreten. Auch erhebliche Einschränkungen des Bewegungsapparates oder chronische Schmerzen durch das Zuggewicht des Gewebes stützen die Indikation. Kosmetische Wünsche des Patienten rechtfertigen die Abrechnung über die reguläre GOÄ gegenüber Erstattern hingegen nicht.
Tipp: Vor dem Eingriff sollten hochauflösende Fotodokumentationen der betroffenen Hautareale und der Umschlagsfalte angefertigt werden, um die medizinische Notwendigkeit im Zweifelsfall gegenüber dem medizinischen Dienst oder privaten Kassen lückenlos nachweisen zu können.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2452
Fallbeispiel 1: Resektion nach bariatrischer Operation
Ein Patient stellt sich nach einem Gewichtsverlust von 50 Kilogramm nach einer Magenbypass-Operation vor. Es zeigt sich eine bis zur Symphyse reichende, stark hängende Fettschürze mit rezidivierenden, schmerzhaften Intertrigo-Episoden in der Falte, die konservativ austherapiert sind. Die Indikation zur operativen Entfernung ist medizinisch begründet. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2452 zum Regelsatz (2,3-fach).
Fallbeispiel 2: Erschwerte Präparation bei ausgeprägten Verwachsungen
Bei einer Patientin mit Zustand nach mehreren abdominellen Voroperationen wird eine ausgeprägte Fettschürze exstirpiert. Aufgrund massiver narbiger Verwachsungen im Unterbauchbereich gestaltet sich die Präparation des Gewebes und die Darstellung der Faszie äußerst zeitaufwendig. Die Abrechnung erfolgt unter Anwendung der GOÄ-Ziffer 2452 mit erhöhtem Steigerungsfaktor (3,5-fach) unter Angabe der konkreten zeitlichen Verzögerung und anatomischen Besonderheiten.
Fallbeispiel 3: Kombinierter Eingriff mit Hernienversorgung
Im Rahmen der Fettschürzenexstirpation wird gleichzeitig eine symptomatische Nabelhernie versorgt. Neben der GOÄ 2452 für die Resektion des Haut-Fett-Lappens wird die Hernienoperation nach der entsprechenden Ziffer (z. B. GOÄ 3281) liquidiert. Da es sich um zwei eigenständige operative Prozeduren handelt, ist diese Kombination bei getrennter Dokumentation zulässig.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2452: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die bereits durch den Leistungsinhalt der GOÄ 2452 abgegolten sind. Insbesondere die Ausschlussziffern 3283 und 3284 (plastische Operationen zur Bauchwandwiederherstellung) dürfen nicht zeitgleich für denselben operativen Zugang angesetzt werden. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen streichen diese Kombinationen konsequent zusammen.
Zudem wird oft fälschlicherweise versucht, die primäre Wunddeckung oder kleinere lokale Lappenplastiken im Operationsgebiet separat zu berechnen. Da die Ziffer 2452 die plastische Deckung des Grundes explizit einschließt, sind solche Zusatzberechnungen nicht statthaft. Nur wenn in einer anderen anatomischen Region eine eigenständige plastische Rekonstruktion erfolgt, kann diese separat ausgewiesen werden.
Achtung: Die bloße Unzufriedenheit des Patienten mit dem kosmetischen Erscheinungsbild ist keine ausreichende Begründung für eine medizinisch notwendige Leistung. Wird die Operation ohne dokumentierte dermatologische oder orthopädische Beschwerden durchgeführt, droht der Verlust des Honoraranspruchs gegenüber der privaten Krankenversicherung des Patienten.
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Dokumentation der GOÄ 2452: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug, um Honorarausfälle und langwierige Auseinandersetzungen mit Kostenträgern zu vermeiden. Im Operationsbericht müssen die genauen Maße des resezierten Gewebes, das Gewicht des Präparats sowie die Präparationstechnik im Detail beschrieben werden. Auch die Durchführung der plastischen Deckung des Wundgrundes muss explizit Erwähnung finden.
Darüber hinaus sollte die präoperative Dokumentation die konservativen Therapieversuche (z. B. lokale Antimykotika, Gerbstoffbäder) und deren Versagen aufzeigen. Ein dermatologisches Konsil, das die Therapieresistenz der Hautveränderungen bestätigt, erhöht die Argumentationskraft gegenüber den Kassen erheblich.
Dokumentationsbeispiel: "Schnittführung im Bereich der Unterbauchfalte. Präparation des massiven, hängenden Haut-Fett-Lappens (Gewicht: 2.400 g) bis auf die Bauchwandfaszie. Sorgfältige Blutstillung. Plastische Mobilisation der Wundränder und schichtweiser Wundverschluss zur spannungsfreien Deckung des Defekts. Keine Anzeichen einer Bauchwandhernie."
GOÄ 2452: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Satz muss patientenbezogen und nachvollziehbar begründet werden. Typische Begründungen für eine Faktorsteigerung bei der GOÄ 2452 sind extreme Adhäsionen nach Voroperationen, ein ungewöhnlich hoher Gewichtsanteil des Gewebes (z. B. über 3 kg) oder ein stark erhöhtes Blutungsrisiko bei vorbestehender Antikoagulation. Auch eine extreme Gewebeerschlaffung, die eine aufwendige multilaterale Mobilisation erfordert, rechtfertigt einen höheren Faktor.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2452 können begleitende Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 2010 ff.) oder postoperative Überwachungsleistungen berechnet werden, sofern diese nicht vom Anästhesisten selbst liquidiert werden. Auch die Einbringung von Drainagen oder das Anlegen eines komprimierenden Spezialverbandes kann unter Beachtung der Kombinationsregeln angesetzt werden. Die postoperative Nachsorge und Verbandswechsel in den Folgetagen werden über die entsprechenden Ziffern des Abschnitts C abgerechnet.
Ziffer 2452 in der neuen GOÄ
Die Leistung nach Ziffer 2452 (Exstirpation einer Fettschürze – einschließlich plastischer Deckung des Grundes –) wird im Entwurf je nach klinischer Situation unterschiedlich abgebildet — die Dokumentation entscheidet über die Zielziffer:
- bei: Abdomen ohne zusätzliche vertikale Resektion — 6700 „Dermolipektomie, Abdomen, ohne Versetzung des Nabels" (469,52 €), je Sitzung 1x
- bei: Abdomen mit zusätzlicher vertikaler Resektion — 6707 „Dermolipektomie, Abdomen mit zusätzlich vertikaler Resektion" (858,70 €), je Sitzung 1x
- bei: Dermolipektomie an Gesäß und/oder Hüfte — 6701 „Dermolipektomie, Gesäß und Hüfte" (469,52 €), je Seite 1x
- bei: zirkuläre Dermolipektomie am Stamm ohne Versetzung des Nabels — 6708 „Zirkuläre Dermolipektomie am Stamm, ohne Versetzung des Nabels" (1.387,64 €), je Sitzung 1x
- bei: Dermolipektomie am Schamhügel — 6713 „Dermolipektomie, Schamhügel" (306,22 €), je Sitzung 1x
- bei: Dermolipektomie am Schamhügel mit zusätzlicher vertikaler Resektion — 6714 „Dermolipektomie, Schamhügel mit zusätzlich vertikaler Resektion" (427,65 €), je Sitzung 1x
- bei: zirkuläre Dermolipektomie am Thorax — 6712 „Zirkuläre Dermolipektomie am Thorax" (1.387,64 €), je Sitzung 1x
Von 306,22 € bis 1.387,64 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2452 bisher 187,68 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2452
Was hat nicht gestimmt?