GOÄ 2451: Fazialis-Rekonstruktion richtig abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2451
Wiederherstellungsoperation bei Faziallähmung – einschließlich Muskelplastiken und/oder Aufhängung mittels Faszie –
Punktzahl 2500  
Einfachsatz 145,72 € 1,0x
Regelhöchstsatz 335,16 € 2,3x
Höchstsatz 510,02 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ 2451 bei Fazialislähmung erfordert Präzision. Erfahren Sie, wie Sie Muskelplastiken, Faszienentnahmen und Steigerungssätze korrekt kombinieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2451

Wiederherstellungsoperation bei Faziallähmung – einschließlich Muskelplastiken und/oder Aufhängung mittels Faszie –

Die GOÄ-Ziffer 2451 beschreibt eine hochspezialisierte rekonstruktive Leistung aus dem Bereich der Chirurgie der Körperoberfläche. Ziel des Eingriffs ist der funktionelle und ästhetische Ausgleich der durch eine Lähmung des Nervus facialis (VII. Hirnnerv) bedingten Gesichtsschiefe. Der Nervus facialis ist der Hauptnerv für die mimische Muskulatur, weshalb sein Ausfall schwerwiegende funktionelle und psychosoziale Folgen hat.

Die Leistung umfasst explizit die Durchführung von Muskelplastiken sowie die statische oder dynamische Aufhängung des Gesichts mittels Faszie. Wichtig für die korrekte Abrechnung ist die Abgrenzung der enthaltenen Teilschritte. Während das Einbringen (die Implantation) des Faszienstreifens integraler Bestandteil der Ziffer 2451 ist, gilt dies nicht für die Entnahme des Transplantats.

GOÄ 2451 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Indikation zur Durchführung einer Wiederherstellungsoperation nach GOÄ 2451 ist gegeben, wenn eine irreversible Schädigung des Nervus facialis vorliegt und konservative Therapieversuche erfolglos blieben. Typische Ursachen sind traumatische Verletzungen, Tumorexzisionen (z. B. nach Akustikusneurinom- oder Parotistumor-Operationen) sowie idiopathische Lähmungen (Bell'sche Parese) ohne Erholungstendenz. Der Eingriff dient der Wiederherstellung der Symmetrie in Ruhe und idealerweise auch der Dynamik beim Lachen oder Sprechen.

Klinisch kommen verschiedene Techniken zum Einsatz. Häufig wird eine statische Aufhängung mit autologer Faszie (z. B. Fascia lata) durchgeführt, um den Mundwinkel anzuheben und das Herabhängen der Wange zu verhindern. Auch dynamische Muskeltransfers, beispielsweise unter Verwendung des Musculus temporalis oder des Musculus masseter, fallen unter das Leistungsspektrum dieser Ziffer.

Tipp: Da die Entnahme der Faszie (z. B. am Oberschenkel) operativ einen eigenständigen Schritt darstellt, sollte diese unbedingt separat mit den entsprechenden Ziffern für Faszientransplantationen abgerechnet werden, um Honorarverluste zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2451

Fallbeispiel 1: Statische Zügelung bei Zustand nach Parotiskarzinom

Ein Patient stellt sich mit einer persistierenden, vollständigen Fazialisparese links nach einer radikalen Parotidektomie vor. Zur Korrektur des hängenden Mundwinkels erfolgt eine statische Aufhängung mittels autologer Fascia lata. Die Entnahme der Faszie erfolgt am lateralen Oberschenkel. Abgerechnet wird die GOÄ 2451 für die Wiederherstellungsoperation sowie die GOÄ 2442 für die Entnahme des Faszientransplantats.

Fallbeispiel 2: Dynamischer Muskeltransfer des M. temporalis

Bei einer Patientin mit langjähriger Fazialislähmung wird ein dynamischer Muskeltransfer des Musculus temporalis zur Reanimation des Mundwinkels durchgeführt. Der Muskel wird nach anterior verlagert und am Mundwinkel fixiert. Da es sich um eine Muskelplastik zur Behebung der Lähmungsfolgen handelt, ist die Abrechnung der GOÄ 2451 vollumfänglich begründet. Eine zusätzliche Nervennaht fand in diesem Schritt nicht statt.

Fallbeispiel 3: Kombinierter Eingriff mit Nervenrekonstruktion

Nach einem schweren Trauma erfolgt die primäre Rekonstruktion des Gesichtsnervs mittels Nerventransplantat (Nervus suralis) in Kombination mit einer primären Faszienzügelung zur sofortigen Stabilisierung der Gesichtshälfte. In diesem komplexen Fall wird neben der GOÄ 2451 für die Faszienaufhängung auch die Nerventransplantation (z. B. nach GOÄ 2221) und die Faszienentnahme (GOÄ 2442) abgerechnet. Die Kombination bildet den tatsächlichen operativen Aufwand präzise ab.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2451: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2451 ist die fehlerhafte Doppelabrechnung der Faszienimplantation. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen regelmäßig, wenn neben der Ziffer 2451 eine separate Ziffer für das Einbringen des Transplantats (z. B. aus dem Bereich der freien Transplantationen) angesetzt wird. Der offizielle Leistungstext stellt klar, dass die Aufhängung mittels Faszie bereits in der Hauptziffer enthalten ist.

Ein weiteres Missverständnis betrifft die Abgrenzung zu Nerveneingriffen. Die GOÄ 2451 deckt ausschließlich die mechanisch-plastische Rekonstruktion ab. Werden im selben Eingriff mikrochirurgische Nervennähte oder Nervenverlagerungen durchgeführt, müssen diese zwingend gesondert deklariert werden. Werden diese weggelassen, verschenkt die Praxis erhebliche Honoraranteile.

Achtung: Achten Sie darauf, dass die Entnahme der Faszie nicht versehentlich als im Leistungsumfang der GOÄ 2451 enthalten deklariert wird. Die Entnahme ist eine eigenständige operative Leistung und muss separat ausgewiesen werden (z. B. GOÄ 2441 bis 2444).

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Dokumentation der GOÄ 2451: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation des Operationsverlaufs ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die genaue Präparation der mimischen Muskulatur oder die Freilegung des Aufhängungssitus detailliert beschrieben werden. Auch die Art des verwendeten Materials (autologe Faszie oder alloplastisches Material) sowie die Verankerungspunkte im Gesichtsbereich müssen exakt dokumentiert sein.

Besonders wichtig ist die getrennte Darstellung von Entnahme- und Empfängerregion, wenn autologe Transplantate verwendet werden. Dies belegt die Berechtigung zur Abrechnung der zusätzlichen Entnahmeziffern. Auch prä- und postoperative Fotodokumentationen sind dringend zu empfehlen, um den medizinischen Nutzen und den Schweregrad der Deformität im Zweifelsfall nachweisen zu können.

Dokumentationsbeispiel:
...Präparation des gelähmten Mundwinkels über einen präaurikulären Zugang. Darstellung des M. orbicularis oris. Einbringen des zuvor am Oberschenkel entnommenen Faszienstreifens (Fascia lata, siehe separater Bericht). Fixation des Faszienzügels am Jochbogen und am Mundwinkel unter adäquater Vorspannung zur Symmetrieherstellung in Ruhe...

GOÄ 2451: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der hohen anatomischen Variabilität und der oft schwierigen Gewebeverhältnisse bei Rezidiveingriffen oder nach vorangegangener Bestrahlung ist eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 häufig gerechtfertigt. Typische Kriterien für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind ein extrem hoher Zeitaufwand bei ausgeprägten Vernarbungen, die Notwendigkeit einer kombinierten statisch-dynamischen Rekonstruktion oder schwierige Präparationsverhältnisse bei stark atrophiertem Muskelgewebe.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2451 lässt sich hervorragend mit anderen rekonstruktiven und anästhesiologischen Ziffern kombinieren. Häufige zulässige Kombinationen umfassen die Faszienentnahme nach den Ziffern 2441 bis 2444. Auch die Ziffer 2432 (Plastische Operation zur Beseitigung eines Entstellungszustandes) kann in bestimmten Konstellationen eine Rolle spielen, sofern es sich um getrennte operative Ziele handelt. Ebenso sind mikrochirurgische Leistungen zur Nervenrekonstruktion (z. B. GOÄ 2220 ff.) neben der Ziffer 2451 berechnungsfähig, wenn sie zur Wiederherstellung der Nervenleitfähigkeit durchgeführt werden.

Ziffer 2451 in der neuen GOÄ

Die Leistung nach Ziffer 2451 (Wiederherstellungsoperation bei Faziallähmung – einschließlich Muskelplastiken und/oder Aufhängung mittels Faszie –) wird im Entwurf je nach klinischer Situation unterschiedlich abgebildet — die Dokumentation entscheidet über die Zielziffer:

  • bei: partielle Faszienzügelplastik perioral — 7000 „Ersatzoperation bei Fazialisparese, Faszienzügelplastik partiell perioral" (556,78 €), je Seite, bis zu zweimal je Sitzung
  • bei: partielle Faszienzügelplastik temporo-naso-labial — 7001 „Ersatzoperation bei Fazialisparese, Faszienzügelplastik partiell temporo-naso-labial" (512,51 €), je Seite, bis zu zweimal je Sitzung
  • bei: totale Faszienzügelplastik perioral und temporo-naso-labial — 7002 „Ersatzoperation bei Fazialisparese, Faszienzügelplastik total (perioral und temporo-naso-labial)" (778,09 €), je Seite, bis zu zweimal je Sitzung
  • bei: Dermiszügel oder Dermisstreifenplastik in der Nasolabialfalte — 7003 „Ersatzoperation bei Fazialisparese, Dermiszügel oder Dermisstreifenplastik in der Nasolabialfalte" (634,24 €), je Seite, bis zu zweimal je Sitzung
  • bei: Temporalistransfer zu Nasolabialfalte und Mundwinkel — 7004 „Ersatzoperation bei Fazialisparese, Temporalistransfer zu Nasolabialfalte und Mundwinkel" (733,83 €), je Seite, bis zu zweimal je Sitzung
  • bei: Temporalistransfer zu Oberlid und Unterlid — 7005 „Ersatzoperation bei Fazialisparese, Temporalistransfer zu Oberlid und Unterlid" (755,96 €), je Seite, bis zu zweimal je Sitzung
  • bei: Platysmatransfer — 7006 „Ersatzoperation bei Fazialisparese, Platysmatransfer" (601,04 €), je Seite, bis zu zweimal je Sitzung
  • bei: Massetertransfer — 7007 „Ersatzoperation bei Fazialisparese, Massetertransfer" (800,22 €), je Seite, bis zu zweimal je Sitzung

Von 512,51 € bis 800,22 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2451 bisher 335,16 €.

no successor für nicht näher spezifizierte Muskel-/Faszienrekonstruktionen; eine pauschale Zuordnung zu einer einzelnen neuen Technik wäre nicht belastbar.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2451

Ja, die Entnahme von Faszie ist nicht in der GOÄ-Ziffer 2451 enthalten und kann gesondert abgerechnet werden. Hierfür kommen je nach Entnahmestelle die Ziffern 2441 bis 2444 in Betracht. Lediglich die Implantation der Faszie ist mit der Ziffer 2451 abgegolten.
Eine eventuell erforderliche Nerventransplantation oder Nervenverlagerung ist nicht Bestandteil der GOÄ 2451. Diese Leistungen können zusätzlich mit den entsprechenden Ziffern für Nervennähte oder Nerventransplantate, wie beispielsweise der GOÄ 2220 oder GOÄ 2221, abgerechnet werden. Dadurch lässt sich der komplexe Eingriff vollständig abbilden.
Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder außergewöhnlichem Zeitaufwand zulässig. Typische Begründungen sind ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder komplexe anatomische Rekonstruktionen bei lang bestehender Lähmung. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung dargelegt werden.
Nein, die GOÄ 2451 setzt eine rekonstruktive Wiederherstellungsoperation voraus, die in der Regel erst bei irreversiblen oder lang anhaltenden Lähmungszuständen indiziert ist. Bei temporären Paresen kommen meist konservative Therapien oder andere chirurgische Interventionen zum Tragen. Die Indikation muss die Notwendigkeit einer Muskelplastik oder Faszienaufhängung klar belegen.
Direkte Ausschlüsse im selben operativen Gebiet betreffen vor allem einfache Weichteileingriffe, die bereits durch die plastische Rekonstruktion abgegolten sind. Zudem ist darauf zu achten, dass die Faszienimplantation bereits in der Ziffer 2451 enthalten ist und nicht separat berechnet werden darf. Die Faszienentnahme hingegen bleibt gesondert berechnungsfähig.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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