Die operative Korrektur entstellender Gesichtsnarben nach GOÄ-Ziffer 2441 bietet Abrechnungspotenzial, birgt aber auch Fallstricke bei Kombinationen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2441
Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe - 400 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 2441 beschreibt eine spezifische chirurgische Leistung aus dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik der Chirurgie der Körperoberfläche. Diese Ziffer dient der Honorierung von operativen Eingriffen, die das Ziel verfolgen, kosmetisch oder funktionell beeinträchtigende Narben im Gesichtsbereich zu korrigieren. Da es sich bei dieser Ziffer um einen kalkulatorischen Mittelwert handelt, deckt sie sowohl unkomplizierte als auch hochkomplexe Narbenexzisionen ab.
Wichtig für die korrekte Einordnung ist, dass die reine Exzision des Narbengewebes im Vordergrund steht. Weiterführende plastische Rekonstruktionen sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Vorbemerkungen zum Abschnitt L sind hierbei stets zu beachten, insbesondere im Hinblick auf die Abrechnung von Anästhesien und OP-Zuschlägen.
GOÄ 2441 in der Praxis: Indikationsstellung und anatomische Grenzen
Die Anwendung der GOÄ 2441 setzt voraus, dass eine entstellende Gesichtsnarbe vorliegt. Der Begriff "entstellend" ist hierbei medizinisch-ästhetisch zu interpretieren. Eine Entstellung liegt vor, wenn die Narbe die Symmetrie des Gesichtes stört, zu funktionellen Einschränkungen führt oder die Lebensqualität des Patienten erheblich beeinträchtigt.
Typische Indikationen umfassen hypertrophe Narben, Keloide oder eingezogene Narben nach Traumata oder vorherigen chirurgischen Eingriffen im Gesicht. Die anatomische Grenze ist hierbei strikt einzuhalten. Die Ziffer darf ausschließlich für das Gesicht angewendet werden, welches anatomisch durch den Haaransatz, die Ohren und den Unterkieferrand begrenzt ist.
Achtung: Für Narben am Hals, am behaarten Kopf oder an anderen Körperstellen darf die GOÄ 2441 keinesfalls herangezogen werden. Hier müssen stattdessen allgemeine Exzisionsziffern wie die GOÄ 2401 oder 2402 genutzt werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2441
Fallbeispiel 1: Korrektur einer traumatischen Wange-Narbe
Ein Patient stellt sich mit einer breiten, hypertrophen Narbe an der linken Wange nach einem Verkehrsunfall vor. Die Narbe wird in Lokalanästhesie exzidiert und die Wundränder werden mittels einer feinen Intrakutannaht verschlossen. Da keine aufwendige Lappenplastik notwendig ist, erfolgt die Abrechnung der Exzision nach GOÄ 2441 zum Regelsatz (2,3-fach). Zusätzlich werden die Lokalanästhesie und das Nahtmaterial berechnet.
Fallbeispiel 2: Narbenkorrektur mit anschließender Verschiebelappenplastik
Nach der Exzision einer stark verzogenen Narbe im Bereich des Kinns entsteht ein Defekt, der nicht primär verschlossen werden kann. Der Operateur führt eine lokale Verschiebelappenplastik durch. Abgerechnet wird die Exzision der Narbe nach GOÄ 2441. Die anschließende plastische Deckung wird zusätzlich mit der GOÄ-Ziffer 2385 liquidiert, da Verschiebelappenplastiken nicht in der GOÄ 2441 enthalten sind.
Fallbeispiel 3: Komplexe Korrektur einer infizierten Narbe
Eine stark gerötete, schmerzhafte und eingezogene Narbe im Stirnbereich erfordert eine aufwendige Präparation, um das tiefer liegende Narbengewebe vollständig zu entfernen. Aufgrund der anatomischen Nähe zu den Ästen des Nervus facialis muss besonders vorsichtig präpariert werden. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ 2441 unter Anwendung eines erhöhten Steigerungssatzes von 3,5 mit entsprechender Begründung des erhöhten Zeitaufwands.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2441: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fälschliche Annahme, dass plastische Deckungen in der GOÄ 2441 inkludiert seien. Private Krankenversicherungen (PKV) versuchen oft, zusätzliche Ziffern wie die GOÄ 2385 (Verschiebelappenplastik) mit dem Argument der Zielleistungsordnung zu streichen. Dies ist jedoch unzulässig, da die selbstständige Rekonstruktion eine eigenständige operative Leistung darstellt.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 2443 (Narbenexzision vor Lidrekonstruktion). Wenn eine Narbe im Augenlidbereich exzidiert wird, um anschließend das Lid zu rekonstruieren, ist die GOÄ 2443 die speziellere und somit einzig zulässige Ziffer. Die unberechtigte Nebeneinanderberechnung von GOÄ 2441 und GOÄ 2443 führt regelmäßig zu Beanstandungen durch Prüfstellen.
Tipp: Achten Sie darauf, bei der Kombination von GOÄ 2441 mit plastischen Ziffern (z. B. GOÄ 2382) die unterschiedlichen operativen Schritte im OP-Bericht präzise und getrennt voneinander darzustellen.
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Dokumentation der GOÄ 2441: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Mittel, um Honorarkürzungen abzuwenden. Im Operationsbericht muss die Indikation, also die Entstellung oder funktionelle Beeinträchtigung, klar beschrieben werden. Auch die genaue Lokalisation im Gesicht sowie die Maße der Narbe sollten dokumentiert werden.
Zudem empfiehlt es sich, prä- und postoperative Fotodokumentationen anzufertigen. Diese dienen im Zweifelsfall als objektiver Nachweis der medizinischen Notwendigkeit gegenüber der privaten Krankenversicherung oder dem medizinischen Dienst.
Dokumentationsbeispiel: Diagnose: Entstellende, hypertrophe Narbe Wange links nach Trauma (Länge 5 cm, Breite 0,8 cm). Operatives Vorgehen: Spindelförmige Exzision des gesamten Narbengewebes bis ins gesunde Unterhautfettgewebe. Sorgfältige Blutstillung. Wundverschluss mittels mehrschichtiger Naht (Subkutannaht 4-0, Intrakutannaht 5-0).
GOÄ 2441: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 2441 kann bei überdurchschnittlich schwierigen Verhältnissen über den Regelsatz von 2,3 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind eine extreme Gewebeverhärtung, die Nähe zu sensiblen Strukturen (z. B. Gefäß-Nerven-Scheiden) oder ein stark verzweigter Narbenverlauf. Auch ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand durch die Notwendigkeit einer besonders feinen Schichtnaht rechtfertigt die Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2441 sind verschiedene Ziffern für die Anästhesie und die anschließende Defektdeckung kombinierbar. Häufig wird die Ziffer zusammen mit den Zuschlägen für ambulantes Operieren (z. B. GOÄ 441 oder 442) abgerechnet. Folgende Kombinationen sind in der Praxis üblich und zulässig:
Ziffer 2441 in der neuen GOÄ
Die Leistung nach Ziffer 2441 (Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe) wird im Entwurf je nach klinischer Situation unterschiedlich abgebildet — die Dokumentation entscheidet über die Zielziffer:
- bei: kleine Narbenfläche — 5600 „Exzision eines kleinen kutanen Prozesses (Tumor, entzündlicher Prozess, Schmutztätowierung, Tätowierung, Narbenfläche)" (43,46 €)
- bei: große Narbenfläche — 5601 „Exzision eines großen kutanen Prozesses (Tumor, entzündliche Prozesse, Schmutztätowierung, Tätowierung, Narbenfläche)" (73,10 €)
Von 43,46 € bis 73,10 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2441 bisher 53,61 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2441
Was hat nicht gestimmt?