GOÄ 2385: Transplantation abrechnen – Tipps & Fallbeispiele

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2385
Transplantation eines haartragenden Hautimplantates oder eines Dermafett-Transplantates – auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle –
Punktzahl 1200  
Einfachsatz 69,94 € 1,0x
Regelhöchstsatz 160,86 € 2,3x
Höchstsatz 244,79 € 3,5x

Die korrekte Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2385 für haartragende Hautimplantate und Dermafett-Transplantate: Indikationen, Fallbeispiele und Ausschlusskriterien.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2385

GOÄ-Ziffer 2385: Transplantation eines haartragenden Hautimplantates oder eines Dermafett-Transplantates – auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle –

Die GOÄ-Ziffer 2385 ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik "Chirurgie der Körperoberfläche" angesiedelt. Sie beschreibt eine hochspezialisierte chirurgische Leistung, die sowohl die Entnahme als auch die Einbringung des Transplantats umfasst. Die Besonderheit dieser Ziffer liegt darin, dass die plastische Versorgung der Entnahmestelle bereits abgegolten ist.

Unter einem Dermafett-Transplantat versteht man ein Kombinationsimplantat aus Lederhaut (Dermis) und subkutanem Fettgewebe. Diese Technik wird häufig genutzt, um Gewebedefekte auszugleichen oder Konturen zu rekonstruieren. Die Ziffer deckt somit den gesamten operativen Prozess von der Hebung des Transplantats bis zur finalen Empfängerbett-Versorgung ab.

GOÄ 2385 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die klinische Anwendung der GOÄ-Ziffer 2385 erstreckt sich über die rekonstruktive Chirurgie bis hin zur ästhetischen Medizin. Ein klassisches Beispiel ist die Verwendung eines Dermafett-Transplantats aus der Leistenregion zur Durchführung einer Lippenplastik. Auch der Ausgleich von Gewebedefekten nach Tumorresektionen oder Traumata im Gesichtsbereich stellt eine typische Indikation dar.

Bei haartragenden Hautimplantaten steht die Rekonstruktion behaarter Areale im Vordergrund. Dies betrifft beispielsweise die Wiederherstellung von Augenbrauen oder des Haaransatzes nach Verbrennungen. Die Ziffer erfordert eine präzise chirurgische Technik, um das Anwachsen des Transplantats und ein ästhetisch ansprechendes Ergebnis zu sichern.

Tipp: Bei rein ästhetischen Indikationen ohne medizinische Notwendigkeit muss die Leistung nach § 12 Abs. 3 GOÄ als Verlangensleistung vereinbart und privat liquidiert werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2385

Fallbeispiel 1: Rekonstruktion nach Tumorresektion

Ein Patient stellt sich mit einem Gewebedefekt an der Wange nach einer Basaliomexzision vor. Zum Volumenausgleich wird ein Dermafett-Transplantat aus der Leiste entnommen und in den Defekt eingebracht. Die Entnahmestelle wird plastisch verschlossen. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2385 zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten.

Fallbeispiel 2: Lippenaugmentation mit Eigengewebe

Im Rahmen einer rekonstruktiven Lippenplastik nach einem Trauma wird ein autologes Dermafett-Transplantat verwendet. Die Hebung erfolgt steril aus der Gesäßfalte, gefolgt von der präzisen Einbringung in die Unterlippe. Aufgrund des erhöhten präparatorischen Aufwands bei der Modellierung des Transplantats wird ein Steigerungsfaktor von 2,8 gewählt und schriftlich begründet.

Fallbeispiel 3: Augenbrauenrekonstruktion

Nach einer tiefen Verbrennungsverletzung im Gesicht fehlt dem Patienten ein Teil der Augenbraue. Es erfolgt die Transplantation eines haartragenden Hautimplantats von der behaarten Kopfhaut. Die Entnahmestelle am Hinterkopf wird primär plastisch verschlossen. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2385.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2385: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2385 ist die zusätzliche Berechnung der Entnahme des Transplantats. Da der Leistungstext die "plastische Versorgung der Entnahmestelle" explizit einschließt, ist eine separate Ziffer für die Hebung oder den Verschluss der Spenderregion nicht zulässig. Private Krankenversicherungen kürzen solche Doppelabrechnungen konsequent.

Zudem muss die Abgrenzung zu einfacheren Transplantationsziffern wie der GOÄ 2381 (freie Hauttransplantation) beachtet werden. Die GOÄ 2385 darf nur herangezogen werden, wenn tatsächlich ein kombiniertes Dermafett-Transplantat oder ein haartragendes Implantat verwendet wurde. Reine Spalthaut- oder Vollhauttransplantate ohne Fettgewebeanteil sind nach den Ziffern 2381 oder 2382 zu liquidieren.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von Ziffer 2385 und Ziffern für einfache Wundverschlüsse im selben Operationsgebiet ist unzulässig und führt regelmäßig zu Beanstandungen.

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Dokumentation der GOÄ 2385: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die genaue Lokalisation der Entnahmestelle sowie der Empfängerregion exakt beschrieben werden. Auch die Maße des Transplantats und die angewandte chirurgische Technik zur Fixierung sollten dokumentiert sein.

Besonders wichtig ist die Darstellung des plastischen Verschlusses der Entnahmestelle. Falls ein erhöhter Schwierigkeitsgrad vorlag, der eine Steigerung des Faktors rechtfertigt, muss dieser direkt im OP-Bericht begründet werden. Dazu gehören Angaben über anatomische Besonderheiten, starke Blutungen oder aufwendige Präparationen.

Dokumentationsbeispiel: "Entnahme eines 3x1,5 cm großen Dermafett-Transplantats aus der rechten Leistenregion. Plastischer Verschluss der Entnahmestelle mittels Intrakutannaht. Präparation des Empfängerbetts an der Unterlippe und Einbringen des Transplantats. Fixierung durch feine Einzelknopfnähte. Keine Komplikationen."

GOÄ 2385: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Regelsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ-Ziffer 2385 gut begründbar, wenn besondere Umstände vorliegen. Typische Begründungen sind eine schwierige Präparation des Dermafett-Transplantats bei stark vernarbtem Empfängerbett oder ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Modellierung. Auch die Blutungsneigung des Patienten oder anatomische Varianten im Entnahmegebiet rechtfertigen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ-Ziffer 2385 können weitere Leistungen anfallen, die separat berechnungsfähig sind. Hierzu gehört insbesondere der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 445 für ambulante Operationen. Lokalanästhesien (z. B. nach GOÄ 490 oder 491) sind ebenfalls neben der operativen Leistung ansetzbar, sofern sie nicht bereits Teil einer anderen berechneten Anästhesieleistung sind.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit anderen Ziffern für die primäre Wundversorgung im selben Hautareal. Werden jedoch in derselben Sitzung an völlig unterschiedlichen Körperstellen eigenständige operative Eingriffe durchgeführt, können diese mit entsprechenden Begründungen und Lokalisationen nebeneinander abgerechnet werden.

Ziffer 2385 in der neuen GOÄ

Die Leistung nach Ziffer 2385 (Transplantation eines haartragenden Hautimplantates oder eines Dermafett-Transplantates – auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle –) wird im Entwurf je nach klinischer Situation unterschiedlich abgebildet — die Dokumentation entscheidet über die Zielziffer:

  • bei: haartragende Vollhaut — 6109 „Transplantation von haartragender Vollhaut, bis zu 4 cm² (an der Entnahmestelle gemessen)" (156,23 €), 1x je Sitzung
  • bei: autologes Fettgewebe (kein haartragendes Hauttransplantat) — 6800 „Einbringen von autologem Fettgewebe an der weiblichen Brust, bis 100 ml" (404,29 €)
  • bei: autologes Fettgewebe (kein haartragendes Hauttransplantat) — 6801 „Einbringen von autologem Fettgewebe an der weiblichen Brust, über 100 ml" (446,87 €)
  • bei: autologes Fettgewebe (kein haartragendes Hauttransplantat) — 6805 „Einbringen von autologem Fettgewebe im Gesicht" (354,55 €)
  • bei: autologes Fettgewebe (kein haartragendes Hauttransplantat) — 6806 „Einbringen von autologem Fettgewebe an sonstigen Körperstellen" (338,95 €)
  • bei: autologes Fettgewebe (kein haartragendes Hauttransplantat) — 6807 „Einbringen von autologem Fettgewebe in Narben oder chronischen Wunden" (161,34 €)
  • 6806 Einbringen von autologem Fettgewebe an sonstigen Körperstellen (338,95 €)

Von 156,23 € bis 446,87 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2385 bisher 160,86 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2385

Die GOÄ-Ziffer 2385 wird für die Transplantation eines haartragenden Hautimplantates oder eines Dermafett-Transplantates berechnet. Dies umfasst auch die plastische Versorgung der Entnahmestelle. Typische Einsatzbereiche sind die rekonstruktive Chirurgie und die ästhetische Chirurgie, beispielsweise bei Lippenplastiken.
Nein, die plastische Versorgung der Entnahmestelle ist explizit im Leistungstext der GOÄ-Ziffer 2385 enthalten. Eine gesonderte Abrechnung der Entnahme oder des primären Verschlusses der Entnahmestelle ist daher nicht zulässig. Lediglich aufwendige Rekonstruktionen, die über die Standardversorgung hinausgehen, können im Einzelfall gesondert begründet werden.
Ja, die GOÄ-Ziffer 2385 kann bei der Einbringung mehrerer getrennter Transplantate mehrfach berechnet werden. Hierbei ist die Analogie zur Randnummer 3 der GOÄ-Ziffer 2381 zu beachten, wonach die Ziffer je Transplantat ansetzbar ist. Eine präzise Dokumentation der Anzahl und Lokalisation der Transplantate ist dafür zwingend erforderlich.
Für die ambulante Durchführung der Leistung nach GOÄ-Ziffer 2385 kann der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 445 berechnet werden. Dieser Zuschlag ist mit 2200 Punkten bewertet und sichert eine zusätzliche Vergütung für den ambulanten OP-Aufwand. Er ist nur einmal pro Behandlungstag ansetzbar.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 2385 beträgt 160,86 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 69,94 Euro, während der Höchstsatz (3,5-facher Satz) mit 244,79 Euro liquidiert werden kann. Höhere Sätze erfordern eine medizinische Begründung auf der gesteigerten Faktoren.
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