Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2443 erfordert Präzision. Erfahren Sie, wie Sie die Narbenentfernung am Augenlid rechtssicher und vollständig liquidieren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2443
Totale Entfernung des Narbengewebes im ehemaligen Augenlidgebiet als vorbereitende operative Maßnahme zur Rekonstruktion eines Augenlides
Die GOÄ-Ziffer 2443 beschreibt eine hochspezialisierte chirurgische Leistung aus dem Bereich der Wiederherstellungschirurgie. Sie ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik der Chirurgie der Körperoberfläche angesiedelt. Die Leistung umfasst die vollständige Exzision von fibrotischem Gewebe und Narbenkontrakturen, die nach Traumata, Verbrennungen oder vorherigen Tumorresektionen entstanden sind.
Ziel dieser vorbereitenden Maßnahme ist es, ein mechanisch und funktionell stabiles Lager für die nachfolgende Lidrekonstruktion zu schaffen. Ohne die vollständige Beseitigung des Narbenzugs wäre eine anatomisch korrekte Wiederherstellung der Lidfunktion und der Lidspalte nicht möglich. Die Ziffer bezieht sich explizit auf das Gebiet eines ehemaligen Lides.
GOÄ 2443 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Anwendung der GOÄ 2443 ist an strenge medizinische Voraussetzungen geknüpft. Typische Indikationen sind ausgeprägte Narbenektropien oder Entropien, die nach schweren Verletzungen oder Verätzungen das Auge gefährden. Auch nach der großflächigen Resektion von Basaliomen im Lidbereich kann eine solche Narbenentfernung notwendig werden, um die Rekonstruktion vorzubereiten.
Wichtig für die Abrechnungspraxis ist die anatomische Zuordnung. Da sich die Leistung auf das Gebiet eines einzelnen Lides bezieht, kann bei der Sanierung von Ober- und Unterlid einer Seite die Ziffer 2443 zweimal berechnet werden. Dies muss in der Rechnung durch entsprechende Seiten- und Lokalisationsangaben transparent gemacht werden.
Tipp: Achten Sie bei der beidseitigen Anwendung oder der Sanierung von Ober- und Unterlid auf eine präzise Dokumentation der jeweiligen anatomischen Lokalisation, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2443
Fallbeispiel 1: Rekonstruktion nach Verbrennungstrauma
Ein Patient stellt sich mit einem ausgeprägten Narbenektropium des rechten Unterlides nach einer thermischen Verletzung vor. Zur Vorbereitung der geplanten freien Hauttransplantation erfolgt die vollständige Exzision des starren Narbenstrangs im Bereich des ehemaligen Unterlides. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2443 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Zweizeitige Versorgung nach Tumorresektion
Nach einer ausgedehnten Basaliomexzision am linken Oberlid und anschließender sekundärer Wundheilung zeigt sich eine massive Schrumpfung des Gewebes. In einer zweiten Sitzung wird das gesamte Narbengewebe mobilisiert und exzidiert, um ein Verschiebeplastik-Verfahren vorzubereiten. Hier wird die GOÄ 2443 neben der Plastik (z. B. GOÄ 2382) berechnet.
Fallbeispiel 3: Kombinierte Sanierung von Ober- und Unterlid
Nach einem schweren Hundebiss im Gesichtsbereich weisen sowohl das linke Oberlid als auch das linke Unterlid entstellende und funktionell einschränkende Narbenzüge auf. In einer Sitzung erfolgt die totale Entfernung des Narbengewebes an beiden Lidern. Die GOÄ 2443 wird für diese Sitzung zweimal in Ansatz gebracht.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2443: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnung ist die Verwechslung der GOÄ 2443 mit einfachen Exzisionen von Hautveränderungen oder oberflächlichen Narben nach den Ziffern 2401 oder 2402. Private Krankenversicherungen prüfen genau, ob tatsächlich eine vorbereitende Maßnahme zur Rekonstruktion vorlag oder lediglich eine kosmetische Narbenkorrektur durchgeführt wurde. Die Rekonstruktionsabsicht muss aus der Dokumentation zweifelsfrei hervorgehen.
Zudem versuchen Kostenträger regelmäßig, die Wunddeckung als Bestandteil der GOÄ 2443 darzustellen. Dies widerspricht jedoch den Abrechnungsbestimmungen. Lokale Verschiebeplastiken oder freie Transplantate zur Deckung des entstandenen Defekts sind eigenständige Leistungen und müssen separat liquidiert werden.
Achtung: Die bloße Narbenexzision ohne anschließende oder geplante rekonstruktive Maßnahmen rechtfertigt den Ansatz der GOÄ 2443 nicht. In solchen Fällen ist auf allgemeinere Exzisionsziffern auszuweichen.
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Dokumentation der GOÄ 2443: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Operationsdokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die genaue Ausdehnung des Narbengewebes, dessen Bezug zum ehemaligen Augenlid sowie die Notwendigkeit der Entfernung für die geplante Wiederherstellung der Lidfunktion detailliert beschrieben werden. Auch die histologische Sicherung des entnommenen Gewebes stützt die medizinische Notwendigkeit.
Zusätzlich sollte die geplante oder direkt im Anschluss durchgeführte rekonstruktive Maßnahme (z. B. Schwenkplastik, Vollhauttransplantat) explizit erwähnt werden. Dies belegt den Charakter der GOÄ 2443 als vorbereitenden operativen Schritt.
Dokumentationsbeispiel: "Totale Exzision des derben, schrumpfenden Narbenplatten-Gewebes im Bereich des ehemaligen rechten Unterlides (ca. 2,5 x 1,5 cm) zur vollständigen Mobilisation der verbliebenen Lidstrukturen. Vorbereitung des Wundbettes für die anschließende Deckung mittels lokaler Verschiebeplastik nach GOÄ 2381."
GOÄ 2443: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei der GOÄ 2443 gut begründbar, wenn besondere anatomische Schwierigkeiten vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall bei extrem tief reichenden Narbenzügen, die bis an das Periost der Augenhöhle heranreichen, oder bei der Präparation in unmittelbarer Nähe zum Tränenkanal. Auch ein extrem hoher Zeitaufwand durch mikrochirurgische Präparationstechniken rechtfertigt einen erhöhten Steigerungssatz.
Typische Ziffernkombinationen
Da die GOÄ 2443 eine vorbereitende Maßnahme darstellt, wird sie fast immer in Kombination mit rekonstruktiven Ziffern abgerechnet. Typische Kombinationspartner sind die Ziffern für plastische Operationen wie die GOÄ 2381 oder 2382 (Lokale Verschiebeplastiken) sowie die GOÄ 2386 (Freie Hauttransplantation). Auch die Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 490 oder 491) und gegebenenfalls Zuschläge für ambulantes Operieren sind regelmäßig Bestandteil des Abrechnungsfalls.
Ziffer 2443 in der neuen GOÄ
Die Leistung nach Ziffer 2443 (Totale Entfernung des Narbengewebes im ehemaligen Augenlidgebiet als vorbereitende operative Maßnahme zur Rekonstruktion eines Augenlides) wird im Entwurf je nach klinischer Situation unterschiedlich abgebildet — die Dokumentation entscheidet über die Zielziffer:
- bei: unmittelbare Rekonstruktion des Augenlides nach Gewebsentfernung — 10315 „Rekonstruktion des Augenlides und/oder des Bindehautsackes nach Verletzung, Verätzung, Gewebsentfernung oder angeborener …" (343,90 €), je rekonstruiertem Augenlid 1x
- bei: isolierte Narbengewebsentfernung ohne anschließende Rekonstruktion — 5601 „Exzision eines großen kutanen Prozesses (Tumor, entzündliche Prozesse, Schmutztätowierung, Tätowierung, Narbenfläche)" (73,10 €), je betroffenem Lid 1x
Von 73,10 € bis 343,90 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2443 bisher 107,25 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2443
Was hat nicht gestimmt?