GOÄ 2444: Magnetkörper-Implantation korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2444
Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 40,23 € 2,3x
Höchstsatz 61,21 € 3,5x

Erfahren Sie, wie Sie die Implantation eines Magnetkörpers nach GOÄ-Ziffer 2444 bei Lidptose rechtssicher und optimiert in Ihrer Praxis abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2444

GOÄ-Ziffer 2444: Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid - Gebühr: 300 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 2444 beschreibt eine hochspezialisierte operative Leistung aus dem Bereich der Augenheilkunde und Lidchirurgie. Ziel dieses chirurgischen Eingriffs ist es, einen kleinen, biokompatiblen Magnetkörper dauerhaft in das Gewebe des Augenlids einzubringen. Diese Methode kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn herkömmliche Operationsverfahren zur Behebung einer Lidptose nicht den gewünschten Erfolg versprechen.

Der Eingriff umfasst die präoperative Vorbereitung des Operationsfeldes, die Inzision, die präzise Präparation des Gewebebettes im Lid sowie das Einsetzen und Fixieren des Implantats. Auch der anschließende schichtweise Wundverschluss und die erste postoperative Wundversorgung sind mit dieser Ziffer abgegolten. Die Leistung ist im Abschnitt L der Gebührenordnung für Ärzte unter den chirurgischen Eingriffen an der Körperoberfläche eingeordnet.

GOÄ 2444 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen

Die primäre Indikation für die Anwendung der GOÄ-Ziffer 2444 ist die ausgeprägte, oft therapieresistente Lidptose. Diese kann entweder angeboren oder im Laufe des Lebens erworben sein, beispielsweise durch neurogene oder myogene Schädigungen. Wenn der Levatormuskel des Augenlids seine Funktion vollständig verloren hat, bietet die Implantation eine mechanische Alternative zur Wiederherstellung der Sehfähigkeit.

Das therapeutische Prinzip basiert auf dem Zusammenspiel des implantierten Magneten mit einer externen Magnetbrille. Die Brille erzeugt ein Magnetfeld, welches das Augenlid sanft nach oben zieht und so die Pupille freigibt. Ohne diese Brille würde das Lid wieder herabsinken, weshalb die Verordnung der Brille ein integraler Bestandteil des Gesamtkonzepts ist.

In der Praxis muss die Indikation streng gestellt und dokumentiert werden. Häufig haben betroffene Patienten bereits erfolglose Voroperationen hinter sich. Die Implantation stellt in diesen Fällen eine bewährte Ultima Ratio dar, um die Lebensqualität und das Sehvermögen der Patienten signifikant zu verbessern.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2444

Fallbeispiel 1: Erworbene neurogene Ptose

Ein Patient stellt sich mit einer vollständigen Ptose des rechten Oberlids nach einer traumatischen Okulomotoriusparese vor. Da keine Erholung der Muskelfunktion zu erwarten ist, erfolgt die Implantation eines Magnetkörpers in Lokalanästhesie. Der Eingriff verläuft komplikationslos, und dem Patienten wird postoperativ eine Magnetbrille angepasst. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 2444 zum Regelsatz sowie die Lokalanästhesie nach GOÄ 490.

Fallbeispiel 2: Myogene Ptose bei Myasthenia gravis

Bei einer Patientin mit chronischer Myasthenia gravis liegt eine beidseitige, stark ausgeprägte Ptose vor, die konservativ nicht mehr ausreichend therapiert werden kann. Es erfolgt die Implantation je eines Magnetkörpers in beide Oberlider in einer Sitzung. Die Abrechnung erfolgt durch den ansatzweisen Split der GOÄ-Ziffer 2444 für das rechte Auge und die GOÄ-Ziffer 2444 mit dem Zusatz "beidseitig" oder als separate Zeile für das linke Auge, jeweils unter Angabe der Seitenbezeichnung.

Fallbeispiel 3: Komplexe Revision bei vernarbtem Gewebe

Ein Patient benötigt nach einer fehlgeschlagenen Ptosis-Operation eine Magnetimplantation. Aufgrund der massiven Vernarbung des Tarsus gestaltet sich die Präparation des Implantatbettes äußerst schwierig und zeitaufwendig. Der Operateur rechnet die GOÄ-Ziffer 2444 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 ab und begründet dies detailliert mit dem stark erhöhten präparatorischen Aufwand.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2444: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2444 ist das Versäumnis, die anfallenden Sachkosten für das Implantat gesondert in Rechnung zu stellen. Da es sich um ein teures Medizinprodukt handelt, führt dies zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten für die Praxis. Die Kosten müssen gemäß § 10 GOÄ als Auslagen auf der Liquidation ausgewiesen werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Nebeneinanderberechnung von kleineren chirurgischen Hilfsleistungen am selben Augenlid. Leistungen wie die Wundreinigung oder einfache Nahtverschlüsse sind mit der Hauptleistung abgegolten und dürfen nicht separat berechnet werden. Nur eigenständige, über den reinen Wundverschluss hinausgehende Eingriffe sind kombinierbar.

Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass bei der Abrechnung von beidseitigen Eingriffen die Seitenangaben (rechts/links) exakt dokumentiert und auf der Rechnung angegeben sind. Fehlen diese Angaben, droht eine sofortige Kürzung durch die Prüfstellen der Versicherer.

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Dokumentation der GOÄ 2444: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation des Operationsverlaufs ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen die anatomischen Gegebenheiten, der genaue Sitz des Implantats sowie die verwendeten Materialien detailliert festgehalten werden. Auch die medizinische Notwendigkeit, insbesondere das Versagen alternativer Therapieverfahren, sollte klar aus der Akte hervorgehen.

Zusätzlich sollte die postoperative Aufklärung und die Verordnung der Magnetbrille schriftlich dokumentiert werden. Dies belegt den therapeutischen Gesamtzusammenhang und sichert die Abrechnung der Ziffer ab. Ein kurzes, prägnantes Dokumentationsmuster hilft, alle relevanten Daten schnell und rechtssicher zu erfassen.

Dokumentation: Diagnose: Ausgeprägte Ptose des linken Oberlids bei Zustand nach Voroperation. Lokalanästhesie mit 2 ml Lidocain 1%. Inzision in der Lidfalte, vorsichtige Präparation des vernarbten Tarsus. Einbringen und Fixieren des Magnetkörpers (Modell XY, Chargennummer 12345). Schichtweiser Wundverschluss. Verordnung einer Magnetbrille erfolgt. Postoperative Kontrolle unauffällig.

GOÄ 2444: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Schwellenwert von 2,3 hinaus ist bei der GOÄ-Ziffer 2444 gut begründbar, wenn besondere anatomische Erschwernisse vorliegen. Typische Gründe für einen Faktor von bis zu 3,5 sind starke Blutungsneigungen, ausgeprägte Vernarbungen durch Voroperationen oder eine extrem dünne Tarsusstruktur, die eine besonders feine Präparation erfordert. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die GOÄ-Ziffer 2444 häufig mit Anästhesieleistungen kombiniert. Die lokale Infiltrationsanästhesie nach GOÄ-Ziffer 490 oder 491 ist regelmäßig neben der Operation berechnungsfähig. Auch postoperative Kontrollen und Verbandswechsel nach den Ziffern 2007 oder 2009 können an den Folgetagen angesetzt werden, sofern sie nicht in die unmittelbare Nachsorgefrist fallen.

Tipp: Nutzen Sie bei der Begründung von Schwellenwertüberschreitungen konkrete zeitliche Angaben oder beschreiben Sie die anatomischen Besonderheiten detailliert. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" werden von den privaten Krankenversicherungen meist nicht anerkannt.

Ziffer 2444 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 2444 (Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid) wird zur neuen Nummer 10312 — „Operation bei Blepharoptosis oder Veränderung der vertikalen Lidlänge". Der feste Satz beträgt 429,17 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 40,23 €). Abrechenbar je Lid 1x.

Die neue 10312 ist die Blepharoptose-Komplexleistung; die Magnetkörper-Implantation ist als methodischer Bestandteil der Operation bei Blepharoptosis einzuordnen, nicht separat ansetzbar. Die when-Bedingung ist per Altkommentar faktisch tautologisch (Indikation ist stets die Lidptose); fallback scenarios dennoch nicht auf 1.0 gesetzt, da eine analoge Off-label-Nutzung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2444

Die Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid wird nach der GOÄ-Ziffer 2444 abgerechnet. Diese Ziffer ist mit 300 Punkten bewertet, was im Einfachsatz 17,49 € entspricht. Voraussetzung für die erfolgreiche Behandlung ist die anschließende Verordnung einer passenden Magnetbrille.
Der implantierte Magnetkörper selbst kann als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ gesondert in Rechnung gestellt werden. Hierfür müssen die tatsächlichen Anschaffungskosten auf der Liquidation ausgewiesen werden. Die Kosten für die Magnetbrille trägt der Patient in der Regel separat über den Optiker.
Eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2444 mit anderen plastischen Operationen am selben Augenlid ist in der Regel ausgeschlossen, wenn es sich um denselben operativen Zugang handelt. Handelt es sich um separate Eingriffe an unterschiedlichen Augen, ist die Abrechnung beider Ziffern möglich. Dies muss auf der Rechnung durch entsprechende Seitenangaben wie 'rechts' oder 'links' verdeutlicht werden.
Der Steigerungsfaktor kann bei der GOÄ 2444 auf bis zu 3,5 erhöht werden, wenn die Operation besonders schwierig oder zeitaufwendig war. Typische Begründungen sind ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder eine erhöhte Blutungsneigung des Patienten. Die Erhöhung über den Regelsatz von 2,3 hinaus muss auf der Rechnung verständlich begründet werden.
Neben der GOÄ 2444 kann eine lokale Infiltrationsanästhesie nach GOÄ-Ziffer 490 oder 491 abgerechnet werden. Wird der Eingriff in Allgemeinanästhesie durchgeführt, rechnet der Anästhesist seine Leistungen separat ab. Die Lokalanästhesie durch den Operateur ist jedoch eine eigenständige, berechnungsfähige Leistung.
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