Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2403 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie kleine Geschwülste rechtssicher und optimiert abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2403
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt unter der Ziffer 2403 eine chirurgische Standardleistung. Diese Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Chirurgie der Körperoberfläche angesiedelt. Sie stellt eine der am häufigsten genutzten Ziffern im dermatologischen und chirurgischen Praxisalltag dar.
Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
Unter dem Begriff der Geschwulst versteht die GOÄ jede Zunahme eines Gewebsvolumens, unabhängig von der Dignität. Es fallen somit sowohl gutartige als auch bösartige Gewebeveränderungen unter diese Definition. Die Leistung umfasst die vollständige operative Entfernung des veränderten Gewebes.
GOÄ 2403 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung
Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 2403 ist bei einer Vielzahl von klinischen Befunden gegeben. Typische Beispiele sind kleine Atherome, gutartige Zysten, Fibrome, kleine Hämangiome oder Warzen. Auch die Entfernung von kleinen Nävi fällt unter dieses Leistungsspektrum.
Die Abgrenzung zur Ziffer 2404 (große Geschwulst) erfolgt primär über die Größe und den operativen Aufwand. Als Richtwert für eine kleine Geschwulst gilt eine Länge oder ein Durchmesser von unter drei bis vier Zentimetern. Allerdings kann die anatomische Lokalisation, wie etwa im Gesichtsbereich, auch bei kleineren Befunden den Ansatz der Ziffer 2404 rechtfertigen.
Tipp: Die Ziffer 2403 ist je exzidierter Geschwulst berechenbar. Werden in einer Sitzung mehrere separate Befunde entfernt, kann die Ziffer entsprechend mehrfach auf der Rechnung aufgeführt werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2403
Fallbeispiel 1: Exzision eines Atheroms am Kopf
Ein Patient stellt sich mit einem kirschgroßen, unkomplizierten Atherom am behaarten Kopf vor. Der Befund wird nach Lokalanästhesie mittels Skalpell vollständig exzidiert. Die Wunde wird primär verschlossen. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2403 für die Exzision sowie die GOÄ-Ziffer 490 für die Infiltrationsanästhesie.
Fallbeispiel 2: Operative Entfernung einer plantaren Warze
Eine schmerzhafte, tief sitzende Warze an der Fußsohle wird operativ mit dem Skalpell entfernt. Da es sich um eine chirurgische Exzision handelt, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2403 korrekt. Ein einfaches Auskratzen mit dem scharfen Löffel hingegen müsste nach Ziffer 745 liquidiert werden.
Fallbeispiel 3: Entfernung zweier separater Nävi
Im Rahmen einer Sitzung werden zwei kosmetisch störende, gutartige Nävi am Rücken exzidiert. Beide Exzisionen erfolgen an unterschiedlichen Lokalisationen. In der Liquidation wird die GOÄ-Ziffer 2403 zweifach angesetzt, begründet durch die Angabe der Mehrzahl-Diagnose.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2403: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2403 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Spezialverfahren. Wird die Exzision mittels Laser oder Kaustik durchgeführt, ist dies bereits mit der Gebühr abgegolten. Eine zusätzliche Ziffer für den Lasereinsatz darf nicht in Ansatz gebracht werden.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig den unbegründeten Ansatz der Ziffer 2404 bei kleinen Befunden. Ohne eine dokumentierte Erschwerung oder besondere anatomische Gegebenheiten muss zwingend die Ziffer 2403 gewählt werden. Auch der Ausschluss von Ziffer 745 bei der Warzenentfernung ist strikt zu beachten.
Achtung: Die histopathologische Aufarbeitung des entnommenen Gewebes ist nicht Bestandteil der GOÄ 2403. Diese Leistung muss separat über den entsprechenden Abschnitt der GOÄ liquidiert werden.
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Dokumentation der GOÄ 2403: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Krankenblatt müssen die genaue Lokalisation, die präzise Größenangabe des Befundes in Zentimetern sowie die angewandte Operationstechnik dokumentiert werden. Auch der histologische Einsendungsbeleg sollte der Akte beigefügt werden.
Dokumentation: Exzision eines 1,5 cm großen, benignen Atheroms am Hinterkopf. Lokalanästhesie mit 2 ml Lidocain 1% (GOÄ 490). Spindelförmige Exzision mit dem Skalpell, vollständige Entfernung inklusive Kapsel. Primärer Wundverschluss durch Einzelknopfnähte. Präparat zur histopathologischen Untersuchung versandt.
GOÄ 2403: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes von 2,3 auf bis zu 3,5 ist bei der GOÄ 2403 möglich, erfordert jedoch eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind eine schwierige Lokalisation in der Nähe wichtiger Nerven oder Gefäße, stark infizierte Befunde oder eine erschwerte Blutstillung.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 2403 in Kombination mit Anästhesieleistungen wie der GOÄ 490 oder GOÄ 491 abgerechnet. Auch die Beratung nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 sowie die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 im Vorfeld des Eingriffs sind typische Ziffernkombinationen. Der postoperative Verbandswechsel kann unter der Ziffer 200 berechnet werden.
Ziffer 2403 in der neuen GOÄ
Die Leistung nach Ziffer 2403 (Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst) wird im Entwurf je nach klinischer Situation unterschiedlich abgebildet — die Dokumentation entscheidet über die Zielziffer:
- bei: kutan — 5600 „Exzision eines kleinen kutanen Prozesses (Tumor, entzündlicher Prozess, Schmutztätowierung, Tätowierung, Narbenfläche)" (43,46 €)
- bei: subkutan — 5602 „Exzision eines kleinen subkutanen Prozesses (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)" (54,82 €)
- bei: kleiner subfaszialer Prozess — 5607 „Exzision eines kleinen subfaszialen Prozesses (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)" (82,41 €), 1x je Zugang
- bei: multilokuläre Akne-inversa-Exzision — 10936 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10935 für multilokuläre Exzisionen" (86,78 €)
- bei: Entfernung von Endometrioseherden, peritoneal und/oder ovariell, offen chirurgisch oder laparoskopisch — 9942 „Entfernung von Endometrioseherden, peritoneal und/oder ovariell, offen chirurgisch oder laparoskopisch" (388,37 €), 1x je Eingriff
Von 43,46 € bis 388,37 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2403 bisher 17,82 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2403
Was hat nicht gestimmt?