GOÄ 2403: Kleine Geschwulst richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2403
Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
Punktzahl 133  
Einfachsatz 7,75 € 1,0x
Regelhöchstsatz 17,82 € 2,3x
Höchstsatz 27,12 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2403 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie kleine Geschwülste rechtssicher und optimiert abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2403

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt unter der Ziffer 2403 eine chirurgische Standardleistung. Diese Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Chirurgie der Körperoberfläche angesiedelt. Sie stellt eine der am häufigsten genutzten Ziffern im dermatologischen und chirurgischen Praxisalltag dar.

Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst

Unter dem Begriff der Geschwulst versteht die GOÄ jede Zunahme eines Gewebsvolumens, unabhängig von der Dignität. Es fallen somit sowohl gutartige als auch bösartige Gewebeveränderungen unter diese Definition. Die Leistung umfasst die vollständige operative Entfernung des veränderten Gewebes.

GOÄ 2403 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 2403 ist bei einer Vielzahl von klinischen Befunden gegeben. Typische Beispiele sind kleine Atherome, gutartige Zysten, Fibrome, kleine Hämangiome oder Warzen. Auch die Entfernung von kleinen Nävi fällt unter dieses Leistungsspektrum.

Die Abgrenzung zur Ziffer 2404 (große Geschwulst) erfolgt primär über die Größe und den operativen Aufwand. Als Richtwert für eine kleine Geschwulst gilt eine Länge oder ein Durchmesser von unter drei bis vier Zentimetern. Allerdings kann die anatomische Lokalisation, wie etwa im Gesichtsbereich, auch bei kleineren Befunden den Ansatz der Ziffer 2404 rechtfertigen.

Tipp: Die Ziffer 2403 ist je exzidierter Geschwulst berechenbar. Werden in einer Sitzung mehrere separate Befunde entfernt, kann die Ziffer entsprechend mehrfach auf der Rechnung aufgeführt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2403

Fallbeispiel 1: Exzision eines Atheroms am Kopf

Ein Patient stellt sich mit einem kirschgroßen, unkomplizierten Atherom am behaarten Kopf vor. Der Befund wird nach Lokalanästhesie mittels Skalpell vollständig exzidiert. Die Wunde wird primär verschlossen. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2403 für die Exzision sowie die GOÄ-Ziffer 490 für die Infiltrationsanästhesie.

Fallbeispiel 2: Operative Entfernung einer plantaren Warze

Eine schmerzhafte, tief sitzende Warze an der Fußsohle wird operativ mit dem Skalpell entfernt. Da es sich um eine chirurgische Exzision handelt, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2403 korrekt. Ein einfaches Auskratzen mit dem scharfen Löffel hingegen müsste nach Ziffer 745 liquidiert werden.

Fallbeispiel 3: Entfernung zweier separater Nävi

Im Rahmen einer Sitzung werden zwei kosmetisch störende, gutartige Nävi am Rücken exzidiert. Beide Exzisionen erfolgen an unterschiedlichen Lokalisationen. In der Liquidation wird die GOÄ-Ziffer 2403 zweifach angesetzt, begründet durch die Angabe der Mehrzahl-Diagnose.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2403: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2403 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Spezialverfahren. Wird die Exzision mittels Laser oder Kaustik durchgeführt, ist dies bereits mit der Gebühr abgegolten. Eine zusätzliche Ziffer für den Lasereinsatz darf nicht in Ansatz gebracht werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig den unbegründeten Ansatz der Ziffer 2404 bei kleinen Befunden. Ohne eine dokumentierte Erschwerung oder besondere anatomische Gegebenheiten muss zwingend die Ziffer 2403 gewählt werden. Auch der Ausschluss von Ziffer 745 bei der Warzenentfernung ist strikt zu beachten.

Achtung: Die histopathologische Aufarbeitung des entnommenen Gewebes ist nicht Bestandteil der GOÄ 2403. Diese Leistung muss separat über den entsprechenden Abschnitt der GOÄ liquidiert werden.

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Dokumentation der GOÄ 2403: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Krankenblatt müssen die genaue Lokalisation, die präzise Größenangabe des Befundes in Zentimetern sowie die angewandte Operationstechnik dokumentiert werden. Auch der histologische Einsendungsbeleg sollte der Akte beigefügt werden.

Dokumentation: Exzision eines 1,5 cm großen, benignen Atheroms am Hinterkopf. Lokalanästhesie mit 2 ml Lidocain 1% (GOÄ 490). Spindelförmige Exzision mit dem Skalpell, vollständige Entfernung inklusive Kapsel. Primärer Wundverschluss durch Einzelknopfnähte. Präparat zur histopathologischen Untersuchung versandt.

GOÄ 2403: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes von 2,3 auf bis zu 3,5 ist bei der GOÄ 2403 möglich, erfordert jedoch eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind eine schwierige Lokalisation in der Nähe wichtiger Nerven oder Gefäße, stark infizierte Befunde oder eine erschwerte Blutstillung.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 2403 in Kombination mit Anästhesieleistungen wie der GOÄ 490 oder GOÄ 491 abgerechnet. Auch die Beratung nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 sowie die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 im Vorfeld des Eingriffs sind typische Ziffernkombinationen. Der postoperative Verbandswechsel kann unter der Ziffer 200 berechnet werden.

Ziffer 2403 in der neuen GOÄ

Die Leistung nach Ziffer 2403 (Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst) wird im Entwurf je nach klinischer Situation unterschiedlich abgebildet — die Dokumentation entscheidet über die Zielziffer:

  • bei: kutan — 5600 „Exzision eines kleinen kutanen Prozesses (Tumor, entzündlicher Prozess, Schmutztätowierung, Tätowierung, Narbenfläche)" (43,46 €)
  • bei: subkutan — 5602 „Exzision eines kleinen subkutanen Prozesses (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)" (54,82 €)
  • bei: kleiner subfaszialer Prozess — 5607 „Exzision eines kleinen subfaszialen Prozesses (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)" (82,41 €), 1x je Zugang
  • bei: multilokuläre Akne-inversa-Exzision — 10936 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10935 für multilokuläre Exzisionen" (86,78 €)
  • bei: Entfernung von Endometrioseherden, peritoneal und/oder ovariell, offen chirurgisch oder laparoskopisch — 9942 „Entfernung von Endometrioseherden, peritoneal und/oder ovariell, offen chirurgisch oder laparoskopisch" (388,37 €), 1x je Eingriff

Von 43,46 € bis 388,37 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2403 bisher 17,82 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2403

Als kleine Geschwulst nach GOÄ 2403 gelten Haut- oder Schleimhautveränderungen, die in der Regel kleiner als drei bis vier Zentimeter sind. Typische Beispiele sind kleine Atherome, Warzen, Fibrome oder kleine Nävi. Die genaue Abgrenzung hängt jedoch auch von der anatomischen Lokalisation ab.
Ja, die GOÄ-Ziffer 2403 kann für die Entfernung mehrerer Geschwülste in einer Sitzung mehrfach berechnet werden. Da sich die Leistungslegende auf eine einzelne Geschwulst bezieht, ist der mehrfache Ansatz bei mehreren separaten Läsionen zulässig. Die medizinische Notwendigkeit muss durch die Angabe der entsprechenden Diagnosen in der Rechnung begründet werden.
Ja, die Entfernung einer Geschwulst mittels Laser oder Kaustik wird ebenfalls nach der GOÄ-Ziffer 2403 bewertet. Eine zusätzliche Berechnung der Laser- oder Kaustikleistung ist neben dieser Ziffer nicht zulässig. Die technische Durchführung ist im Leistungsumfang der Exzision enthalten.
Der Unterschied liegt primär in der Größe der Geschwulst und dem damit verbundenen operativen Aufwand. Während GOÄ 2403 für kleine Geschwülste (unter 3-4 cm) gilt, wird GOÄ 2404 für große Geschwülste angewendet. In sensiblen Regionen wie dem Gesicht kann jedoch auch eine kleinere Geschwulst den Ansatz der GOÄ 2404 rechtfertigen.
Ja, eine erforderliche Lokalanästhesie kann eigenständig neben der GOÄ 2403 in Ansatz gebracht werden. Hierfür wird in der Regel die GOÄ-Ziffer 490 (Infiltrationsanästhesie) oder die GOÄ-Ziffer 491 (Leitungsanästhesie) herangezogen. Dies muss entsprechend in der Liquidation dokumentiert werden.
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