Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 745 birgt Fallstricke bei der Mengenberechnung und Kombinationen. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 745
Auskratzen von Wundgranulationen oder Entfernung von jeweils bis zu drei Warzen mit dem scharfen Löffel
Die Gebührenordnungsziffer 745 beschreibt eine chirurgisch-kurative Leistung, die primär in der Dermatologie, Chirurgie und Allgemeinmedizin Anwendung findet. Sie umfasst zwei wesentliche klinische Pfade: das Abtragen von überschüssigem Granulationsgewebe (sogenanntes "wildes Fleisch") sowie die mechanische Entfernung von Warzen mittels Kürettage.
Die Besonderheit dieser Ziffer liegt in ihrer Definition als Mengenstaffel bei der Warzenentfernung. Die Leistung bezieht sich explizit auf "jeweils bis zu drei Warzen", was bei der Abrechnung mehrerer Läsionen eine präzise Dokumentation erfordert. Vorbemerkungen schränken die Kombination mit bestimmten anderen chirurgischen Basismaßnahmen in derselben Sitzung ein.
GOÄ 745 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation
In der täglichen Praxis wird die GOÄ 745 häufig bei der Versorgung von chronischen Wunden eingesetzt, wenn sich störendes Wundgranulationsgewebe gebildet hat, welches die Epithelisierung behindert. Durch das Auskratzen mit dem scharfen Löffel wird der Wundgrund gereinigt und die physiologische Heilung wieder angeregt.
Ein weiteres großes Einsatzgebiet ist die Behandlung von viralen Warzen (Verrucae vulgares oder plantares). Neben der klassischen mechanischen Kürettage ist die Nr. 745 gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ auch analog berechnungsfähig für moderne Verfahren wie die Kauterisation oder chemisch-kaustische Behandlungen. Wird beispielsweise ein Salicylsäure-haltiges Pflaster appliziert, deckt die GOÄ 745 den gesamten Zyklus von der Applikation bis zur endgültigen Ablösung ab.
Abzugrenzen ist diese Ziffer von der operativen Entfernung. Handelt es sich um eine echte chirurgische Exzision mit dem Skalpell, ist nicht die Nr. 745, sondern die GOÄ-Ziffer 2403 je entfernter Warze anzusetzen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 745
Fallbeispiel 1: Entfernung von zwei Dornwarzen
Ein Patient stellt sich mit zwei schmerzhaften Dornwarzen an der Fußsohle vor. Nach lokaler Betäubung erfolgt die mechanische Entfernung mittels scharfem Löffel. Da es sich um zwei Warzen handelt, ist die Leistung mit dem einfachen Ansatz der GOÄ 745 abgegolten. Die Abrechnung erfolgt mit der Nr. 745 zum Regelsatz (2,3-fach) sowie der entsprechenden Lokalanästhesie.
Fallbeispiel 2: Behandlung multipler Warzen
Bei einem Jugendlichen müssen insgesamt fünf Verrucae vulgares an den Händen mittels Kauterisation (analog nach § 6 Abs. 2) entfernt werden. Da die Ziffer 745 jeweils Blöcke von bis zu drei Warzen umfasst, ist die Ziffer in diesem Fall zweimal berechnungsfähig (einmal für die ersten drei Warzen, einmal für die vierte und fünfte Warze).
Fallbeispiel 3: Wundreinigung bei Ulcus cruris
Bei der Behandlung eines chronischen Ulcus cruris zeigt sich überschießendes, die Heilung blockierendes Granulationsgewebe. Der Arzt führt ein gründliches Auskratzen der Wundgranulationen durch. Hier wird die GOÄ 745 einmalig für die Wundkürettage abgerechnet, um den Wundgrund für die weitere therapeutische Versorgung vorzubereiten.
Häufige Fehler bei der GOÄ 745: Was Prüfer beanstanden
Ein sehr häufiger Fehler in der Praxis ist die fehlerhafte Mengenberechnung bei der Warzenentfernung. Da die Ziffer "jeweils bis zu drei Warzen" abdeckt, darf bei zwei oder drei Warzen die Nr. 745 dennoch nur einmalig abgerechnet werden. Erst ab der vierten Warze ist ein zweifacher Ansatz zulässig.
Achtung: Ein Verband nach der GOÄ-Ziffer 200 darf niemals im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistung nach Nr. 745 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen streichen die Nr. 200 in diesen Fällen konsequent, da ein primärer Wundverschluss oder Verband als Bestandteil der operativen Leistung gilt.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Kombination mit der Nachbehandlung. Wird in einer Folgesitzung die Wunde kontrolliert und ein neuer Verband angelegt, ist die Nr. 200 wieder berechnungsfähig. Sollte eine Wundheilungsstörung vorliegen, kann zusätzlich die Nr. 2006 (Behandlung einer nicht primär heilenden Wunde) herangezogen werden, wobei auch hier strenge Mengenbegrenzungen pro Verband gelten.
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Dokumentation der GOÄ 745: Praxisbewährte Hinweise
Um Honorarkürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu vermeiden, ist eine lückenlose und präzise Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Es müssen die genaue Anzahl der behandelten Läsionen, deren anatomische Lokalisation sowie die angewandte Methode (z. B. scharfer Löffel, Kauterisation oder chemische Kaustik) dokumentiert werden.
Bei der Wundbehandlung sollte der Zustand des Wundgrundes vor und nach dem Auskratzen beschrieben werden. Insbesondere das Vorliegen von hypergranulierendem Gewebe muss explizit erwähnt werden, um die medizinische Notwendigkeit der Kürettage zweifelsfrei zu belegen.
Dokumentation: Lokalanästhesie per Infiltration an Dig. II pedis re. Abtragung von 2 hyperkeratotischen Verrucae plantares mittels scharfem Löffel. Blutstillung durch Kompression. Kein Verband nach Nr. 200 berechnet.
GOÄ 745: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des 2,3-fachen Regelsatzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ 745 gut begründbar, wenn erschwerende Faktoren vorliegen. Typische Begründungen sind eine schwierige Lokalisation (z. B. subungual oder im Gesichtsbereich), eine ausgeprägte Blutungsneigung, besonders tief sitzende Dornwarzen oder eine erschwerte Kooperation bei Kleinkindern.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 745 zusammen mit Beratungsleistungen (Nr. 1 oder Nr. 3) und symptombezogenen Untersuchungen (Nr. 5) kombiniert. Auch die Abrechnung von Lokalanästhesien (z. B. Infiltrationsanästhesie nach Nr. 490 oder Leitungsanästhesie nach Nr. 491) ist neben der Nr. 745 vollkommen zulässig und sollte bei schmerzhaften Eingriffen nicht vergessen werden.
Tipp: Es ist darauf zu achten, dass bei der analogen Anwendung der GOÄ 745 für chemisch-kaustische Verfahren der gesamte Behandlungsverlauf abgegolten ist. Zusätzliche Beratungstermine, die ausschließlich der Kontrolle des Pflasters dienen, sollten sorgfältig begründet werden, um Überschneidungen zu vermeiden.
Ziffer 745 in der neuen GOÄ
Die Auskratzen von Wundgranulationen oder Entfernung von jeweils bis zu drei Warzen mit dem scharfen Löffel wird zur neuen Nummer 4110 — Festpreis 7,48 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 6,16 €). Abgerechnet wird je bis zu drei Hautveränderungen bzw. Fibrome.
Die neue Legende lautet: „Auskratzen von Wundgranulationen oder Entfernung von bis zu drei Hautveränderungen mit …".
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 745
Was hat nicht gestimmt?